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# taz.de -- Rückforderung von Hartz-IV-Beträgen: Minusgeschäft für die Jobc…
> Wenn Jobcenter Kleinbeträge von Hartz-IV-Empfängern zurückfordern, zahlen
> sie drauf: Sie nahmen 2018 nur 18 Millionen Euro ein – bei Kosten von 60
> Millionen Euro.
Bild: Bei niedrigen Beträgen besonders sinnlos: Der Verwaltungsaufwand war daf…
Nürnberg epd | Das Eintreiben von Kleinbeträgen ist für die Jobcenter ein
Minusgeschäft. Wie aus Zahlen der Bundesagentur für Arbeit hervorgeht,
besteht ein deutliches Missverhältnis zwischen den Einnahmen und dem
Verwaltungsaufwand, wenn geringe Beträge zurückgefordert werden, weil zu
viel Arbeitslosengeld II gezahlt wurde. Einen entsprechenden Bericht der
Süddeutsche Zeitung vom Mittwoch bestätigte eine Sprecherin der
Bundesagentur.
Den Angaben zufolge wurden von den Jobcentern 2018 insgesamt 18 Millionen
Euro an Kleinbeträgen bis 50 Euro zurückverlangt. Das aber verursachte
Verwaltungskosten von 60 Millionen Euro. Bei niedrigeren Beträgen
verschärft sich das Missverhältnis noch: Forderungen von bis zu 20 Euro
summierten sich 2018 auf 4,6 Millionen Euro, führten aber zu einem fast
neunmal so hohen Verwaltungsaufwand von 40,6 Millionen Euro. Hinzu kommt,
dass die tatsächlichen Rückzahlungen noch unter den Forderungen gelegen
haben dürften.
Der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur, Detlef Scheele, sagte der
Süddeutschen Zeitung: „Wir wünschen uns seit Jahren die Einführung einer
Bagatellgrenze. Der jetzige Aufwand für Erstattung und Aufhebung von
kleinen Beträgen steht in keinem Verhältnis zum Ertrag.“
Der Bundestagsabgeordnete Kai Whittaker (CDU), der die Zahlen angefordert
hatte, sagte der Zeitung: „Hartz IV verwaltet sich selbst und verliert sich
in Kleinigkeiten.“
27 Feb 2019
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