# taz.de -- Urteil zu rituellen Schlachtungen: Schmerzhaft sterben ist nicht bio | |
> Wenn Tiere nach religiösen Riten ohne Betäubung geschlachtet werden, dann | |
> ist das Fleisch nicht bio. Das urteilte jetzt der Europäische | |
> Gerichtshof. | |
Bild: Chainsaw massacre: Das Fleisch aus einer polnischen Schlachterei soll kos… | |
Luxemburg dpa | Fleisch von Tieren, die ohne vorherige Betäubung rituell | |
geschlachtet wurden, darf nach einem Urteil des obersten EU-Gerichts nicht | |
mit dem EU-Bio-Gütesiegel gekennzeichnet werden. Eine solche | |
Schlachtmethode erfülle nicht die höchsten Tierschutzstandards, erklärte | |
der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg.Hintergrund war | |
ein Rechtsstreit in Frankreich. Dort wollte eine Tierschutzorganisation | |
erreichen, dass als halal gekennzeichnete Hacksteaks nicht mehr damit | |
beworben werden dürfen, dass sie aus „ökologischem/biologischem Landbau“ | |
stammen. Das zuständige Verwaltungsgericht bat den Europäischen Gerichtshof | |
um Rat bei der Auslegung von europäischem Recht. | |
Die Luxemburger Richter befanden nun, dass in den betreffenden | |
EU-Verordnungen mehrfach betont werde, dass bei Bio-Fleisch das Tierwohl | |
eine zentrale Rolle spiele. Wissenschaftliche Studien hätten gezeigt, dass | |
die Betäubung die Technik sei, die das Tierwohl zum Zeitpunkt der | |
Schlachtung am wenigsten beeinträchtige. Das Leiden werde erheblich | |
verringert. Die von religiösen Riten vorgeschriebenen Schlachtmethoden ohne | |
Betäubung erfüllten diese Kriterien aber nicht. | |
In der entsprechenden EU-Bio-Verordnung ist vorgeschrieben, dass die Tiere | |
bei der Schlachtung so wenig wie möglich leiden sollen. Produzenten von | |
koscheren oder Halal-Produkten wollen teilweise ebenfalls mit dem | |
Gütezeichen werben, verzichten aber manchmal auf eine Betäubung der Tiere | |
vor dem Schlachten. | |
„Es gibt erfreulicherweise eine sehr große Anzahl von muslimischen | |
Glaubensgemeinschaften, für die eine Schlachtung mit Betäubung und halal | |
kein Widerspruch sind“, sagt der Deutsche Tierschutzbund vor der | |
Urteilsverkündung. Stattdessen werde Wert auf andere Vorschriften gelegt, | |
etwa die Ausrichtung der Tiere nach Osten oder das Schlachten durch einen | |
muslimischen Schlachter. Im Koran stehe zudem, dass die Tiere schonend | |
behandelt werden müssen. Ein Betäubungsverbot gebe es nicht. | |
Der deutsche Bio-Spitzenverband begrüßte zuvor, dass das EuGH-Urteil nun | |
europaweit Klarheit schaffen dürfte. „Bio-Bauern engagieren sich für | |
stressarme Methoden wie etwa die Weideschlachtung“, sagte eine Sprecherin | |
des Bundes Ökologische Lebensmittelwirtschaft zudem. | |
26 Feb 2019 | |
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