# taz.de -- Gerichtsbeschluss zu Online-Wahlhilfe: Wahl-O-Mat ist ungerecht | |
> Der Wahl-O-Mat soll kleinere Parteien benachteiligen, das sagt das | |
> Verwaltungsgericht Köln. Gegen den Beschluss sind noch Rechtsmittel | |
> möglich. | |
Bild: Soll nicht fair für kleine Parteien sein: der Wahl-O-Mat | |
Das Verwaltungsgericht Köln hat den Wahl-O-Mat zur Europawahl beanstandet, | |
da er kleine Parteien benachteilige. Die Bundeszentrale für politische | |
Bildung, die das Webangebot betreibt, müsse die Beschränkung auf acht | |
Parteien aufgeben. Gegen den Beschluss sind noch Rechtsmittel möglich. | |
Der Wahl-O-Mat ist ein Internet-Angebot, das die Bürger vor einer Wahl über | |
ihre Parteipräferenzen informiert. Wer teilnimmt, muss zu 38 Thesen | |
Stellung nehmen, zum Beispiel „Die EU soll mehr Geld für Entwicklungshilfe | |
bereitstellen“. Die persönlichen Antworten werden dann mit den Positionen | |
von acht Parteien verglichen, die der Teilnehmer am Ende auswählt. | |
[1][Die Partei Volt („paneuropäisch, pragmatisch und progressiv“)] | |
verlangte, dass alle 41 Parteien, die Positionen zur Verfügung gestellt | |
haben, in die Auswertung einfließen. Bei einer Beschränkung auf acht | |
Parteien bestehe die Gefahr, dass nur bereits bekannte Parteien verglichen | |
werden. | |
Das sah nun auch das Verwaltungsgericht Köln so. Der Wahl-O-Mat verletzt in | |
seiner derzeitigen Form das im Grundgesetz gewährleistete Recht auf | |
Chancengleichheit der Parteien. | |
Die Bundeszentrale für politische Bildung, die zum Bundesinnenministerium | |
gehört, hatte argumentiert, es handele sich nur um ein Informationsangebot, | |
keine Wahlempfehlung. Außerdem sei eine technische Änderung nicht mehr so | |
schnell möglich. Das sah das Gericht nun anders. | |
UPDATE 20.05.: Der Bundeszentrale für Politische Bildung ist im Wege der | |
einstweiligien Anordnung angewiesen worden, den Wahlomat offline zu nehmen. | |
Als Medienpartner hat auch die taz den Wahlomat heute von ihrer Website | |
entfernt. | |
20 May 2019 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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