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# taz.de -- Mitarbeiter von AfD-Abgeordnetem: Maximilian T. darf ins Parlament
> Der AfD-Abgeordnete Jan Nolte beschäftigt einen Ex-Terrorverdächtigen.
> Der Bundestag gewährt ihm einen Hausausweis.
Bild: Der AfD-Abgeordnete Jan Nolte im Bundestag – künftig darf ihn sein Mit…
Berlin taz | Es war eine umstrittene Personalie von Anfang an. Im Frühjahr
war bekanntgeworden, dass der AfD-Bundestagsabgeordnete Jan Nolte einen
besonderen Mitarbeiter beschäftigt: [1][Maximilian T., Offizier der
Bundeswehr]. Denn jener T. wurde verdächtigt, an einem möglichen rechten
Anschlagsplan zusammen mit dem Ex-Oberleutnant Franco A. beteiligt gewesen
zu sein. Die Bundestagsverwaltung verweigerte T. deshalb einen Hausausweis.
Ein eigenständiges Betreten des Parlaments war dem Mitarbeiter damit nicht
möglich.
Das ist nach taz-Informationen nun hinfällig. Nolte, ein
Verteidigungspolitiker, teilte am Mittwoch im Verteidigungsausschuss des
Bundestags mit, dass T. nun über einen Hausausweis im Bundestag verfüge.
Der AfD-Mann bestätigte dies auch der taz: „Er hat jetzt einen
Mitarbeiterausweis.“ Nolte verwies auf die fallen gelassenen Vorwürfe gegen
Maximilian T. „Die Vorwürfe waren von Anfang an schnell als Konstrukt
erkennbar.“
Für die Bundesanwaltschaft war das nicht so eindeutig. Sie warf Maximilian
T. vor, ein Komplize des terrorverdächtigen Ex-Soldaten Franco A. zu sein.
Der soll Anschläge auf Politiker und Prominente geplant und sich dafür
bereits eine Waffe beschafft haben. Zudem gab sich Franco A. als syrischer
Flüchtling aus. Motiv soll die Verachtung der Flüchtlingspolitik gewesen
sein. Maximilian T. soll A. gedeckt und bei Vorgesetzten entschuldigt
haben, als dieser nicht bei seiner Bundeswehreinheit erschien. Zudem warf
die Bundesanwaltschaft T. vor, eine sogenannte „Feindesliste“ geschrieben
zu haben.
Maximilian T. war zwischenzeitlich festgenommen worden, wurde bald darauf
aber wieder freigelassen. Noltes Anwälte bestritten die Vorwürfe.
Inzwischen sollen die Ermittlungen gegen T. eingestellt sein. Auch eine
Terroranklage gegen Franco A. wurde zunächst vom Oberlandesgericht
Frankfurt/Main zunächst abgelehnt. Über die Beschwerde der
Bundesanwaltschaft entscheidet nun der Bundesgerichtshof.
Nach einer Zuverlässigkeitsprüfung, der sich [2][jeder
Bundestagsmitarbeiter] unterziehen muss, wurde Maximilian T. zunächst ein
Hausausweis für das Parlament verweigert. Den Bundestag konnte er nur als
Besucher eines Abgeordneten betreten. Mit dem nun erteilten
Mitgliederausweis kann Maximilian T. nun alle Liegenschaften des Bundestags
frei und selbständig betreten.
29 Nov 2018
## LINKS
[1] /Mutmasslicher-Terrorhelfer-von-Franco-A/!5499781
[2] /Die-AfD-Fraktion-und-ihre-Mitarbeiter/!5550036
## AUTOREN
Martin Kaul
Sabine am Orde
Konrad Litschko
## TAGS
Franco A.
Bundeswehr
Bundestag
Schwerpunkt Rechter Terror
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Doris von Sayn-Wittgenstein
Bundeswehr
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Lesestück Recherche und Reportage
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