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# taz.de -- Baustopp für A20 bleibt bestehen: Natur- und Klimaschutz missachtet
> Das Bundesverwaltungsgericht bremst den Bau der A20 bei Bad Segeberg: Die
> Planungen blieben „hinter den rechtlichen Anforderungen zurück“.
Bild: Richtung Bad Segeberg geht es nicht mehr weiter: A20
Hamburg taz | Bernd Buchholz räumt die Niederlage unumwunden ein: „Das ist
eine bittere Enttäuschung“, kommentiert Schleswig-Holsteins
Verkehrsminister das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Das hatte am
Dienstag die Planungen für den Bau der Autobahn A20 (siehe Kasten) quer
durch das nördlichste Bundesland für „rechtswidrig und nicht vollziehbar“
erklärt.
Damit gilt der im November 2013 verhängte Baustopp fort. Die Planung bleibe
„in Systematik und Prüfungstiefe erheblich hinter den rechtlichen
Anforderungen zurück“, wird in dem Urteil der umgangssprachliche Begriff
„Pfusch“ umschrieben.
Die Planungsbehörden in Kiel haben nun zwar die Möglichkeit zu
Nachbesserungen – aber das kann dauern. „In den kommenden drei bis vier
Jahren werden wir keinen Spatenstich für die A20 mehr hinbekommen“,
konstatiert Buchholz. Der FDP-Politiker will nun mit den klagenden
Umweltverbänden BUND und Nabu über Planungsänderungen ins Gespräch kommen.
Die zeigten sich erfreut über den unanfechtbaren Spruch des höchsten
deutschen Verwaltungsgerichts. Das Urteil zeige, dass ihre gemeinsame Klage
„als Anwälte von Natur und Umwelt notwendig war“, erklärt die
BUND-Landesvorsitzende Claudia Bielfeldt. „Das Verbandsklagerecht ist für
die Kontrolle von Planungen und die Einhaltung von Umweltrecht zwingend
erforderlich“, stellt der Nabu-Landesvorsitzende Hermann Schultz klar.
Konkret hat das Gericht den Planfeststellungsbeschluss für ein 19,9
Kilometer langes Teilstück im Kreis Segeberg ausgesetzt. Die Überprüfung
des wasserrechtlichen Verschlechterungsverbots durch die Planer bleibe
erheblich hinter den Anforderungen zurück. Zudem sahen die Richter
artenschutzrechtliche Fehler in Bezug auf Deutschlands größtes
Fledermaus-Winterquartier im Segeberger Kalkberg. Dieses sei europaweit
bedeutsam. Etwa 30.000 geschützte Tiere überwinterten dort. Die
Auswirkungen des Autobahnbaus hätten in einer Verträglichkeitsprüfung
untersucht werden müssen, erklärte das Bundesverwaltungsgericht.
Als „richtungsweisend“ bewerten die Umweltverbände die Hinweise des
Gerichtes zu Klimafragen. Danach muss sowohl im Bundesverkehrswegeplan als
auch bei Planungen großer Verkehrsprojekte der Klimaschutz stärker
einbezogen werden. Das bedeute, dass der Flächenverbrauch durch Autobahnbau
in einer strategischen Umweltprüfung bewertet werden müsse, sagt
BUND-Geschäftsführer Ole Eggers: „Anders als bisher müsste dieser dann eins
zu eins ausgeglichen werden.“
Das Urteil aus Leipzig sei die Quittung für eine „Planung mit der
Brechstange“, sagt Andreas Tietze, Verkehrsexperte der Grünen im Kieler
Landtag. „Naturschutz ist kein lästiges Hindernis.“ Tietze forderte von den
Planungsbehörden, nun auch „alternative Trassenverläufe“ zu prüfen. Daf�…
hätten die Grünen Vorschläge gemacht, „die schneller, kostengünstiger und
nachhaltiger“ seien.
Richtig schlecht gelaunt ist hingegen Ken Blöcker, Geschäftsführer des
Unternehmensverbandes Unterelbe-Westküste. Die A20 werde „nie realisiert
werden können, wenn für jedes Lebewesen auf diesem Planeten nachteilige
Auswirkungen im Vorhinein ausgeschlossen werden müssen“, warnt Blöcker.
28 Nov 2018
## AUTOREN
Sven-Michael Veit
## TAGS
A20
Schwerpunkt Klimawandel
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
Naturschutz
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A20
Naturschutz
Verkehr
Nabu
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