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# taz.de -- Sozialwissenschaftlerin zu Paragraf 219a: „Keine Opfer bei Abtrei…
> Die Regierung hat eine Ergänzung zum Paragrafen 219a vorgelegt, der
> „Werbung“ für Abtreibungen verbietet. Sehr vage, meint
> Sozialwissenschaftlerin Kirsten Achtelik.
Bild: Mitglieder des Thüringer Frauen*kampftagsbündnisses protestieren in Erf…
## taz: Frau Achtelik, Sie beschäftigen sich mit der sogenannten
Lebensschutzbewegung. Wie bewerten Sie in dieser Hinsicht den [1][Vorschlag
der Bundesregierung zum Paragrafen 219a]?
Kirsten Achtelik: Die selbst ernannte Lebensschutzbewegung hat sich
durchgesetzt. Ihr wird eine konkrete Zusage gemacht: Es soll eine Studie in
Auftrag gegeben werden, in der es um die „seelischen Folgen“ von
Abtreibungen gehen soll.
## Was kritisieren Sie daran?
Eines der Hauptargumente der Bewegung ist, dass Frauen unter
Schwangerschaftsabbrüchen leiden würden. Das erste Opfer einer Abtreibung
sei der Fötus, wird behauptet, das zweite die Frau.
## Dem ist nicht so?
Nein. In der Regel gibt es bei Abtreibungen gar keine „Opfer“. Es gibt zwar
Frauen, die Abbrüche machen lassen, weil sie in einer sehr bedrängten
Situation sind – also beispielsweise, weil der Mann ein Schläger ist. Es
ist möglich, dass es ihnen damit nicht gut geht. Eine aktuelle Studie zeigt
aber, dass mehr als 95 Prozent aller Frauen auch drei Jahre nach Abbrüchen
noch erleichtert über die Entscheidung sind. Dessen ungeachtet hat die
„Lebensschutzbewegung“ sogar das sogenannte Post-Abortion-Syndrom (PAS)
erfunden.
## Was ist das?
Der Begriff kam in den 80er Jahren in der US-amerikanischen
Pro-Life-Bewegung auf. Es wird behauptet, dass Frauen von Abtreibungen
krank werden, beispielsweise schwere Depressionen bekommen. Es gibt sogar
Studien, die das bestätigen. Viele dieser Studien sind allerdings von
WissenschaftlerInnen gemacht worden, die in der Bewegung aktiv sind.
Metastudien, die wiederum diese Studien untersuchen, zeigen, dass das PAS
Nonsens ist.
## Inwiefern?
Die Metastudien zeigen, dass nicht sorgfältig gearbeitet wurde. Es ist ja
eben die Frage, wo die negativen Symptome herkommen. Wenn Frauen
beispielsweise schon an Depressionen litten, bevor sie eine Abtreibung
hatten, dann sagt es natürlich nichts aus, dass sie auch danach
Depressionen hatten. Diese Metastudien sind sehr gründlich vorgegangen. Das
PAS ist wissenschaftlich widerlegt.
## Die Bundesregierung will das PAS erneut wissenschaftlich untersuchen.
Offenbar haben die Christdemokraten für das Leben (CDL) großen Druck
ausgeübt, eine „Lebensschutzgruppe“ in der CDU. Was die SPD angeht, sehe
ich zwei Möglichkeiten. Entweder haben sie dort nachlässig gearbeitet und
es ist niemandem aufgefallen. Oder die Studie wurde im Austausch für etwas
noch Schlimmeres hineinverhandelt.
## Wie progressiv kann ein Gesetzentwurf auf dieser Grundlage werden?
Das Problem an dem Entwurf ist auch, dass er bei allen feministischen
Forderungen sehr vage bleibt. Aber wenn es eine konkrete Formulierung gäbe,
die sicherstellt, dass ÄrztInnen über ihre Arbeit informieren dürfen,
könnten sie nicht mehr angezeigt werden. Im Gegensatz zu den
Versprechungen, die die SPD gemacht hat, wäre das zwar ein kleiner – aber
es wäre immerhin ein Fortschritt.
14 Dec 2018
## LINKS
[1] /Kommentar-Vorschlag-zum-Paragraf-219a/!5558680
## AUTOREN
Patricia Hecht
## TAGS
§219a
Schwerpunkt Abtreibung
Lebensschützer
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Mithulogie
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