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# taz.de -- Kommentar Musterfeststellungsklage: Bloß nicht zu freundlich
> Verbraucherschutzimpulse kommen meist aus den Ländern oder der EU. Die
> Regierung lahmt, daran ändert auch die Musterfeststellungsklage wenig.
Bild: Deutschland bremst. Bloß nicht zu viel Verbraucherschutz
Allein schon dieses Wort: Musterfeststellungsklage. Es steht im Raum wie
ein sperriger Gegenstand, der nur dann bewegt wird, wenn es gar nicht
anders geht. Und genauso ist auch die Verbraucherpolitik der
Bundesregierung: Sie kommt nur in Bewegung, wenn es unbedingt notwendig
ist. Im Abgas-Skandal haben Verbraucherschützer in der Nacht zu Donnerstag
die bundesweit erste Klage dieser Art [1][auf den Weg gebracht].
Ob es um eine schnell zu erkennende Kennzeichnung von Lebensmitteln mittels
Ampelfarben geht, um Vorgaben für den Ausbau des 5G-Mobilfunknetzes, die im
Ergebnis ländliche Gegenden benachteiligen, oder eben darum, Verbrauchern
ganz grundsätzlich das Sich-Wehren gegen Unternehmen ein kleines bisschen
zu erleichtern: Die Angst davor, es für die Wirtschaft unbequem zu machen,
scheint riesig zu sein.
Wenn es wirksame verbraucherschützende Impulse gibt, kommen die derzeit
meist nicht von der Bundesebene. Sondern aus den Bundesländern, wie etwa
das Veröffentlichen der Namen von Restaurants, die bei Hygienekontrollen
durchgefallen waren.
Oder von der EU: Die Datenschutzgrundverordnung beispielsweise gehörte
dazu, und im besten Fall wird das auch die E-Privacy-Verordnung, die im
nächsten Jahr kommen soll. Und was macht Deutschland in den Verhandlungen?
Bremst. Bloß nicht zu viel Verbraucherschutz, auch hier.
Dabei macht die Koalition einen Denkfehler: Es funktioniert nicht, auf der
einen Seite den mündigen Verbraucher zu beschwören, der schon selbst
entscheiden könne, ob seine Fertigpizza zu viel Salz und sein Bankkonto zu
hohe Dispo-Gebühren hat – und ihm gleichzeitig nicht die Möglichkeit zu
geben, sich so einfach wie möglich zu informieren. Und darüber hinaus
keinen niedrigschwelligen Weg zu bieten, gegen Verstöße vorzugehen.
In dieses Bild passt auch die Musterfeststellungsklage. Sie sollte kommen,
dann doch nicht, nach ein paarmal Hin und Her dann doch. Nun können nur
Verbraucherverbände klagen – und auch die nur unter bestimmten Bedingungen.
Bloß nicht zu verbraucherfreundlich. Der sperrige Gegenstand, er wurde
verschoben. Um etwa einen Zentimeter.
1 Nov 2018
## LINKS
[1] /Klage-gegen-Volkswagen-eingereicht/!5545557
## AUTOREN
Svenja Bergt
## TAGS
DSGVO
Dieselskandal
Musterfeststellungsklage
Verbraucherschutz
Bundesregierung
Europäische Union
Datenschutzgrundverordnung
Internet
Volkswagen
Dieselskandal
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