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# taz.de -- Mehr Pflegekräfte in Krankenhäusern: Bremer Bündnis nimmt erste …
> Das „Bremer Bündnis für mehr Krankenhauspersonal“ hat genügend
> Unterschriften gesammelt, um ein Volksbegehren zu beantragen. Nun stellen
> sich rechtliche Fragen.
Bild: Ist die pflegerische Versorgung sicher gestellt? Nicht nur in Bremen best…
Bremen taz | Das „Bremer Bündnis für mehr Krankenhauspersonal“ hat die
erste Hürde für ein Volksbegehren genommen: 5.000 gültige Unterschriften
waren nötig, um das Begehren beim Senat zu beantragen – nach eigenen
Angaben hat das Bündnis insgesamt rund 11.000 Unterschriften gesammelt. Es
fordert einen ausreichenden Pflege-Personalschlüssel im Bremischen
Krankenhausgesetz – und das in letzter Konsequenz per Volksbegehren.
Bloß: Der Rechtsrahmen für diese Forderung, genauer gesagt für die
Finanzierung zusätzlicher Pflegestellen, liegt nicht in Länder-, sondern in
Bundeshand.
Aus genau diesem Grund ist im vergangenen Oktober der Hamburger Senat gegen
die dortige Volksinitiative „Gegen Pflegenotstand im Krankenhaus“ vor das
Hamburgische Verfassungsgericht gezogen. Die Initiative will gleichzeitig
mit der Hamburger Bürgerschaftswahl 2020 einen Volksentscheid, der die
BürgerInnen darüber abstimmen lässt, dass sich per Gesetz die
Pflegesituation in den Hamburger Krankenhäusern bessert. Das aber würde
laut Senat gegen „höherrangiges Recht“ verstoßen, weil die Gesetzgebung z…
Verbesserung der Pflege beim Bund liegt. Eine Entscheidung des
Verfassungsgerichts wird im Frühjahr erwartet.
Bremens Gesundheitssenatorin Eva Quante-Brandt (SPD) steht dem Bremer
Volksbegehren-Begehren ebenfalls skeptisch gegenüber: Grundsätzlich sei es
gut, sich in einem breiten Bündnis für die Stärkung der Pflege einzusetzen.
Dennoch sei „der gewählte Weg des Volksbegehrens über landesrechtliche
Regelungen nach vorherrschender rechtlicher Auffassung problematisch.“ Die
Bundesregierung habe mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz (PSG)
schließlich bereits einen Rechtsrahmen geschaffen mit dem expliziten Ziel,
im gesamten Bundesgebiet ein gleiches Versorgungsniveau zu gewährleisten.
„Wir werden jetzt die Inhalte des Volksbegehrens im Kontext der
beschlossenen bundespolitischen Gesetzespakete prüfen und uns mit den
Initiatorinnen und Initiatoren des Volksbegehrens weiter über die
Zielsetzungen und mögliche Wege austauschen“, sagt Quante-Brandt.
Im Bundesrat habe sich Bremen gemeinsam mit anderen Ländern dafür
ausgesprochen, dass nicht, wie im PSG vorgesehen, „allein ein Maß für eine
Personaluntergrenze in Pflegeberufen festgelegt wird, sondern dass auch
eine zweite Grenze für die tatsächlichen Personalbedarfe, die den
patientenbezogenen Pflegebedarf berücksichtigen, entwickelt wird“, so
Quante-Brandt. Deshalb werde in Bremen eine ExpertInnen-Kommission
eingesetzt, um Vorschläge für entsprechende Gesetzesänderungen auf
Bundesebene zu erarbeiten.
So weit wie die Hamburger ist das „Bremer Bündnis für mehr
Krankenhauspersonal“ aber ohnehin noch lange nicht: Erst einmal muss der
Senat entscheiden, dass das Volksbegehren zulässig ist. Und danach muss die
Initiative wieder sammeln: Rund 25.000 Unterschriften sind dann nötig,
damit das Volksbegehren überhaupt zustande kommt.
Ein anderes Bremer Bündnis namens „Pflege steht auf“ hat sich mit einem
offenen Brief direkt an den zuständigen Bundesgesundheitsminister Jens
Spahn (CDU) gewandt. 13 Bremer Pflegedienste fordern darin unter anderem
niedrigere bürokratische Hürden, um im Pflegefall Unterstützung zu
bekommen, eine an individuelle Bedürfnisse angepasste Sicherstellung von
pflegerischer Versorgung und eine deutliche Verbesserung der Arbeits- und
Vergütungsstrukturen in der ambulanten Pflege.
11 Feb 2019
## AUTOREN
Simone Schnase
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