| # taz.de -- Urteil des Bundesgerichtshofs: Sportlehrer müssen haften | |
| > Der Bundesgerichtshof urteilt zu Erster Hilfe im Sportunterricht: Auch | |
| > bei leichter Fahrlässigkeit haften Sportlehrer. Beweislastumkehr gibt es | |
| > nicht. | |
| Bild: Es gehört zur Amtspflicht von Sportlehrern, bei Unfällen Erste Hilfe zu… | |
| Karlsruhe taz | Ein im Sportunterricht verunglückter hessischer Schüler | |
| kann doch noch auf Schadenersatz hoffen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am | |
| Donnerstag ein abweisendes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am | |
| Main auf und ordnete die Einholung von Gutachten an. | |
| Außerdem klärte der BGH zwei wichtige Rechtsfragen zur Haftung von | |
| Sportlehrern bei der Ersten Hilfe: Sie haften auch bei leichter | |
| Fahrlässigkeit. Doch die Geschädigten müssen den Zusammenhang zwischen | |
| einer Pflichtverletzung des Lehrers und dem Schaden beweisen. | |
| Der damals 18-jährige Sören Z. war 2013 im Sportunterricht | |
| zusammengebrochen. Die Sportlehrerin rief den Notarzt, führte aber keine | |
| Wiederbelebungsmaßnahmen durch. Als nach acht Minuten der Notarzt eintraf, | |
| stellte er bei dem Schüler einen Atemstillstand fest. Er konnte | |
| wiederbelebt werden, erlitt jedoch irreparable Hirnschäden und kann seither | |
| nicht mehr lesen, schreiben, rechnen oder richtig gehen. | |
| Vater Gerhard Z. hatte das Land Hessen wegen einer Amtspflichtverletzung | |
| der Sportlehrerin auf Schadenersatz verklagt. Das OLG Frankfurt hatte die | |
| Klage abgelehnt. Zwar gehöre es zur Amtspflicht von Sportlehrern, bei | |
| Unfällen Erste Hilfe zu leisten. Es sei aber nicht bewiesen, dass eine | |
| rechtzeitige Herzdruckmassage die Hirnschädigung hätte verhindern können. | |
| ## Gutachten für Ursache der Hirnschäden | |
| Der BGH in Karlsruhe hob das Frankfurter Urteil nun auf und verwies den | |
| Fall an das OLG zurück. Dieses muss nun ein Sachverständigengutachten | |
| einholen. Damit soll nach Möglichkeit festgestellt werden, wann der | |
| Atemstillstand genau eintrat und ob der Verzicht auf Reanimationsmaßnahmen | |
| ursächlich für die Hirnschäden war. | |
| Vorsorglich klärte der BGH zwei Rechtsfragen. Erstens: Sportlehrer haften | |
| nicht nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, wie Passanten, die spontan | |
| einem Unfallopfer helfen, so der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann. | |
| Sportlehrer müssten nicht unvorbereitet eingreifen – sondern seien für die | |
| Leistung von Erster Hilfe zuständig und ausgebildet. | |
| Zweitens hat Vater Z. auch im neuen Prozess die Beweislast, dass das | |
| Verhalten der Lehrer die Hirnschäden verursacht hat. Die Beweislastumkehr, | |
| wie sie für Behandlungsfehler von Ärzten gilt, sei zwar auf Bademeister, | |
| nicht aber auf Sportlehrer übertragbar. Für Ärzte und Bademeister sei die | |
| Rettung von Leben eine „Hauptpflicht“, für Lehrer dagegen nur eine | |
| „Nebenpflicht“. | |
| Die Haftung (schon) für leichte Fahrlässigkeit nutzt Kläger Gerhard Z. | |
| Dagegen nutzt der Verzicht auf eine Umkehr der Beweislast dem Land, das bei | |
| Amtspflichtverletzung eines Lehrers die Zahlung übernimmt. | |
| Vater Gerhard Z. schöpft jetzt neue Hoffnung, dass sein Sohn doch noch | |
| Schadenersatz bekommt. Der „Arbeitskreis Notfallmedizin“ empfahl nach dem | |
| Urteil, dass Sportlehrer mindestens alle zwei Jahre in | |
| Herz-Lungen-Wiederbelebung und in Erster Hilfe geschult werden sollten. | |
| 4 Apr 2019 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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