# taz.de -- Mehr Pflegekräfte in Krankenhäusern: Bremer Bündnis nimmt erste … | |
> Das „Bremer Bündnis für mehr Krankenhauspersonal“ hat genügend | |
> Unterschriften gesammelt, um ein Volksbegehren zu beantragen. Nun stellen | |
> sich rechtliche Fragen. | |
Bild: Ist die pflegerische Versorgung sicher gestellt? Nicht nur in Bremen best… | |
Bremen taz | Das „Bremer Bündnis für mehr Krankenhauspersonal“ hat die | |
erste Hürde für ein Volksbegehren genommen: 5.000 gültige Unterschriften | |
waren nötig, um das Begehren beim Senat zu beantragen – nach eigenen | |
Angaben hat das Bündnis insgesamt rund 11.000 Unterschriften gesammelt. Es | |
fordert einen ausreichenden Pflege-Personalschlüssel im Bremischen | |
Krankenhausgesetz – und das in letzter Konsequenz per Volksbegehren. | |
Bloß: Der Rechtsrahmen für diese Forderung, genauer gesagt für die | |
Finanzierung zusätzlicher Pflegestellen, liegt nicht in Länder-, sondern in | |
Bundeshand. | |
Aus genau diesem Grund ist im vergangenen Oktober der Hamburger Senat gegen | |
die dortige Volksinitiative „Gegen Pflegenotstand im Krankenhaus“ vor das | |
Hamburgische Verfassungsgericht gezogen. Die Initiative will gleichzeitig | |
mit der Hamburger Bürgerschaftswahl 2020 einen Volksentscheid, der die | |
BürgerInnen darüber abstimmen lässt, dass sich per Gesetz die | |
Pflegesituation in den Hamburger Krankenhäusern bessert. Das aber würde | |
laut Senat gegen „höherrangiges Recht“ verstoßen, weil die Gesetzgebung z… | |
Verbesserung der Pflege beim Bund liegt. Eine Entscheidung des | |
Verfassungsgerichts wird im Frühjahr erwartet. | |
Bremens Gesundheitssenatorin Eva Quante-Brandt (SPD) steht dem Bremer | |
Volksbegehren-Begehren ebenfalls skeptisch gegenüber: Grundsätzlich sei es | |
gut, sich in einem breiten Bündnis für die Stärkung der Pflege einzusetzen. | |
Dennoch sei „der gewählte Weg des Volksbegehrens über landesrechtliche | |
Regelungen nach vorherrschender rechtlicher Auffassung problematisch.“ Die | |
Bundesregierung habe mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz (PSG) | |
schließlich bereits einen Rechtsrahmen geschaffen mit dem expliziten Ziel, | |
im gesamten Bundesgebiet ein gleiches Versorgungsniveau zu gewährleisten. | |
„Wir werden jetzt die Inhalte des Volksbegehrens im Kontext der | |
beschlossenen bundespolitischen Gesetzespakete prüfen und uns mit den | |
Initiatorinnen und Initiatoren des Volksbegehrens weiter über die | |
Zielsetzungen und mögliche Wege austauschen“, sagt Quante-Brandt. | |
Im Bundesrat habe sich Bremen gemeinsam mit anderen Ländern dafür | |
ausgesprochen, dass nicht, wie im PSG vorgesehen, „allein ein Maß für eine | |
Personaluntergrenze in Pflegeberufen festgelegt wird, sondern dass auch | |
eine zweite Grenze für die tatsächlichen Personalbedarfe, die den | |
patientenbezogenen Pflegebedarf berücksichtigen, entwickelt wird“, so | |
Quante-Brandt. Deshalb werde in Bremen eine ExpertInnen-Kommission | |
eingesetzt, um Vorschläge für entsprechende Gesetzesänderungen auf | |
Bundesebene zu erarbeiten. | |
So weit wie die Hamburger ist das „Bremer Bündnis für mehr | |
Krankenhauspersonal“ aber ohnehin noch lange nicht: Erst einmal muss der | |
Senat entscheiden, dass das Volksbegehren zulässig ist. Und danach muss die | |
Initiative wieder sammeln: Rund 25.000 Unterschriften sind dann nötig, | |
damit das Volksbegehren überhaupt zustande kommt. | |
Ein anderes Bremer Bündnis namens „Pflege steht auf“ hat sich mit einem | |
offenen Brief direkt an den zuständigen Bundesgesundheitsminister Jens | |
Spahn (CDU) gewandt. 13 Bremer Pflegedienste fordern darin unter anderem | |
niedrigere bürokratische Hürden, um im Pflegefall Unterstützung zu | |
bekommen, eine an individuelle Bedürfnisse angepasste Sicherstellung von | |
pflegerischer Versorgung und eine deutliche Verbesserung der Arbeits- und | |
Vergütungsstrukturen in der ambulanten Pflege. | |
11 Feb 2019 | |
## AUTOREN | |
Simone Schnase | |
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