# taz.de -- Berateraffäre Verteidigungsministerium: Ausschuss legt los | |
> Der Untersuchungsausschuss zu Beraterverträgen im Ministerium von Ursula | |
> von der Leyen nimmt die Arbeit auf. Die Opposition übt scharfe Kritik an | |
> der Ministerin. | |
Bild: Für Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen könnte es ungemütlich… | |
BERLIN dpa | Bei der Aufklärung der [1][Berater-Affäre] im | |
Verteidigungsministerium hat nun die praktische Arbeit des | |
Untersuchungsausschusses begonnen. Am Donnerstag konstituierte sich ein | |
Unterausschuss, der Vorwürfe von unkorrekter Auftragsvergabe bis hin zu | |
Vetternwirtschaft aufarbeiten soll, wie der Bundestag bestätigte. Der | |
[2][Bundesrechnungshof] hatte Ende Oktober die Praxis des Ministeriums beim | |
Einsatz von Beratern scharf kritisiert, weil teilweise gegen | |
Vergabe-Richtlinien verstoßen worden sei. | |
Der sicherheitspolitische Sprecher der Linksfraktion, Matthias Höhn, | |
kritisierte zum Auftakt des Gremiums: „Die desaströsen Prüfergebnisse des | |
Bundesrechnungshofes waren eigentlich schon Grund genug für einen Rücktritt | |
von Ursula von der Leyen.“ Nun müsse geklärt werden, ob die Ministerin ein | |
„Go“ für die Praxis rund um die Berater gegeben oder die Kontrolle und den | |
Überblick verloren habe. | |
Von FDP-Verteidigungspolitikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann hieß es: | |
„Ich hoffe sehr, dass die CDU/CSU und die SPD keine weiteren | |
Verhinderungsspielchen betreiben.“ Der AfD-Politiker Rüdiger Lucassen | |
forderte: Das Ministerium müsste „in der Lage sein, mit eigener Expertise | |
die entsprechende Beratung für die Entscheidungsträger durchzuführen.“ | |
Lediglich eine zeitlich begrenzte externe Beratung sei bei komplexen | |
Aufgaben sinnvoll. | |
Die Bundesregierung insgesamt hat seit 2006 mindestens 1,2 Milliarden Euro | |
für mehr als 6.000 Verträge mit externen Beratern ausgegeben. Das sind | |
offizielle, aber nur unvollständige Zahlen. Der Hauptgrund für die | |
Unvollständigkeit ist laut Finanz-Staatssekretärin Bettina Hagedorn, dass | |
die maßgeblichen Akten nur fünf Jahre aufbewahrt werden müssen. | |
14 Feb 2019 | |
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