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# taz.de -- Rekommunalisierung des Stromnetzes: Kleine Niederlage für Energier…
> Vattenfalls Beschwerde gegen das Vergabeverfahren der Stromkonzession
> wurde abgewiesen. Ein wichtiger Schritt in Richtung Rekommunalisierung.
Bild: Schlägt gerne Profit aus öffentlicher Infrastruktur: Energie-Riese Vatt…
BERLIN taz | Mehr als vier Jahre nach Beginn des Vergabeverfahrens für das
Berliner Stromnetz rückt eine Entscheidung über einen neuen Betreiber in
greifbare Nähe. Am Donnerstag wies das Berliner Kammergericht die Rügen des
schwedischen Staatskonzerns Vattenfall gegen das Vergabeverfahren zurück.
Das Gericht bestätigte damit eine Entscheidung des Landgerichts in erster
Instanz. Das hatte im November 2017 Berlins „Ermessensspielraum“ bei der
Festlegung der Kriterien betont und Vattenfalls Antrags auf eine
einstweilige Verfügung abgelehnt.
Bis zu einer Entscheidung darüber, wer den Zuschlag erhält, kann der
bisherige Konzessionär Vattenfall weiter üppig an den Nutzungsgebühren für
das etwa 35.000 Kilometer lange Netz verdienen. Womöglich aus Sorge davor,
selbst den Kürzeren zu ziehen, verzögert Vattenfall seit Jahren eine
Entscheidung, so auch mit der umfangreichen Klage gegen den vom Land Berlin
aufgestellten Kriterienkatalog der Ausschreibung, in dem exakt festgelegt
ist, was ein zukünftiger Betreiber leisten und an Infrastruktur mitbringen
muss.
Die beiden Mitbewerber für den Netzbetrieb, der landeseigene Betrieb Berlin
Energie und die Genossenschaft Bürger Energie Berlin, sind dagegen in
Wartestellung; ihre Angebote liegen ebenso wie jene von Vattenfall seit
langem bei der zuständigen Senatsverwaltung für Finanzen. Hartmut Gassner,
Vorsitzender des Aufsichtsrates der Genossenschaft, sagt: „Vattenfall hat
ein Interesse daran, möglichst lange im konzessionslosen Zeitraum zu sein.“
Mit dem Urteil des Kammergerichts rückt nun eine Vergabeentscheidung näher.
Christoph Rinke, Vorstand der Bürger Energie Berlin sprach von einer
Niederlage für den Konzern. „Vattenfall hat durch die juristischen
Auseinandersetzungen das Konzessionsverfahren um das Berliner Stromnetz
mehr als anderthalb Jahre ausgebremst. Diese Verzögerungstaktik hat nun
endlich ein Ende.“ Nun sei der Weg frei für eine schnelle Entscheidung.
Rinke erinnert an den nur aufgrund der Beteiligungsquote verlorenen
Volksentscheid zur Rekommunalisierung der Berliner Energiekonzerne von
2013: „Die Berlinerinnen und Berliner erwartet vom Senat, dass der
Netzrückkauf von Vattenfall umgesetzt wird.“
## Stromnetz soll in öffentliche Hand übergehen
SPD, Linke und Grüne haben sich in ihrem Koalitionsvertrag auf eine
„Rekommunalisierung des Netzes mit genossenschaftlicher Beteiligung“
verständigt. Die Entscheidung wird jedoch in einem streng standardisierten
Verfahren von Experten der Finanzverwaltung gefällt. Möglich war die
Bewerbung auf die Übernahme des Gesamtnetzes oder auf eine
Kooperationsübernahme.
Die Genossenschaft Bürger Energie Berlin will bis zu 25,1 Prozent
übernehmen und will auch beteiligt werden, sollte der Landesbetrieb den
alleinigen Zuschlag erhalten. Die GenossInnen sehen sich als Garant für
eine öffentliche Kontrolle und eine Neuausrichtung hinsichtlich einer
Energiewende.
Die Linken-Abgeordneten Harald Wolf und Michael Efler begrüßten das Urteil
in einer Stellungnahme: „Damit rückt das Ziel der rot-rot-grünen Koalition,
das Berliner Stromnetz wieder in die öffentliche Hand zu bringen, deutlich
näher.“ Sie forderten eine „zeitnahe, diskriminierungsfreie
Vergabeentscheidung“. Stefan Taschner, energiepolitischer Sprecher der
Grünen sagte: „Nun ist es amtlich: Das vom Land durchgeführte Verfahren ist
rechtskonform.“ Er wünsche sich, „dass die landeseigene Berlin Energie das
beste Angebot abgeben hat“; und könne sich eine Beteiligung von Bürger
Energie Berlin „sehr gut vorstellen“.
Gegen die Entscheidung ist kein erneuter Widerspruch zulässig. Damit ist
der Weg frei für die Senatsverwaltung für Finanzen die neue Konzession zu
vergeben. Dagegen allerdings ist dann eine erneute Klage möglich. Sollte
nicht Vattenfall, sondern Berlin Energie den Zuschlag erhalten, ist dies
sogar höchstwahrscheinlich. Der Privatkonzern würde dann womöglich
argumentieren, dass Berlin Energie ein vom Land vorgeschobener
unselbstständiger Akteur sei. Mit derselben Argumentation klagte die
private Gasag in der ersten Instanz erfolgreich gegen den Zuschlag für die
Gasnetzkonzession an Berlin Energie. Die Auseinandersetzung dauert an.
25 Oct 2018
## AUTOREN
Erik Peter
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