# taz.de -- EGMR-Urteil zu Holocaust-Leugner: Holocaust-Leugnung bleibt Straftat | |
> Richard Williamson wurde für Aussagen im schwedischen Fernsehen | |
> verurteilt. Der Europäische Gerichtshof hat seine Beschwerde abgelehnt. | |
Bild: Der ehemalige Pius-Bischof Richard Williamson ist ein bekannter Holocaust… | |
STRASSBURG taz | Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) | |
bestätigt die Verurteilung des [1][Holocaust-Leugners Richard Williamson]. | |
Auch ein Interview mit dem schwedischen Fernsehen könne in Deutschland als | |
Volksverhetzung bestraft werden. | |
Der Brite Williamson war von 1989 bis 2012 Bischof der umstritttenen | |
erzkonservativen Bruderschaft St. Pius. 2008 besuchte Williamson das | |
Seminar der Pius-Bruderschaft im bayerischen Zaitzkofen. Dort gab er dem | |
[2][schwedischen Fernsehen ein Interview], in dem er die Existenz von | |
Gaskammern in Konzentrationslagern leugnete. Er glaube, dass kein einziger | |
Jude von den Nazis vergast wurde. | |
Williamson war vorher schon als Holocaust-Leugner bekannt. Seine Aussagen | |
in Deutschland sorgten jedoch für großes Aufsehen, weil der damalige | |
deutsche Papst Benedikt XVI. wenige Tage später die [3][Pius-Bruderschaft] | |
wieder in die katholische Kirche aufnahm. | |
Nach einigem Hin und Her verurteilte das Landgericht Regengsburg Williamson | |
2012 zu einer Geldstrafe von 1800 Euro wegen Volksverhetzung. Gegen diese | |
Verurteilung rief Williamson den Europäischen Gerichtshof für | |
Menschenrechte an. Er sei davon ausgegangen, dass seine Äußerungen nur in | |
Schweden ausgestrahlt werden und er sich deshalb in Deutschland nicht | |
strafbar mache. | |
## Richter bestätigen Williamsons Verurteilung | |
Der EGMR lehnte Williamsons Beschwerde nun aber als offensichtlich | |
unbegründet ab. Die Verurteilung in Deutschland habe nicht seine | |
Meinungsfreiheit verletzt. Ihm sei klar gewesen, dass seine Äußerungen | |
weltweit, insbesondere in Deutschland Aufmerksamkeit erregen würden. | |
Das spezifische deutsche Interesse sei aus drei Gründen ersichtlich | |
gewesen: wegen der deutschen Geschichte, weil das Interview in Deutschland | |
geführt wurde und weil auch der damalige Papst ein Deutscher war. | |
Williamson habe darauf verzichtet, das schwedische Fernsehen zu | |
verpflichten, diesen Teil des Interviews nicht auszustrahlen. | |
Die Richter wiederholten ihre Rechtsprechung, dass Staaten, die die | |
Nazi-Schrecken erlebt hatten, eine besondere moralische Verantwortung | |
haben, sich strafrechtlich von den Nazi-Verbrechen zu distanzieren. Die | |
Äußerungen Williamsons seien auch mit dem Geist der Europäischen | |
Menschenrechtskonvention, über deren Einhaltung der EGMR wacht, nicht | |
vereinbar. | |
Williamson war 2012 von der Pius-Bruderschaft wegen Ungehorsams | |
ausgeschlossen worden, weil er ein ihm auferlegtes Äußerungsverbot mehrfach | |
gebrochen hatte. | |
31 Jan 2019 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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