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# taz.de -- Rückforderungen an Flüchtlingsbürgen: Bund und Länder zahlen 37…
> Jobcenter wollten Leistungen erstattet haben, die Syrer erhielten, als
> sie schon längst als Flüchtlinge anerkannt waren. Die Kosten übernimmt
> nun die Regierung.
Bild: Forderten zu Unrecht Erstattungen: Jobcenter (Symbolbild)
Berlin dpa/epd/taz | Bund und Länder übernehmen rund 37 Millionen Euro, die
Jobcenter ursprünglich von sogenannten Flüchtlingsbürgen eingefordert
hatten. Flüchtlingsbürgen sind Menschen, die sich bei der Ausländerbehörde
in den Jahren 2015 und 2016 verpflichtet hatten, die Lebenshaltungskosten
für einen Flüchtling zu übernehmen. Dadurch wurde damals Tausenden Syrern
geholfen, ein Visum für Deutschland zu erhalten. Jobcenter hatten von ihnen
fälschlicherweise Sozialleistungen aus der Zeit zurückgefordert, zu der die
Syrer bereits als Flüchtlinge anerkannt waren.
In einer Antwort auf eine Frage der AfD teilte die Bundesregierung nun mit,
insgesamt seien rund 21 Millionen Euro von Flüchtlingsbürgen eingefordert
worden, die nun von den Regierungen übernommen werden. Auf Basis einer
internen Abfrage gehe die Bundesagentur für Arbeit zudem von einem
„weiteren möglichen Erstattungsvolumen“ von rund 16,5 Millionen Euro aus.
Bundesweit hatten Jobcenter in den vergangenen zwei Jahren von
Einzelpersonen, Initiativen oder Kirchengemeinden, die zwischen 2013 und
2015 für den Aufenthalt von Flüchtlingen in Deutschland gebürgt hatten,
mindestens 21 Millionen Euro an Sozialleistungen zurückgefordert. Zuletzt
hatte allerdings das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg in
einem Urteil Mitte Februar [1][den Flüchtlingsbürgen recht gegeben und
bestätigt], dass die Verpflichtung mit der Flüchtlingsanerkennung ende.
Die Länder Niedersachsen, Hessen und Nordrhein-Westfalen waren ohnehin
davon ausgegangen, dass die Verpflichtung der Bürgen mit der
Flüchtlingsanerkennung ende. Der Bund legte aber nachträglich längere
Fristen fest, was zu den Zahlungsaufforderungen führte: Mit Inkrafttreten
des Integrationsgesetzes am 6. August 2016 hat sich die Rechtslage
geändert. Es wurde eindeutig festgeschrieben, dass die Verpflichtung nach
fünf Jahren endet, für Altfälle nach drei Jahren.
11 Mar 2019
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