| # taz.de -- Interview zu Musterfeststellungsklagen: „Ein Schritt zu mehr Auge… | |
| > Die Musterfeststellungsklage hat Defizite. Aber sie ist das, was in | |
| > dieser Legislatur mehrheitsfähig war, sagt der Chef der | |
| > Verbraucherzentrale. | |
| Bild: Eine Möglichkeit, Transparenz für Verbraucher zu schaffen: die Lebensmi… | |
| taz: Die Verbraucherverbände haben mit der Musterfeststellungsklage de | |
| facto ein Monopol. Freuen Sie sich darüber? | |
| Klaus Müller: Nein, es ist kein Monopol. Es gibt viele klagebefugte | |
| Verbraucherverbände. Der VZBV hat auch Modelle für die Gruppenklage immer | |
| unterstützt, also die Selbstorganisation der Verbraucher mit eigenen | |
| Rechtsanwälten. Die Musterfeststellungsklage schließt an die deutsche | |
| Rechtstradition an, danach sollen die klagebefugten Verbände in der Lage | |
| sein, auch wirklich bis zur höchsten Instanz, also sechs bis sieben Jahre, | |
| durchzuhalten. Sie ist das, was in dieser Legislaturperiode im Bundestag | |
| mehrheitsfähig war. In drei bis vier Jahren wird man das evaluieren und | |
| schauen, ob man das verbessern kann. | |
| Weshalb hat die Regierung auf die Möglichkeit einer Gruppenklage | |
| verzichtet? | |
| Weil die Union das nicht wollte. Weil es ganz klare Interessen auch der | |
| Wirtschaftsverbände gab, die Angst davor haben, dass Rechtsanwälte | |
| Sammelklagen als Gruppenklage einreichen können. Das Beste, was die SPD in | |
| dieser Legislaturperiode durchsetzen konnte, war die | |
| Musterfeststellungsklage. Übrigens war auch bei Jamaika die | |
| Musterfeststellungsklage vereinbart. | |
| Nach welchen Kriterien wollen die Verbraucherverbände entscheiden, welche | |
| Klagen sie vertreten? | |
| Wichtig ist zunächst die Relevanz der Klage. Musterfeststellungsklagen sind | |
| dann sinnvoll, wenn eine größere Zahl von Verbraucherinnen und Verbrauchern | |
| betroffen ist. Es sollten Fallkonstellationen betroffen sein, bei denen | |
| individuelle Klagen sich nicht lohnen. Das heißt, es könnte um überhöhte | |
| Bankgebühren gehen, um Versicherungsbedingungen, um Reiserecht, es wird | |
| auch im E-Commerce Fälle geben. Wir reden da von Beträgen zwischen 50 und | |
| 500 Euro – Volkswagen ist absolut untypisch. Die einzelne Verbraucherin | |
| würde dafür nicht vor Gericht gehen. In der Summe entstehen aber massive | |
| Schäden bei Verbrauchern und vor allem auch Wettbewerbsvorteile für das | |
| Unternehmen, das gegen Gesetze verstößt. | |
| Stehen die VerbraucherInnen den Unternehmen jetzt auf Augenhöhe gegenüber? | |
| Nein, aber wir haben uns einen Schritt in Richtung Augenhöhe bewegt. Die | |
| Musterfeststellungsklage hat ja einige Defizite. Wir müssen zum Beispiel 50 | |
| Betroffene sammeln, das bedeutet für viele Mietrechtsfragen, die man so | |
| sehr gut hätte lösen können, ein K.-o.-Kriterium, weil man nicht 50 Mieter | |
| mit dem gleichen Problem gesammelt kriegt. Zweitens, wir haben keine | |
| Leistungsklage, nur eine Musterfeststellungsklage, das heißt, es wird nur | |
| festgestellt, dass ein Unternehmen betrogen hat, aber nicht, in welcher | |
| Höhe ein Schadenersatz zu leisten ist. Augenhöhe ist das nicht. Wir sind | |
| beim Bauchnabel angekommen. | |
| Schadet die schwache Verbraucherpolitik nicht auch den Unternehmen? | |
| Zu schwache Verbraucherpolitik ist auch innovations- und | |
| wirtschaftsfeindlich. Wir sehen in den verschiedensten Märkten ein großes | |
| Misstrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher. Große Teile der | |
| Bevölkerung misstrauen zum Beispiel digitalen Angeboten und sind deshalb | |
| natürlich auch von den Möglichkeiten abgeschnitten, die solche Märkte | |
| bieten. Auch im Bereich Banken und Versicherungen fürchten viele Menschen, | |
| dass ihre Rechte hier nicht angemessen geschützt sind. | |
| 1 Nov 2018 | |
| ## AUTOREN | |
| Roland Schaeffer | |
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