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# taz.de -- Neonazis wegen Mordes vor Gericht: Motiviert von Schwulenhass
> Christopher W. stirbt am Güterbahnhof in Aue, totgeschlagen von drei
> jungen Männern. Demnächst könnte das Urteil gegen sie fallen.
Bild: Der Ort der Mordtat am Güterbahnhof im sächsischen Aue
Berlin/Chemnitz taz | Es ist fast so etwas wie eine Hinrichtung, die am
Abend des 17. April 2018 im sächsischen Aue stattfindet. Christopher W. –
ein schmächtiger 27-Jähriger, Brillenträger – trifft sich hier in einem
Abrisshaus am Güterbahnhof mit seinen Bekannten Terenc H., Stephan H. und
Jens H. Sie sind nicht zum ersten Mal hier. Dieses Mal aber soll es zuvor
eine Verabredung des Trios gegeben haben: Man werde Christopher W. töten.
Was folgt, ist ein Martyrium, zwanzig Minuten lang. Ermittler
rekonstruierten es – es sind kaum erträgliche Beschreibungen. Sofort,
nachdem Christopher W. eintrifft, soll ihm Stephan H. mit der Faust ins
Gesicht geschlagen haben. Dann habe auch Terenc H. zugetreten, Jens H. habe
ihm mit einem Aluminiumstück eine tiefe Schnittwunde im Gesicht
beigebracht. Das Trio wirft Christopher W. in einen 1,80 Meter tiefen
Schacht, soll hinterhergesprungen sein und auch dort auf ihn eingeschlagen
haben. Mit einer Lampenröhre wird ihm ins Gesicht gestochen.
Als Christopher W. immer noch lebt, habe das Trio ihn wieder aus dem
Schacht gezogen, so die Ermittler. Mit einer Glasscherbe hätten sie W. den
rechten Unterarm aufgeschlitzt und ihn dann mit dem Gesicht auf die
Schachtkante gelegt. Terenc H. und Stephan H. hätten auf den Kopf des
27-Jährigen eingetreten. Dann hätten sie ihn zurück in den Schacht geworfen
und dort mit einer Türkante auf ihn eingeschlagen. Bevor das Trio den
Sterbenden zurücklässt, macht es noch ein Foto von ihm, das einer der
Angreifer später an Bekannte verschicken wird. Christopher W. erliegt noch
am Tatort einer Hirnzertrümmerung.
Es ist eine beispiellos grausame Tat. Und eine, die die Bundesregierung als
rechtsextremen Mord einstuft – als den einzigen im Jahr 2018. Weil, so
formulieren es die Ermittler, sich mindestens einer der Angeklagten auch
„an der bekannten Homosexualität des Geschädigten störte“.
## Das 85. Opfer seit der Wende – oder das 195.?
Damit ist Christopher W. nach Zählung der Bundesregierung das 85.
Todesopfer durch rechte Gewalt seit der Wende im Jahr 1990. Unabhängige
Opferverbände notieren indes weit mehr Fälle: Nach ihrer Listung ist
Christopher W. der 195. Mensch, den Rechtsextreme seitdem getötet haben.
Und sie dokumentieren für 2018 auch über diesen Fall hinaus eine Reihe
schwerer Gewalttaten von Rechtsextremen – und eine anhaltend hohe Gefahr
der Szene. Ihre Jahresbilanz wollen sie am Dienstag in Berlin präsentieren.
Der Fall Christopher W. wird dabei einen grausigen Tiefpunkt darstellen.
Der 27-Jährige arbeitete als Koch, Bekannte beschrieben ihn als
„Sonnenschein“, aber auch als Mobbingopfer. Mit zwei der jetzt Angeklagten
– Terenc H. und Jens H. – war W. befreundet. Die Männer müssen sich mit
Stephan H. für die Tötung seit einigen Wochen vor dem Landgericht Chemnitz
verantworten. Kommende Woche könnte das Urteil fallen.
Die drei Angeklagten, 22 bis 27 Jahre alt, sind in vielfacher Hinsicht
Gescheiterte. Sie sind allesamt arbeitslos, überschaubar intelligent,
Drogenkonsumenten, teils mehrfach vorbestraft. Einer lebte in einem
betreuten Wohnprojekt. Das Trio interessierte sich für Fußball und getunte
Autos. Ihr Tagesverlauf sah meist so aus: Man traf sich draußen, hing ab,
soff – und auch Christopher W. war regelmäßig dabei. „Christopher, ich
vermisse dich“, schrieb Terenc H. nach dem Mord auf Facebook. Dann nahm ihn
die Polizei fest.
## Keine organisierten Neonazis – aber doch Rechtsradikale
Das ist die eine Seite. Aber es gibt noch eine andere. Denn Jens H. posiert
auch auf einem Foto im Pullover der Rechtsrock-Band „Landser“. Zu den 27
Vorstrafen von Terenc H. zählt auch, dass er vor Jahren antisemitische
Parolen schwang und öffentlich ein Hakenkreuz-Tattoo auf seiner Brust
zeigte.
Auch Stephan H. trug früher ein solches Tattoo, in seinem Wohnheimzimmer
soll er laut Zeugen Rechtsrock gehört und dieses einschlägig dekoriert
haben. Auf seiner Facebookseite prangen bis heute SS-Symbole und ein
Reichsadler. Die drei sind keine organisierten Neonazis – aber welcher
Ideologie sie anhängen, verhehlen sie nicht.
Es ist Terenc H., der am Morgen nach der Tat die Polizei ruft. Er habe eine
Leiche gefunden, behauptet er. Es sei die seines Freundes. Stephan H.
wiederum vertraut sich einer Betreuerin in seinem Wohnheim an. Den
Ermittlern bietet sich am Güterbahnhof ein schreckliches Bild: Die Leiche
von Christopher W. ist so malträtiert worden, dass sie zunächst nicht
identifiziert werden kann.
Im Gerichtssaal schweigt das Trio zunächst. Sie treten in Kapuzenpullovern
und kurz geschorenen Haaren auf, den Blick gesenkt. An ihrem Mitwirken an
dem Gewaltexzess besteht kein Zweifel. Offen ist nur, wer die antreibende
Kraft war – und welches Tatmotiv letztlich ausschlaggebend.
## Im Prozess beschuldigen sich die Angeklagten gegenseitig
Die Verteidiger des Trios bestreiten, dass der Antrieb ein politischer war.
Terenc H. behauptet im Prozess zunächst, sich an nichts mehr erinnern zu
können. Zu betrunken sei er damals gewesen. Später revidiert er die
Aussage, lässt seinen Anwalt eine Erklärung verlesen: Die Gruppe habe sich
geärgert, dass Christopher W. herumerzählte, dass sie Drogen nähmen. Es
habe darauf eine Aussprache geben sollen. Dass diese derart eskalierte,
habe er nicht gewollt. Er selbst habe Christopher W. nur eine Ohrfeige
verpasst und danach das Geschehen „wie gelähmt“ verfolgt.
Auch die anderen Anwälte verlesen Erklärungen ihrer Mandanten – in denen
sich letztlich alle gegenseitig beschuldigen und jeder nur am Rand
gestanden haben will. Mal heißt es, Stephan H. habe die Gewalt immer weiter
angefeuert. Der wiederum behauptet, Terenc H. habe ihn zu dem Mord
angestiftet, weil er Christopher W. loswerden wollte.
Eine spontane Eskalation? Der Versuch, einen unliebsam Gewordenen zu
beseitigen? Oder doch etwas anderes? Verteidiger Lang bestätigt, dass sich
Stephan H. wiederholt über Christopher W.s Homosexualität mokiert habe, ihn
als „Schwuchtel“ beleidigte. Dieser solle ihn nicht „anschwulen“, habe …
einmal gesagt. Ein Zeuge berichtet über Stephan H., dass dieser W. einmal
aufforderte, aufzuhören „zu tänzeln“ – sonst ramme er ihm eine Flasche …
den Hals. Ein anderes Mal habe er gedroht: „Die Schwuchtel ist auch noch
dran.“ Schon zuvor habe Stephan H. Christopher W. mit einem Messer
verletzt, „aus Spaß.“
Klar ist: Am Ende wurde Christopher W. wie in einem Blutrausch getötet.
Von einer „schockierenden Tat“ spricht Anna Pöhl von der Opferberatung der
Regionalen Arbeitsstelle für Bildung, Integration und Demokratie (RAA) in
Chemnitz. Pöhl beobachtet den Prozess. „Einer der heftigsten Fälle, mit
denen wir zu tun hatten.“ Womöglich sei es eine Mischung aus Motiven
gewesen, die zu der Tat geführt hätten, so die Opferberaterin. „Aber eines
der Motive war eindeutig ein rechtsextremes.“
Pöhl verweist auf die offensichtliche rechtsextreme Einstellung der
Angeklagten. Auch hätten gleich drei Zeugen im Prozess die homophoben
Tiraden von Stephan H. bestätigt. „Und auch die Exzessivität der Tat
spricht für ein menschenverachtendes Motiv“, so Pöhl. „Wir werten die Tat
daher als politisch motiviert.“
Das sieht offenbar auch die Polizei so: Auch sie stufte den Fall als
rechtsextremen Totschlag ein. Deshalb landete Christopher W. in der
offiziellen Statistik der Todesopfer durch rechtsextreme Gewalt. Auch für
die unabhängigen Opferverbände ist es der einzige Todesfall im Jahr 2018.
## Der Streit um die Zahl der Opfer rechtsradikaler Gewalt
An anderer Stelle aber klaffen die Zahlen immer noch weit auseinander – wie
die Differenz zwischen den offiziell anerkannten 85 Todesfällen durch
rechte Gewalt und den 195 Fällen, die die Opferverbände zählen, aufzeigt.
Politiker von SPD, Linken und Grünen fordern schon lange, diese Lücke
aufzuarbeiten und zu schließen.
Tatsächlich hatten Brandenburg und Berlin dies zuletzt getan und externe
Kommissionen beauftragt: In der Hauptstadt wurden darauf 7 Todesfälle
nachträglich anerkannt, in Brandenburg waren es 9. Im November 2018
beschloss auch Thüringen, eine unabhängige Untersuchung einzuleiten.
Robert Kusche vom Bundesverband der Beratungsstellen für Betroffene rechter
Gewalt fordert, dass auch die andere Länder nachziehen. „Die Differenz
zwischen den Zählungen ist so eklatant, dass es dringend eine
flächendeckende Nachuntersuchung geben muss.“ Rechte Gewalt müsse auch als
solche benannt werden, betont Kusche. „Nur so lässt sich eine wirkliche
Auseinandersetzung führen.“
Ein Sprecher von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sagte, die
Berichte der Opferverbände über Todesopfer durch rechtsextreme Gewalt nehme
man „mit der gebotenen Aufmerksamkeit zur Kenntnis“. Anders als diese
Initiativen erfasse die Polizei politisch motivierte Straftaten indes in
einem „geregelten Verfahren“. Deshalb könne es durchaus zu „abweichenden
Schlussfolgerungen kommen“.
Im Fall Christopher W. bleibt derweil offen, welches Motiv die Chemnitzer
Richter in ihrem Urteil als ausschlaggebend für den Mord werten.
Verteidiger Uwe Lang bestreitet für seinen Mandanten Terenc H. nicht nur
ein politisches Motiv – sondern auch jede Tötungsabsicht: Da sein Mandant
Christopher W. nur eine Ohrfeige verpasst habe und den Rest des Geschehens
geschockt verfolgt habe, könne man ihm nur eine Körperverletzung und
unterlassene Hilfeleistung vorwerfen.
Das zumindest könnte das Gericht anders sehen. Denn wohin das Einprügeln
auf Christopher W. schließlich führen sollte, schien den Rechten klar
gewesen zu sein. Man solle es „zu Ende bringen“, soll einer von ihnen
während der Tat gerufen haben. Christopher W. leistete da längst keinen
Widerstand mehr. Aus Angst habe er sich gegen die Gewalt nicht gewehrt,
berichtete einer der Angeklagten der Polizei.
2 Apr 2019
## AUTOREN
Konrad Litschko
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Rechtsextremismus
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