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# taz.de -- GroKo zu Werbeverbot für Abtreibungen: 219a bleibt – soll aber e…
> Union und SPD haben einen Kompromiss zum „Werbeverbot“ für Abtreibungen
> präsentiert. Auf eine Abschaffung konnten sie sich aber nicht einigen.
Bild: Weg mit 219a, fordern Frauenorganisationen schon lange
Berlin dpa | Die Bundesregierung will das umstrittene „Werbeverbot“ für
Schwangerschaftsabbrüche beibehalten, jedoch ergänzen. Unter anderem solle
rechtlich ausformuliert werden, dass und wie Ärzte und Krankenhäuser über
die Tatsache informieren können, dass sie Abtreibungen durchführen,
erklärten die zuständigen Minister*innen am Mittwochabend.
„Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch darf es jedoch auch in Zukunft
nicht geben“, betonte Kanzleramtschef Helge Braun. Die Bundesärztekammer
und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sollten die Aufgabe
bekommen, Kontaktinformationen für Betroffene zur Verfügung zu stellen.
Ob mit dem Vorschlag der Minister der monatelange Streit in Union und SPD
beigelegt ist, ist allerdings fraglich. Beide Fraktionen wollen im Januar
darüber beraten. SPD-Fraktionschefin Andrea Nahles begrüßte den
Kompromissvorschlag, machte allerdings auch klar, die Fraktion werde den
genauen Gesetzestext abwarten und dann entscheiden. Unionsfraktionschef
Ralph Brinkhaus sprach von einem „ersten Schritt zur Klärung der
anstehenden Fragen in der Koalition“. Der genaue Vorschlag werde im Januar
in der Fraktion bewertet.
Abschließende Formulierungen für Ergänzungen zum geltenden Recht liegen
nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur noch nicht vor.
Justizministerin Katarina Barley (SPD) kündigte an, im Januar einen
Gesetzentwurf vorlegen zu wollen.
## Uneinigkeit in der Großen Koalition
[1][Monatelang hatte die Bundesregierung um einen Kompromiss zum
sogenannten Werbeverbot für Abtreibungen gerungen]. Beteiligt waren
Justizministerin Katarina Barley (SPD), Familienministerin Franziska Giffey
(SPD), Innenminister Horst Seehofer (CSU), Gesundheitsminister Jens Spahn
(CDU) und Kanzleramtschef Helge Braun (CDU). Am Mittwochmittag saßen die
Minister*innen rund drei Stunden lang ohne Ergebnis zusammen und setzten
ihre Gespräche dann telefonisch fort. Besonders die SPD hatte Druck
aufgebaut und eine Einigung verlangt.
[2][Paragraf 219a] im Strafgesetzbuch verbietet Werbung für
Schwangerschaftsabbrüche – man macht sich schon strafbar, wenn man „seines
Vermögensvorteils wegen“ öffentlich Abbrüche anbietet. Die SPD hatte eine
Reform angestoßen, ihren Antrag aber auf Rücksicht auf den
Koalitionspartner zunächst zurückgestellt.
In der SPD gab es auch Bestrebungen, das Thema bei einer nicht
überzeugenden Lösung im Bundestag [3][als Gewissensentscheidung
freizugeben]. Dann könnte zusammen mit FDP, Linken und Grünen die
Abschaffung des Paragrafen beschlossen werden.
Auslöser der Debatte war die Verurteilung einer [4][Ärztin aus Gießen], die
Informationen zu einem Schwangerschaftsabbruch als Datei zum Herunterladen
angeboten hatte.
12 Dec 2018
## LINKS
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[3] /Werbung-fuer-Schwangerschaftsabbruch/!5557305
[4] /Werbeverbot-fuer-Abtreibungen/!5539939
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Kristina Hänel
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Kristina Hänel
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