# taz.de -- Rückforderung von Hartz-IV-Beträgen: Minusgeschäft für die Jobc… | |
> Wenn Jobcenter Kleinbeträge von Hartz-IV-Empfängern zurückfordern, zahlen | |
> sie drauf: Sie nahmen 2018 nur 18 Millionen Euro ein – bei Kosten von 60 | |
> Millionen Euro. | |
Bild: Bei niedrigen Beträgen besonders sinnlos: Der Verwaltungsaufwand war daf… | |
Nürnberg epd | Das Eintreiben von Kleinbeträgen ist für die Jobcenter ein | |
Minusgeschäft. Wie aus Zahlen der Bundesagentur für Arbeit hervorgeht, | |
besteht ein deutliches Missverhältnis zwischen den Einnahmen und dem | |
Verwaltungsaufwand, wenn geringe Beträge zurückgefordert werden, weil zu | |
viel Arbeitslosengeld II gezahlt wurde. Einen entsprechenden Bericht der | |
Süddeutsche Zeitung vom Mittwoch bestätigte eine Sprecherin der | |
Bundesagentur. | |
Den Angaben zufolge wurden von den Jobcentern 2018 insgesamt 18 Millionen | |
Euro an Kleinbeträgen bis 50 Euro zurückverlangt. Das aber verursachte | |
Verwaltungskosten von 60 Millionen Euro. Bei niedrigeren Beträgen | |
verschärft sich das Missverhältnis noch: Forderungen von bis zu 20 Euro | |
summierten sich 2018 auf 4,6 Millionen Euro, führten aber zu einem fast | |
neunmal so hohen Verwaltungsaufwand von 40,6 Millionen Euro. Hinzu kommt, | |
dass die tatsächlichen Rückzahlungen noch unter den Forderungen gelegen | |
haben dürften. | |
Der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur, Detlef Scheele, sagte der | |
Süddeutschen Zeitung: „Wir wünschen uns seit Jahren die Einführung einer | |
Bagatellgrenze. Der jetzige Aufwand für Erstattung und Aufhebung von | |
kleinen Beträgen steht in keinem Verhältnis zum Ertrag.“ | |
Der Bundestagsabgeordnete Kai Whittaker (CDU), der die Zahlen angefordert | |
hatte, sagte der Zeitung: „Hartz IV verwaltet sich selbst und verliert sich | |
in Kleinigkeiten.“ | |
27 Feb 2019 | |
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