| # taz.de -- Urteil des Europäischen Gerichtshofes: Polens Justizreform nicht r… | |
| > Mit einer Absenkung des Rentenalters wollte die polnische Regierung | |
| > offenbar viele Richter loswerden. Nun verurteilte der EuGH das Land | |
| > dafür. | |
| Bild: Ein Transparent mit der Aufschrift „Verfassung“ am Obersten Gericht i… | |
| Der Austausch vieler erfahrener Richter am Obersten Gericht Polens verstieß | |
| gegen EU-Recht. Dies stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Montag | |
| in Luxemburg fest. Das Gericht verurteilte Polen damit erstmals im | |
| Zusammenhang mit den rechtsstaatlich bedenklichen Justizreformen. | |
| Seit 2015 regiert die nationalkonservative Partei PiS in Polen. Seitdem | |
| versucht sie die polnische Justiz unter ihre Kontrolle zu bekommen. | |
| Verschiedene Gesetze veränderten unter anderem die Regeln für die Besetzung | |
| des Verfassungsgerichts, des Obersten Gerichts und des | |
| Justizverwaltungsrats, der die Richter wählt. | |
| Im konkreten Fall ging es um die [1][Absenkung des Pensionsalters am | |
| Obersten Gericht von 70 auf 65 Jahre]. Die polnische Regierung erklärte, | |
| dass sie damit nur die Pensionsgrenze an das allgemeine | |
| Renteneintrittsalter in Polen anpassen wollte. Allerdings hatte dies zur | |
| Auswechslung von 27 der 72 Richter des Gerichts geführt. Betroffen war auch | |
| die Präsidentin des Gerichts, Malgorzata Gersdorf, eine vehemente | |
| Kritikerin der bisherigen Justizreformen. | |
| Die Maßnahmen, die im April 2018 in Kraft traten, wurden bereits im Oktober | |
| 2018 vom Europäischen Gerichtshof durch eine einstweilige Anordnung | |
| gestoppt. Polen akzeptierte die Anordnung und nahm einen Monat später die | |
| Reform sogar zurück, die pensionierten Richter wurden wieder in ihr Amt | |
| eingesetzt. Die EU-Kommission nahm ihre Klage wegen der grundlegenden | |
| Bedeutung des Falles aber nicht zurück. | |
| Der Europäische Gerichtshof entschied nun, dass die polnische Reform die | |
| Prinzipien der Unabhängigkeit der Gerichte verletzt hatte. Wenn das | |
| Pensionsalter ohne Übergangsregelung abgesenkt wird, führe das zu einer | |
| verkürzten Amtszeit von gewählten Richtern. Dies wecke ernsthafte Zweifel | |
| an den wahren Zielen der Reform und beeinträchtige daher den Grundsatz der | |
| Unabsetzbarkeit der Richter. | |
| ## Kein überraschendes Urteil | |
| Auch die in der Reform vorgesehene Möglichkeit, dass der polnische | |
| Präsident die Amtszeit der obersten Richter auf Antrag verlängern kann, | |
| verletzte laut dem Gericht die Unabhängigkeit der polnischen Justiz. Denn | |
| das Gesetz sah keine Kriterien und keine Begründungspflicht hierfür vor. | |
| Der Präsident konnte also nach freiem Ermessen über die Amtszeit oberster | |
| Richter entscheiden. | |
| Das [2][Urteil kommt nicht überraschend]. Der EuGH folgte damit dem | |
| Schlussantrag des unabhängigen Generalanwalts Evgeni Tanchev vom April | |
| 2019. Wie der Generalanwalt stützte sich der Europäische Gerichtshof auf | |
| Artikel 19 des EU-Vertrags: „Die Mitgliedstaaten schaffen die | |
| erforderlichen Rechtsbehelfe, damit ein wirksamer Rechtsschutz in den vom | |
| Unionsrecht erfassten Bereichen gewährleistet ist.“ | |
| Der EuGH kann so die Justizstruktur in den EU-Staaten nicht nur (wie | |
| früher) bei der konkreten Anwendung von EU-Recht kontrollieren, sondern | |
| schon dann, wenn diese abstrakt für die Anwendung von EU-Recht zuständig | |
| sein könnte. Diese Lösung hatte der EuGH bereits Anfang 2018 in einem | |
| Urteil gegen Portugal entwickelt. | |
| 24 Jun 2019 | |
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| [2] /EuGH-Verfahren-zur-Justizreform/!5604981 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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