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# taz.de -- Gerichtsbeschluss zu Online-Wahlhilfe: Wahl-O-Mat ist ungerecht
> Der Wahl-O-Mat soll kleinere Parteien benachteiligen, das sagt das
> Verwaltungsgericht Köln. Gegen den Beschluss sind noch Rechtsmittel
> möglich.
Bild: Soll nicht fair für kleine Parteien sein: der Wahl-O-Mat
Das Verwaltungsgericht Köln hat den Wahl-O-Mat zur Europawahl beanstandet,
da er kleine Parteien benachteilige. Die Bundeszentrale für politische
Bildung, die das Webangebot betreibt, müsse die Beschränkung auf acht
Parteien aufgeben. Gegen den Beschluss sind noch Rechtsmittel möglich.
Der Wahl-O-Mat ist ein Internet-Angebot, das die Bürger vor einer Wahl über
ihre Parteipräferenzen informiert. Wer teilnimmt, muss zu 38 Thesen
Stellung nehmen, zum Beispiel „Die EU soll mehr Geld für Entwicklungshilfe
bereitstellen“. Die persönlichen Antworten werden dann mit den Positionen
von acht Parteien verglichen, die der Teilnehmer am Ende auswählt.
[1][Die Partei Volt („paneuropäisch, pragmatisch und progressiv“)]
verlangte, dass alle 41 Parteien, die Positionen zur Verfügung gestellt
haben, in die Auswertung einfließen. Bei einer Beschränkung auf acht
Parteien bestehe die Gefahr, dass nur bereits bekannte Parteien verglichen
werden.
Das sah nun auch das Verwaltungsgericht Köln so. Der Wahl-O-Mat verletzt in
seiner derzeitigen Form das im Grundgesetz gewährleistete Recht auf
Chancengleichheit der Parteien.
Die Bundeszentrale für politische Bildung, die zum Bundesinnenministerium
gehört, hatte argumentiert, es handele sich nur um ein Informationsangebot,
keine Wahlempfehlung. Außerdem sei eine technische Änderung nicht mehr so
schnell möglich. Das sah das Gericht nun anders.
UPDATE 20.05.: Der Bundeszentrale für Politische Bildung ist im Wege der
einstweiligien Anordnung angewiesen worden, den Wahlomat offline zu nehmen.
Als Medienpartner hat auch die taz den Wahlomat heute von ihrer Website
entfernt.
20 May 2019
## LINKS
[1] /Europaeische-Parteien/!5589453
## AUTOREN
Christian Rath
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