| # taz.de -- Rückforderungen an Flüchtlingsbürgen: Bund und Länder zahlen 37… | |
| > Jobcenter wollten Leistungen erstattet haben, die Syrer erhielten, als | |
| > sie schon längst als Flüchtlinge anerkannt waren. Die Kosten übernimmt | |
| > nun die Regierung. | |
| Bild: Forderten zu Unrecht Erstattungen: Jobcenter (Symbolbild) | |
| Berlin dpa/epd/taz | Bund und Länder übernehmen rund 37 Millionen Euro, die | |
| Jobcenter ursprünglich von sogenannten Flüchtlingsbürgen eingefordert | |
| hatten. Flüchtlingsbürgen sind Menschen, die sich bei der Ausländerbehörde | |
| in den Jahren 2015 und 2016 verpflichtet hatten, die Lebenshaltungskosten | |
| für einen Flüchtling zu übernehmen. Dadurch wurde damals Tausenden Syrern | |
| geholfen, ein Visum für Deutschland zu erhalten. Jobcenter hatten von ihnen | |
| fälschlicherweise Sozialleistungen aus der Zeit zurückgefordert, zu der die | |
| Syrer bereits als Flüchtlinge anerkannt waren. | |
| In einer Antwort auf eine Frage der AfD teilte die Bundesregierung nun mit, | |
| insgesamt seien rund 21 Millionen Euro von Flüchtlingsbürgen eingefordert | |
| worden, die nun von den Regierungen übernommen werden. Auf Basis einer | |
| internen Abfrage gehe die Bundesagentur für Arbeit zudem von einem | |
| „weiteren möglichen Erstattungsvolumen“ von rund 16,5 Millionen Euro aus. | |
| Bundesweit hatten Jobcenter in den vergangenen zwei Jahren von | |
| Einzelpersonen, Initiativen oder Kirchengemeinden, die zwischen 2013 und | |
| 2015 für den Aufenthalt von Flüchtlingen in Deutschland gebürgt hatten, | |
| mindestens 21 Millionen Euro an Sozialleistungen zurückgefordert. Zuletzt | |
| hatte allerdings das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg in | |
| einem Urteil Mitte Februar [1][den Flüchtlingsbürgen recht gegeben und | |
| bestätigt], dass die Verpflichtung mit der Flüchtlingsanerkennung ende. | |
| Die Länder Niedersachsen, Hessen und Nordrhein-Westfalen waren ohnehin | |
| davon ausgegangen, dass die Verpflichtung der Bürgen mit der | |
| Flüchtlingsanerkennung ende. Der Bund legte aber nachträglich längere | |
| Fristen fest, was zu den Zahlungsaufforderungen führte: Mit Inkrafttreten | |
| des Integrationsgesetzes am 6. August 2016 hat sich die Rechtslage | |
| geändert. Es wurde eindeutig festgeschrieben, dass die Verpflichtung nach | |
| fünf Jahren endet, für Altfälle nach drei Jahren. | |
| 11 Mar 2019 | |
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| nachzahlen. Die taz hatte zuvor berichtet. |