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# taz.de -- Verfahren gegen G20-Mitläufer: Richterin doch unbefangen
> Reicht Marschieren mit Gewaltbereiten, um für deren Taten verurteilt zu
> werden? Das Verfahren gegen fünf G20-Gegner hatte zu platzen gedroht.
Bild: Wegweisender Prozess: Unterstützer demonstrieren vor dem Landgericht in …
Hamburg taz | Der [1][Elbchaussee-Prozess] kann am Mittwoch weitergehen.
Das Verfahren gegen fünf G20-Gegner hatte zu platzen gedroht. Die
Staatsanwaltschaft hatte einen Befangenheitsantrag gegen die drei
Berufsrichter um die Vorsitzende Anne Meier-Göring gestellt. Der wurde am
Dienstag abgelehnt.
Es war bereits der zweite Befangenheitsantrag gegen die Richter*innen, wie
der Verteidiger Matthias Wisbar der taz sagte. Auch dieses Mal hat nun eine
unbeteiligte Kammer des Landgerichts den Antrag zurückgewiesen.
Als Grund für die Befangenheit hatte die Staatsanwaltschaft Telefonate
zwischen der Richterin und den Verteidiger*innen angeführt. Es seien
Gespräche gezielt an der Staatsanwaltschaft vorbeigeführt worden, so der
Vorwurf. Das Landgericht sieht dafür keine Anhaltspunkte.
Die Richterin habe die Verteidiger*innen lediglich angerufen, um zu
erfahren, ob für den nächsten Prozesstermin Einlassungen der Angeklagten zu
erwarten seien. Den Inhalt der Telefonate habe sie den anderen
Verfahrensbeteiligten mitgeteilt.
## Keine Straftat selbst begangen
Angeklagt sind vier G20-Gegner aus Hessen und ein Franzose. Ihnen wird
vorgeworfen, am Morgen des 7. Juli 2017 an einem Aufzug in der Elbchaussee
teilgenommen zu haben, bei dem ein geschätzter Sachschaden von einer
Million Euro entstanden war.
Etwa 200 G20-Gegner*innen waren ungestört von der Polizei eine halbe Stunde
lang durch Altona gezogen, hatten Mülleimer und PKW angezündet und Scheiben
eingeschmissen. Das Pikante an dem Verfahren ist, dass keinem der vier
hessischen Angeklagten vorgeworfen wird, selbst eine Straftat begangen zu
haben. Lediglich der Franzose soll einen Böller geworfen haben.
Trotzdem will die Staatsanwaltschaft [2][die fünf für alle rund 100 Taten],
die mutmaßlich aus dem Aufzug begangen wurden, haftbar machen. Durch ihre
Anwesenheit hätten sie „psychische Beihilfe“ geleistet. Kommt die
Staatsanwaltschaft damit durch, würde das eine massive Einschränkung des
Versammlungsrechts bedeuten. Man müsste vor jeder Demo überlegen, ob jemand
Straftaten begehen könnte, für die man gegebenenfalls mithaften muss.
## Demo oder keine Demo?
Ein Kernpunkt des Prozesses wird daher sein, zu klären, ob der Zug durch
die Elbchaussee überhaupt eine Demo war. Laut den Verteidiger*innen war es
ein „demonstrationsähnliches Geschehen“, da es ein Fronttransparent gab und
Parolen gerufen wurden. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hatte die Gruppe
mit einer Demo nichts zu tun, es sei ihr lediglich um Gewalt und Zerstörung
gegangen.
Die Hauptverhandlung wird mindestens bis September laufen. Richterin
Meier-Göring hat angekündigt, mehr Zeugen zu laden als geplant, weil auf
die Polizeizeugen und auf die schriftlichen Vermerke der Polizei kein
Verlass sei. Selbst die Videos der Polizei seien durch die Beamt*innen
suggestiv bearbeitet worden.
18 Jun 2019
## LINKS
[1] /Aus-Gruenden-des-Jugendschutzes/!5561312&s=carini+elbchaussee/
[2] /Wegweisender-G20-Prozess-in-Hamburg/!5556859&s=carini+elbchaussee/
## AUTOREN
Katharina Schipkowski
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