# taz.de -- Urteil lebensverlängernde Maßnahmen: Leben ist trotz Leid kein �… | |
> Ärzte haften nicht, wenn sie Patient*innen durch künstliche Ernährung | |
> länger als medizinisch sinnvoll am Leben halten. Das entschied der | |
> Bundesgerichtshof. | |
Bild: Wollte Schadensersatz für die künstliche Lebensverlängerung seines Vat… | |
KARLSRUHE dpa | Ärzte haften grundsätzlich nicht mit Geld, wenn sie einen | |
Patienten zum Beispiel durch künstliche Ernährung länger als medizinisch | |
sinnvoll am Leben erhalten und damit sein Leiden verlängern. Es verbiete | |
sich generell, ein Weiterleben als Schaden anzusehen, entschieden die | |
obersten Zivilrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe am | |
Dienstag. [1][Eine Klage auf Schmerzensgeld und materiellen Schadenersatz] | |
im Namen eines 2011 gestorbenen Demenzkranken wiesen sie deshalb ab. | |
Den Prozess führte der in den USA lebende Sohn des Mannes aus Bayern als | |
alleiniger Erbe. Er hält es für einen Behandlungsfehler, dass sein | |
kommunikations- und bewegungsunfähiger Vater ohne jede Aussicht auf | |
Besserung jahrelang weiter per Magensonde ernährt wurde. Die Klage richtete | |
sich gegen den behandelnden Hausarzt. Dieser sollte mindestens 100 000 Euro | |
Schmerzensgeld zahlen und Behandlungs- und Pflegekosten von mehr als 52 000 | |
Euro erstatten. | |
Vorsorglich können Menschen [2][in einer sogenannten Patientenverfügung] | |
aufschreiben, in welchen Situationen sie wie behandelt werden möchten und | |
wann sie keine Behandlung mehr wünschen. In dem Fall hatte der Vater nichts | |
hinterlassen und konnte sich selbst nicht mehr äußern. Ob er die Magensonde | |
noch gewollt hätte, war deshalb unklar. | |
Das Oberlandesgericht (OLG) München war 2017 der Ansicht gewesen, dass der | |
Arzt die Sondenernährung trotzdem nicht einfach hätte weiterlaufen lassen | |
dürfen, ohne die Situation mit dem bestellten Betreuer gründlich zu | |
erörtern. Wegen verletzter Aufklärungspflichten sprachen die Richter dem | |
Sohn damals 40 000 Euro Schmerzensgeld zu. | |
## Urteil über den Wert eines Lebens | |
Dagegen legte der Arzt mit Erfolg Revision ein. Auch der Sohn und dessen | |
Anwalt hatten die OLG-Entscheidung angefochten, um ein Grundsatzurteil | |
herbeizuführen. Aus ihrer Sicht werden medizinische Standards nur | |
eingehalten, wenn Ärzte für Verstöße haftbar gemacht werden. Das müsse auch | |
für die Behandlung am Lebensende gelten. | |
Dem wollten sich die BGH-Richter aber nicht anschließen. Die Vorsitzende | |
Richterin Vera von Pentz sagte, es könne dahinstehen, ob der Arzt Pflichten | |
verletzt habe. „Das Urteil über den Wert eines Lebens steht keinem Dritten | |
zu.“ Es fehle deshalb schon an einem immateriellen Schaden, der | |
Schmerzensgeld-Ansprüche auslösen könnte. (AZ: VI ZR 13/18) | |
2 Apr 2019 | |
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