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# taz.de -- In Brandenburg kommt das Parité-Gesetz: Klagen lockernehmen
> Ein Brandenburger Urteil zu quotierten Wahllisten könnte Signalwirkung
> für Deutschland haben – vor allem wenn die Klagen abgelehnt werden.
Bild: Hier wird's entschieden: das Parité-Gesetz
Potsdam taz | Ist die Pflicht zu quotierten Wahllisten verfassungswidrig?
Diese Frage wird vermutlich bald das Brandenburger Verfassungsgericht
entscheiden müssen – sobald Klagen gegen das Parité-Gesetz eingehen, das an
diesem Donnerstag im Potsdamer Landtag voraussichtlich beschlossen wird.
Maßstab ist dann die Brandenburger Landesverfassung. Diese folgt aber – wie
wohl auch andere Landesverfassungen – in allen hier relevanten Fragen dem
Grundgesetz. Das Brandenburger Urteil hätte damit Signalwirkung für ganz
Deutschland.
Im Oktober 2018 kam der Parlamentarische Beratungsdienst des Brandenburger
Landtags in einem Gutachten zu dem Ergebnis, dass quotierte Wahllisten
verfassungswidrig seien. Diese Position ist vertretbar, aber keineswegs
zwingend. Dass der Landtag das Gesetz nun in abgespeckter Version
beschließt, ist also kein Harakiri-Unternehmen. Vielmehr könnte sich der
Landtag als Schrittmacher verdient machen, wenn das Verfassungsgericht am
Ende Klagen gegen das Gesetz abweist.
Konkret gibt es vier verfassungsrechtliche Probleme mit dem Gesetz. So
könnte es erstens gegen das Verbot verstoßen, Menschen aufgrund ihres
Geschlechts zu diskriminieren. Denn bei der Aufstellung quotierter Listen
können Männer nur noch für jeden zweiten Platz kandidieren. Das dürfte aber
verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein, weil es in der Brandenburger
Verfassung einen Auftrag gibt, für die Gleichstellung von Mann und Frau zu
sorgen.
## AfD weist auf Probleme mit dem dritten Geschlecht hin
Zweitens könnte das Parité-Gesetz die Grundsätze für demokratische Wahlen
verletzen, insbesondere die Freiheit der Wahl. Die Wähler würden durch
quotierte Listen bevormundet. Auch hier kann auf das Gleichstellungsgebot
als Rechtfertigung verwiesen werden. Dagegen ist das Demokratieprinzip
nicht zur Rechtfertigung geeignet. Das Parlament muss nicht die
Bevölkerungszusammensetzung widerspiegeln – sonst bräuchten wir auch Quoten
für zum Beispiel Bauern, Handwerker und Arbeitslose.
Die Pflicht zu quotierten Wahllisten greift drittens auch in die
Selbstbestimmung der Parteien ein. Bisher konnten sich einzelne Parteien
durch quotierte Listen politisch profilieren, künftig wäre dies dann für
alle Pflicht. Doch auch in diesem Punkt könnte das Gleichstellungsgebot als
Rechtfertigung dienen.
Viertens könnte es Probleme mit dem sogenannten dritten Geschlecht geben,
worauf ironischerweise vor allem die Rechtsaußenpartei AfD hinweist. 2017
hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass es für Menschen, die
biologisch weder eindeutig Mann noch Frau sind, eine eigene Kategorie im
Personenstandsrecht geben muss. Der Bundestag hat daraufhin die neue
Kategorie „divers“ eingeführt.
Zu Wahllisten hatte das Bundesverfassungsgericht damals nichts gesagt. Es
könnte allerdings problematisch sein, von Intersexuellen zu verlangen, sich
für einen Männer- oder Frauenplatz zu entscheiden, wenn dies nicht zwingend
notwendig ist.
30 Jan 2019
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt AfD
Parität
Frauenquote
Brandenburg
Bahnreform
Grüne Hamburg
Frauenquote
Frauenpolitik
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