# taz.de -- Rückforderungen an Flüchtlingsbürgen: Bund und Länder zahlen 37… | |
> Jobcenter wollten Leistungen erstattet haben, die Syrer erhielten, als | |
> sie schon längst als Flüchtlinge anerkannt waren. Die Kosten übernimmt | |
> nun die Regierung. | |
Bild: Forderten zu Unrecht Erstattungen: Jobcenter (Symbolbild) | |
BERLIN dpa/epd/taz | Bund und Länder übernehmen rund 37 Millionen Euro, die | |
Jobcenter ursprünglich von sogenannten Flüchtlingsbürgen eingefordert | |
hatten. Flüchtlingsbürgen sind Menschen, die sich bei der Ausländerbehörde | |
in den Jahren 2015 und 2016 verpflichtet hatten, die Lebenshaltungskosten | |
für einen Flüchtling zu übernehmen. Dadurch wurde damals Tausenden Syrern | |
geholfen, ein Visum für Deutschland zu erhalten. Jobcenter hatten von ihnen | |
fälschlicherweise Sozialleistungen aus der Zeit zurückgefordert, zu der die | |
Syrer bereits als Flüchtlinge anerkannt waren. | |
In einer Antwort auf eine Frage der AfD teilte die Bundesregierung nun mit, | |
insgesamt seien rund 21 Millionen Euro von Flüchtlingsbürgen eingefordert | |
worden, die nun von den Regierungen übernommen werden. Auf Basis einer | |
internen Abfrage gehe die Bundesagentur für Arbeit zudem von einem | |
„weiteren möglichen Erstattungsvolumen“ von rund 16,5 Millionen Euro aus. | |
Bundesweit hatten Jobcenter in den vergangenen zwei Jahren von | |
Einzelpersonen, Initiativen oder Kirchengemeinden, die zwischen 2013 und | |
2015 für den Aufenthalt von Flüchtlingen in Deutschland gebürgt hatten, | |
mindestens 21 Millionen Euro an Sozialleistungen zurückgefordert. Zuletzt | |
hatte allerdings das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg in | |
einem Urteil Mitte Februar [1][den Flüchtlingsbürgen recht gegeben und | |
bestätigt], dass die Verpflichtung mit der Flüchtlingsanerkennung ende. | |
Die Länder Niedersachsen, Hessen und Nordrhein-Westfalen waren ohnehin | |
davon ausgegangen, dass die Verpflichtung der Bürgen mit der | |
Flüchtlingsanerkennung ende. Der Bund legte aber nachträglich längere | |
Fristen fest, was zu den Zahlungsaufforderungen führte: Mit Inkrafttreten | |
des Integrationsgesetzes am 6. August 2016 hat sich die Rechtslage | |
geändert. Es wurde eindeutig festgeschrieben, dass die Verpflichtung nach | |
fünf Jahren endet, für Altfälle nach drei Jahren. | |
11 Mar 2019 | |
## LINKS | |
[1] /Streit-um-Kosten-fuer-Fluechtlingsbuergen/!5572656 | |
## TAGS | |
Schwerpunkt Flucht | |
Flüchtlinge | |
Syrien | |
Jobcenter | |
Bundesregierung | |
Hartz IV | |
Jobcenter | |
Hubertus Heil | |
Bürgen | |
## ARTIKEL ZUM THEMA | |
Rückforderungen des Jobcenters: Unverschuldet in die Bredouille | |
Fast 4.000 Euro muss eine Bremerin an das Jobcenter zurückzahlen. Der | |
Bremer Erwerbslosenverband hat täglich mit solchen Fällen zu tun. | |
Streit um Kosten für Flüchtlingsbürgen: Helfer muss nicht zahlen | |
Ein niedersächsisches Jobcenter forderte 80.000 Euro von dem Bürgen eines | |
syrischen Geflüchteten. Dieser klagte dagegen und bekam nun Recht. | |
Kosten von Flüchtlingsbürgen: Entscheidung im Einzelfall | |
Das Arbeitsministerium will Bürgen von Geflüchteten entlasten. Das gilt | |
nicht pauschal, jetzt werden die Betroffenen individuell überprüft. | |
Forderungen an Flüchtlingsbürgen: Doch nicht zur Kasse gebeten | |
Menschen, die für Flüchtlinge gebürgt haben, müssen nun nicht ans Jobcenter | |
nachzahlen. Die taz hatte zuvor berichtet. |