| # taz.de -- Berateraffäre Verteidigungsministerium: Ausschuss legt los | |
| > Der Untersuchungsausschuss zu Beraterverträgen im Ministerium von Ursula | |
| > von der Leyen nimmt die Arbeit auf. Die Opposition übt scharfe Kritik an | |
| > der Ministerin. | |
| Bild: Für Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen könnte es ungemütlich… | |
| Berlin dpa | Bei der Aufklärung der [1][Berater-Affäre] im | |
| Verteidigungsministerium hat nun die praktische Arbeit des | |
| Untersuchungsausschusses begonnen. Am Donnerstag konstituierte sich ein | |
| Unterausschuss, der Vorwürfe von unkorrekter Auftragsvergabe bis hin zu | |
| Vetternwirtschaft aufarbeiten soll, wie der Bundestag bestätigte. Der | |
| [2][Bundesrechnungshof] hatte Ende Oktober die Praxis des Ministeriums beim | |
| Einsatz von Beratern scharf kritisiert, weil teilweise gegen | |
| Vergabe-Richtlinien verstoßen worden sei. | |
| Der sicherheitspolitische Sprecher der Linksfraktion, Matthias Höhn, | |
| kritisierte zum Auftakt des Gremiums: „Die desaströsen Prüfergebnisse des | |
| Bundesrechnungshofes waren eigentlich schon Grund genug für einen Rücktritt | |
| von Ursula von der Leyen.“ Nun müsse geklärt werden, ob die Ministerin ein | |
| „Go“ für die Praxis rund um die Berater gegeben oder die Kontrolle und den | |
| Überblick verloren habe. | |
| Von FDP-Verteidigungspolitikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann hieß es: | |
| „Ich hoffe sehr, dass die CDU/CSU und die SPD keine weiteren | |
| Verhinderungsspielchen betreiben.“ Der AfD-Politiker Rüdiger Lucassen | |
| forderte: Das Ministerium müsste „in der Lage sein, mit eigener Expertise | |
| die entsprechende Beratung für die Entscheidungsträger durchzuführen.“ | |
| Lediglich eine zeitlich begrenzte externe Beratung sei bei komplexen | |
| Aufgaben sinnvoll. | |
| Die Bundesregierung insgesamt hat seit 2006 mindestens 1,2 Milliarden Euro | |
| für mehr als 6.000 Verträge mit externen Beratern ausgegeben. Das sind | |
| offizielle, aber nur unvollständige Zahlen. Der Hauptgrund für die | |
| Unvollständigkeit ist laut Finanz-Staatssekretärin Bettina Hagedorn, dass | |
| die maßgeblichen Akten nur fünf Jahre aufbewahrt werden müssen. | |
| 14 Feb 2019 | |
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