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# taz.de -- Volksbegehren gegen Pflegenotstand: Gestoppt vom Verfassungsgericht
> Das Hamburger Verfassungsgericht erklärt das Hamburger Volksbegehren
> gegen den Pflegenotstand für unzulässig.
Bild: Wie die Pflege quantitativ aufgestellt ist darf Hamburg nicht für sich e…
Hamburg taz | Das Hamburger „Volksbegehren gegen den Pflegenotstand“ ist
unzulässig und darf nicht durchgeführt werden. Das hat am Dienstag das
Hamburgische Verfassungsgericht entschieden. Gründe sind die mehrfache
Überarbeitung des Wortlauts des Begehrens, ein Verstoß gegen das
Koppelungsverbot und die fehlende Gesetzgebungskompetenz des Landes
Hamburg. Damit entsprachen die neun VerfassungsrichterInnen einstimmig dem
Antrag des rot-grünen Senats. Der hatte wegen verfassungsrechtlicher
Bedenken das höchste Gericht der Hansestadt angerufen.
Die Volksinitiative „Gegen den Pflegenotstand“ hatte im März 2018 eine
ausreichende Zahl von Unterschriften gesammelt. Die Hamburgische
Bürgerschaft übernahm die Vorlage jedoch nicht als Gesetz, deshalb
beantragte die Ini ein Volksbegehren. Ihr Antrag wurde jedoch zwei Mal
überarbeitet, auch nachdem der Senat bereits im November das
Verfassungsgericht angerufen hatte. „Das ist unzulässig“, urteilte das
Gericht.
Zudem vermische der Text des Begehrens zwei Punkte, die keinen inhaltlichen
Zusammenhang hätten: Regeln über Reinigungspersonal und Reinigungsstandards
sowie Personaluntergrenzen bei Pflegekräften. Diese „Koppelung“ ist
ebenfalls unzulässig. Das Volk müsse die Möglichkeit haben, das eine
anzunehmen und das andere abzulehnen. Nur über „alles oder nichts“
abstimmen zu dürfen, verstoße gegen das „Demokratieprinzip“.
Und drittens habe in diesen Fragen der Bund die Gesetzgebungskompetenz und
diese auch ausgeübt. Ländern sei es aber nicht gestattet, so das Gericht,
Bundesrecht „nachzubessern“, das ihnen nicht gefalle. Diese Entscheidung
sei „keine inhaltliche Bewertung“ des Anliegens der Initiative, betonte
Gerichtspräsident Friedrich-Joachim Mehmel: „Es ist eine rein
verfassungsrechtliche Prüfung.“
„Vollumfänglich bestätigt“ sieht sich Jan Pörksen, Chef der Senatskanzle…
„Nicht alles, was wünschenswert sein mag, kann auch Gegenstand eines
Volksbegehrens sein.“ Von einer „schockierenden Kaltherzigkeit des
Gerichts“ sprach hingegen Kirsten Rautenstrauch von der Pflege-Initiative:
„Der Personalmangel in den Kliniken und seine Folgen bleiben traurige
Realität und gefährlich für Patienten wie Beschäftigte“, kommentierte sie.
Die Personalprobleme in den Kliniken seien „Ausdruck institutionellen
Versagens“ und müssten gelöst werden, forderte auch Pedram Emami, Präsident
der Ärztekammer Hamburg.
8 May 2019
## AUTOREN
Sven-Michael Veit
## TAGS
Pflegekräftemangel
Hamburg
Verfassungsgericht
Volksbegehren
Pflege
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Volksinitiative
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