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# taz.de -- Parlamentsjuristen melden sich zu Wort: Polizeigesetz geht so nicht
> Die Juristen des Beratungsdienstes des Niedersächsischen Landtags halten
> das geplante niedersächsische Polizeigesetz für teilweise
> verfassungswidrig.
Bild: Das geplante niedersächsische Polizeigesetz geht großzügig mit Freihei…
Bremen taz | Verfassungsrechtlich „bedenklich“, „problematisch“ oder so…
„verfassungswidrig“: Der Innenausschuss des Niedersächsischen Landtags wird
einiges zu diskutieren haben, wenn er ab dem 1. November 2018 in mehreren
Sondersitzungen über das von SPD und CDU geplante neue Polizeigesetz berät.
Denn eine wissenschaftliche Einschätzung der Juristen des Landtages kommt
zu einem vernichtenden Ergebnis. An zahlreichen Stellen des Gesetzentwurfs
formulieren sie verfassungsrechtliche Bedenken. Die CDU macht Druck, damit
das Gesetz noch in diesem Jahr in Kraft tritt.
Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtags hatte sich zunächst die
ersten 29 der insgesamt 109 Paragrafen vorgenommen. Für „verfassungswidrig“
hält er darin unter anderem die Erweiterung dessen, was als terroristische
Straftat eingestuft wird, aber auch Aufenthalts- und Meldeauflagen. Dass es
etwa möglich sein soll, Deutschen zum Vorbeugen von strafbaren Handlungen
„für bis zu sechs Monate das Verlassen ihres Stadtbezirks zu verbieten,
halten wir für ausgeschlossen“.
Die Möglichkeit, sogenannte „Gefährder“ für bis zu 74 Tage in
Unterbindungsgewahrsam zu nehmen, ist für die Parlamentsjuristen
„verfassungsrechtlich bedenklich“. Die Freiheitsentziehung sei „eine der …
stärksten in die Rechte der betroffenen Personen eingreifenden Maßnahmen
und unterliegt der strikten Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes“.
Eine Dauer von mehr als 14 Tagen, halten sie für „ schwer begründbar“. Sie
setzen die harten Maßnahmen auch in Beziehung zur Bekämpfung anderer
Verbrechen und fragen: „Warum ist zum Beispiel eine geplante Ausreise nach
Syrien mit terroristischer Motivation schwerwiegender als ein geplanter
Mord (ohne Terrorhintergrund)?“
Innenminister Boris Pistorius (SPD) hat signalisiert, das Gesetz in einigen
Punkten anzupassen, wie der Weser Kurier berichtet. Auch die CDU sei
verhandlungsbereit – allerdings nicht bei der Präventivhaft.
Die FDP fordert die Streichung der von den Juristen beanstandeten Stellen.
Die Grünen hingegen sehen sich in ihrer Kritik am Polizeigesetz voll
bestätigt und fordern, das Gesetz komplett zu stoppen. Der grüne
Abgeordnete Belit Onay sagte der taz: „Die Kritik der Juristen ist
vernichtend.“ Er verweist darauf, dass auch in den von den
Parlamentsjuristen noch zu prüfenden Paragrafen „große Brocken“ wie der
Staatstrojaner stünden. „Die Große Koalition wird das Gesetz mit
Nachbesserungen nicht retten.“
1 Nov 2018
## AUTOREN
Jean-Philipp Baeck
## TAGS
Landtag Niedersachsen
Polizeigesetz
Boris Pistorius
Niedersächsischer Landtag
Juristen
Polizeigesetz
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Polizeigesetz
Niedersachsen
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