Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- EGMR-Urteil zu Holocaust-Leugner: Holocaust-Leugnung bleibt Straftat
> Richard Williamson wurde für Aussagen im schwedischen Fernsehen
> verurteilt. Der Europäische Gerichtshof hat seine Beschwerde abgelehnt.
Bild: Der ehemalige Pius-Bischof Richard Williamson ist ein bekannter Holocaust…
Strassburg taz | Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
bestätigt die Verurteilung des [1][Holocaust-Leugners Richard Williamson].
Auch ein Interview mit dem schwedischen Fernsehen könne in Deutschland als
Volksverhetzung bestraft werden.
Der Brite Williamson war von 1989 bis 2012 Bischof der umstritttenen
erzkonservativen Bruderschaft St. Pius. 2008 besuchte Williamson das
Seminar der Pius-Bruderschaft im bayerischen Zaitzkofen. Dort gab er dem
[2][schwedischen Fernsehen ein Interview], in dem er die Existenz von
Gaskammern in Konzentrationslagern leugnete. Er glaube, dass kein einziger
Jude von den Nazis vergast wurde.
Williamson war vorher schon als Holocaust-Leugner bekannt. Seine Aussagen
in Deutschland sorgten jedoch für großes Aufsehen, weil der damalige
deutsche Papst Benedikt XVI. wenige Tage später die [3][Pius-Bruderschaft]
wieder in die katholische Kirche aufnahm.
Nach einigem Hin und Her verurteilte das Landgericht Regengsburg Williamson
2012 zu einer Geldstrafe von 1800 Euro wegen Volksverhetzung. Gegen diese
Verurteilung rief Williamson den Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte an. Er sei davon ausgegangen, dass seine Äußerungen nur in
Schweden ausgestrahlt werden und er sich deshalb in Deutschland nicht
strafbar mache.
## Richter bestätigen Williamsons Verurteilung
Der EGMR lehnte Williamsons Beschwerde nun aber als offensichtlich
unbegründet ab. Die Verurteilung in Deutschland habe nicht seine
Meinungsfreiheit verletzt. Ihm sei klar gewesen, dass seine Äußerungen
weltweit, insbesondere in Deutschland Aufmerksamkeit erregen würden.
Das spezifische deutsche Interesse sei aus drei Gründen ersichtlich
gewesen: wegen der deutschen Geschichte, weil das Interview in Deutschland
geführt wurde und weil auch der damalige Papst ein Deutscher war.
Williamson habe darauf verzichtet, das schwedische Fernsehen zu
verpflichten, diesen Teil des Interviews nicht auszustrahlen.
Die Richter wiederholten ihre Rechtsprechung, dass Staaten, die die
Nazi-Schrecken erlebt hatten, eine besondere moralische Verantwortung
haben, sich strafrechtlich von den Nazi-Verbrechen zu distanzieren. Die
Äußerungen Williamsons seien auch mit dem Geist der Europäischen
Menschenrechtskonvention, über deren Einhaltung der EGMR wacht, nicht
vereinbar.
Williamson war 2012 von der Pius-Bruderschaft wegen Ungehorsams
ausgeschlossen worden, weil er ein ihm auferlegtes Äußerungsverbot mehrfach
gebrochen hatte.
31 Jan 2019
## LINKS
[1] /Argentinien-verstoesst-Bischof-Williamson/!5167261
[2] /Gerichtsurteil-gegen-Ex-Bischof/!5075220
[3] /Priesterweihe-bei-den-Pius-Bruedern/!5160672
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Holocaust-Leugner
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Antisemitismus
Volksverhetzung
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Holocaust-Leugner
Ursula Haverbeck
Holocaust
## ARTIKEL ZUM THEMA
Anja Seibert-Fohr wird Richterin am EGMR: Die Neue in Straßburg
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bekommt eine neue Richterin:
Anja Seibert-Fohr. Eine Frau mit viel Erfahrung.
Urteil für belgischen Holocaust-Leugner: Besuch von fünf Konzentrationslagern
Laurent Louis, ehemaliger Abgeordneter in Belgien, hat den Holocaust
geleugnet. Als Strafe muss er fünf Jahre lang KZs besichtigen und Berichte
darüber schreiben.
Der Fall Ursula Haverbeck: Erneut Haft für Holocaust-Leugnerin
Ein Gericht hat Ursula Haverbeck zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Den
Prozess nutzten ihre Gesinnungsfreunde für rechte Propaganda.
Gerichtsurteil gegen Ex-Bischof: Geldstrafe für Holocaust-Leugner
Das Amtsgericht Regensburg verurteilt den Holocaust-Leugner Richard
Williamson wegen Volksverhetzung zu einer Geldstafe. Der will nun weitere
Instanzen bemühen.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.