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# taz.de -- Schadensersatz für Lebensverlängerung: Leben ist wohl kein Schaden
> Ein Mann fand, dass sein dementer Vater zu lange leiden musste, indem er
> per Magensonde am Leben erhalten wurde. Der BGH ist skeptisch.
Bild: Klagte, weil sein Vater künstlich am Leben erhalten wurde: Heinz Sening
Karlsruhe taz | Für eine unnötige Verlängerung des Leidens am Lebensende
gibt es vermutlich keinen Schadenersatz. Zu diesem Ergebnis tendiert der
Bundesgerichtshof in einem Fall aus Bayern. Der Staat dürfe nicht
feststellen, wann Leben „lebensunwert“ geworden ist, sagte die Vorsitzende
Richterin Vera von Pentz.
Konkret ging es um einen dementen Mann, der seit 2006 im Pflegeheim mit
einer Magensonde ernährt wurde und im Oktober 2011 starb. Er konnte nicht
mehr kommunizieren und sich nicht bewegen.
Der Sohn des Mannes fand, dass sein Vater zu lange leiden musste.
Spätestens Anfang 2010 hätte die Magensonde abgeschaltet werden müssen. Als
Erbe verlangte er vom behandelnden Hausarzt 150.000 Euro Schadenersatz. Das
OLG München billigte ihm Ende 2017 40.000 Euro Schmerzensgeld zu. Der Arzt
hätte erkennen müssen, dass die weitere Sondenernährung fragwürdig wurde.
Er hätte deshalb mit dem Betreuer des Mannes über einen Abbruch der
Behandlung sprechen müssen.
Das Münchner Urteil wird wohl keinen Bestand haben. Der BGH bezweifelt, ob
hier überhaupt ein Schaden vorliegt. „Ist das Weiterleben eines Menschen
ein Schaden?“, fragte Richterin von Pentz. Der Betroffene könne das für
sich zwar so wahrnehmen und dürfe auch seinem Leben ein Ende setzen.
Der Staat habe aber keine Möglichkeit festzulegen, wann Leben nicht mehr
lebenswert ist. Ohne feststellbaren Schaden könne es aber auch keinen
Schadenersatz geben. Der BGH wird seine Entscheidung in einigen Wochen
verkünden.
12 Mar 2019
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
BGH
Sterbehilfe
BGH-Urteil
Sterbehilfe
Alten- und Pflegeheime
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