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# taz.de -- Urteil zu rituellen Schlachtungen: Schmerzhaft sterben ist nicht bio
> Wenn Tiere nach religiösen Riten ohne Betäubung geschlachtet werden, dann
> ist das Fleisch nicht bio. Das urteilte jetzt der Europäische
> Gerichtshof.
Bild: Chainsaw massacre: Das Fleisch aus einer polnischen Schlachterei soll kos…
Luxemburg dpa | Fleisch von Tieren, die ohne vorherige Betäubung rituell
geschlachtet wurden, darf nach einem Urteil des obersten EU-Gerichts nicht
mit dem EU-Bio-Gütesiegel gekennzeichnet werden. Eine solche
Schlachtmethode erfülle nicht die höchsten Tierschutzstandards, erklärte
der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg.Hintergrund war
ein Rechtsstreit in Frankreich. Dort wollte eine Tierschutzorganisation
erreichen, dass als halal gekennzeichnete Hacksteaks nicht mehr damit
beworben werden dürfen, dass sie aus „ökologischem/biologischem Landbau“
stammen. Das zuständige Verwaltungsgericht bat den Europäischen Gerichtshof
um Rat bei der Auslegung von europäischem Recht.
Die Luxemburger Richter befanden nun, dass in den betreffenden
EU-Verordnungen mehrfach betont werde, dass bei Bio-Fleisch das Tierwohl
eine zentrale Rolle spiele. Wissenschaftliche Studien hätten gezeigt, dass
die Betäubung die Technik sei, die das Tierwohl zum Zeitpunkt der
Schlachtung am wenigsten beeinträchtige. Das Leiden werde erheblich
verringert. Die von religiösen Riten vorgeschriebenen Schlachtmethoden ohne
Betäubung erfüllten diese Kriterien aber nicht.
In der entsprechenden EU-Bio-Verordnung ist vorgeschrieben, dass die Tiere
bei der Schlachtung so wenig wie möglich leiden sollen. Produzenten von
koscheren oder Halal-Produkten wollen teilweise ebenfalls mit dem
Gütezeichen werben, verzichten aber manchmal auf eine Betäubung der Tiere
vor dem Schlachten.
„Es gibt erfreulicherweise eine sehr große Anzahl von muslimischen
Glaubensgemeinschaften, für die eine Schlachtung mit Betäubung und halal
kein Widerspruch sind“, sagt der Deutsche Tierschutzbund vor der
Urteilsverkündung. Stattdessen werde Wert auf andere Vorschriften gelegt,
etwa die Ausrichtung der Tiere nach Osten oder das Schlachten durch einen
muslimischen Schlachter. Im Koran stehe zudem, dass die Tiere schonend
behandelt werden müssen. Ein Betäubungsverbot gebe es nicht.
Der deutsche Bio-Spitzenverband begrüßte zuvor, dass das EuGH-Urteil nun
europaweit Klarheit schaffen dürfte. „Bio-Bauern engagieren sich für
stressarme Methoden wie etwa die Weideschlachtung“, sagte eine Sprecherin
des Bundes Ökologische Lebensmittelwirtschaft zudem.
26 Feb 2019
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Ernährung
Halal
Biosiegel
Schlachthof
Schlachthof
Schwerpunkt Klimawandel
Landwirtschaft
Bio-Fleisch
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