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# taz.de -- Illegale Abschiebung aus Cottbus: Eltern ohne Kinder abgeschoben
> Anwältin und Flüchtlingsrat werfen der Ausländerbehörde Cottbus
> Rechtsbruch vor. Trennung von Eltern und Kindern bei Abschiebungen sei
> unzulässig.
Bild: Auch gegen die Landesausländerbehörde hat die Anwältin Beschwerde eing…
Der Flüchtlingsrat Brandenburg und der Bundesverband unbegleitete
minderjährige Flüchtlinge erheben schwere Vorwürfe gegen die
Ausländerbehörde Cottbus. Diese habe bei einer Abschiebung am 6. Juni vom
Flughafen Halle/Leipzig in die russische Föderation elementare Rechte von
Kindern missachtet, erklärten die Organisationen am Freitag in einer
gemeinsamen Presseerklärung. So seien bei der Abschiebung einer
tschetschenischen Familie zwei minderjährige Mädchen von ihren Eltern und
Geschwistern getrennt worden, die ohne sie abgeschoben wurden. Die
Rechtsanwältin der Familie, Johanna Künne, bestätigte dies der taz.
„Dieses Vorgehen ist klar rechtswidrig“, sagte Künne und verwies auf den
Rückführungserlass der Landesregierung vom 19. Dezember 2017. Dort steht
unter anderem, dass „die eingeleitete Abschiebung abzubrechen [ist], wenn
nicht sichergestellt ist, dass minderjährige Kinder in der Obhut eines
Elternteils verbleiben“.
## Zum Einstieg gezwungen
Im Fall der in Spremberg untergebrachten Familie war dies offenbar nicht
der Fall. Als die Polizei die Familie mit insgesamt acht Kindern
unangekündigt abgeholt habe, seien zwei Töchter im Alter von 13 und 15
Jahren, nicht zu Hause gewesen, erklärte Künne. „Die Mutter hat hinterher
in einem Telefonat mit Flüchtlingshelfern erzählt, man habe ihr gesagt, die
Töchter würden zum Flughafen nachgebracht.“ Als dem nicht so war, habe sie
(die Mutter) sich geweigert, ins Flugzeug zu steigen, worauf Polizeibeamte
ihr die Arme verdreht und sie zum Einstieg gezwungen hätten.
„Das ist ganz schlimm, wie mit der Familie umgegangen wurde“, sagte die
Rechtsanwältin. Bis heute habe die Ausländerbehörde ihr keine Auskunft über
den Verbleib der beiden Mädchen gegeben. Laut Flüchtlingsrat sind die
Kinder bei einer befreundeten Familie untergekommen. Künne hat nach eigenen
Angaben beim Brandenburger Innenministerium Dienst- und
Fachaufsichtsbeschwerde gegen die Ausländerbehörde Cottbus und die Zentrale
Ausländerbehörde des Landes Brandenburg eingereicht. Das Ministerium wollte
sich gegenüber der taz vorerst nicht äußern, zunächst müsse die
Ausländerbehörde Stellung nehmen. Diese beantwortete eine Anfrage vom
vorigen Freitag bis jetzt nicht.
Vergangenen Dienstag hatte die rot-rote Brandenburger Landesregierung
beschlossen, Abschiebungen effizienter zu gestalten, indem sie künftig von
der Zentralen Ausländerbehörde (ZABH) in Eisenhüttenstadt organisiert
werden. Landkreise und kreisfreie Städte hatten dies gefordert, da die
Beschaffung von Reisepapieren und Flügen für sie eine Belastung sei.
Entscheiden über Abschiebungen sollen aber nach wie vor die örtlichen
Ausländerbehörden.
## Arbeitserlaubnis verweigert
Das Amt in Cottbus falle bei Abschiebungen immer wieder durch seine Härte
auf, erklärte Ivana Domazet vom Brandenburger Flüchtlingsrat auf
taz-Anfrage. „Familientrennungen haben auch in der Vergangenheit
stattgefunden, etwa mit der falschen Begründung, zwischen Vater und Kindern
bestünde keine schützenswerte Beziehung.“ Zwei Abschiebungen von
Schwangeren, die nicht reisefähig waren, seien erst durch einen Arzt am
Flughafen beziehungsweise in letzter Minute durch das Gericht gestoppt
worden. Zudem, so die Mitarbeiterin des Flüchtlingsrats, mache der
Behördenleiter öffentlich Stimmung gegen Flüchtlinge aus Tschetschenien.
Gleichzeitig versage die Ausländerbehörde regelmäßig die Möglichkeiten der
Aufnahme von Arbeit und Ausbildung.
Laut Innenministerium wurden 2018 273 Menschen aus Brandenburg abgeschoben.
Jede zweite Abschiebung sei gescheitert, etwa weil die Betroffenen
untergetaucht waren. (mit dpa)
Anmerkung der Redaktion (18.6.19, 9:50 Uhr): In einer ersten Version des
Textes hatte fälschlicherweise gestanden, auch einem Sohn der Familie aus
Spremberg habe die Ausländerbehörde die Arbeitsaufnahme verweigert. Dies
war ein Missverständnis, dies betraf laut Flüchtlingsrat eine Familie aus
Cottbus.Wir bitten dies zu entschuldigen.
17 Jun 2019
## AUTOREN
Susanne Memarnia
## TAGS
Cottbus
Flüchtlinge
Abschiebung
Brandenburg
Arbeitsmigration
Flüchtlingspolitik
Schwerpunkt Flucht
Schwerpunkt Afghanistan
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