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# taz.de -- Wahl zum Europaparlament: Puigdemont darf antreten
> Spaniens oberster Gerichtshof hat geurteilt: Ex-Regierungschef
> Kataloniens und zwei seiner Minister dürfen bei der Wahl kandidieren.
Bild: Carles Puigdemont hält sich seit November 2017 außerhalb Kataloniens auf
Madrid taz | Der ehemalige katalanische Regierungschef Carles Puigdemont
sowie zwei seiner Minister, Antoni Comín und Clara Ponsatí, dürfen bei den
EU-Wahlen kandidieren. „Es liegt kein Grund vor, der sie unwählbar machen
würde“, urteilte der oberste spanische Gerichtshof nach einer Sondersitzung
am Sonntag. Am Montag bestätigte das Verwaltungsgericht in Madrid diese
Entscheidung.
[1][Das Verfahren war notwendig geworden], nach dem die spanische
Wahlbehörde (JEC) den Politikern untersagt hatte, sich auf der Liste von
Lliures per Europa (Frei für Europa) um einen der 54 spanischen Sitze im
EU-Parlament zu bewerben. Die Staatsanwaltschaft hatte sich im Vorfeld des
Beschwerdeverfahrens gegen den Beschluss der Wahlbehörde ausgesprochen.
Dieser „verstößt gegen das Grundrecht auf passives Wahlrecht“.
Puigdemont und Comín halten sich seit November 2017 in Belgien auf, Ponsatí
in Schottland. Zu Hause werden sie von der spanischen Justiz in
Zusammenhang mit dem Unabhängigkeitsreferendum am 1. Oktober 2017 der
„Rebellion“ beschuldigt.
Um mindestens einen Abgeordneten nach Straßburg zu entsenden, braucht
Lliures per Europa mehr als 1,85 Prozent aller in Spanien abgegebener
Stimmen. Das wäre Puigdemont, der als Spitzenkandidat ins Rennen geht. Die
Folge wäre wohl ein weiterer Rechtsstreit. Denn die spanischen
EU-Abgeordneten müssen ihre Ernennungsakte in Madrid abholen. Sobald
Puigdemont, Comín oder Ponsatí einreisen, werden sie festgenommen, da gegen
sie ein Haftbefehl vorliegt.
6 May 2019
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[1] /Wahl-zum-Europaparlament/!5580192
## AUTOREN
Reiner Wandler
## TAGS
Carles Puigdemont
Schwerpunkt Europawahl
Katalonien
Gerichtsurteil
Separatisten
Spanien
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