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# taz.de -- Kooperation mit Wohnungsunternehmen: Berlin ist Berlins bester Verm…
> Seit 2017 dürfen Degewo und Co. die Miete nur um 2 Prozent pro Jahr
> erhöhen. Und siehe da, es klappt. Ansonsten nutzen sie aber jeden
> Spielraum aus.
Bild: Die Gropiusstadt gehört teilweise dem Land
Für Wohnungsuchende sind die sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften
nicht immer erste Wahl. Für die, die in einer der 300.000 landeseigenen
Wohnungen leben, gibt es freilich keinen Grund, Degewo und Co. den Rücken
zu kehren. Das ist das Ergebnis des ersten Berichts zu einer
Kooperationsvereinbarung, die das Land Berlin mit seinen sechs
landeseigenen Wohnungsunternehmen im Juli vergangenen Jahres geschlossen
hat.
Dass die Mieten für Wohnungsuchende auch bei den Wohnungsbaugesellschaften
gestiegen sind, war bereits Anfang September durchgesickert. Sogenannte
Wiedervermietungsmieten etwa, also die Mieten bei Neuabschluss eines
Mietvertrags in einer Bestandswohnung, stiegen im Jahr 2017 auf 7,09 Euro
pro Quadratmeter kalt. Ein Jahr zuvor betrugen sie noch 6,40 Euro pro
Quadratmeter.
Den Anstieg um 10 Prozent führt Jan Kuhnert, einer von zwei Vorständen der
Wohnraumversorgung Berlin, einer Anstalt öffentlichen Rechts, die die
Wohnungsbaugesellschaften kontrollieren soll, auf das Fehlen von Regelungen
in der Kooperationsvereinbarung zurück. „Hier gibt es nur die
Einschränkung, dass sich die Unternehmen an die ortsübliche Vergleichsmiete
halten müssen“, sagte Kuhnert bei der Vorstellung der Bilanz am Mittwoch.
Er wies aber darauf hin, dass die Wiedervermietungsmieten im Schnitt 30
Prozent unter denen von privaten Vermietern liegen würden.
Wer dagegen schon Mieter oder Mieterin bei der Degewo, der Gesobau, der
Gewobag, der Stadt und Land, der Howoge und der WBM ist, kann sich freuen.
Die sogenannten Bestandsmieten für die 300.000 landeseigenen Wohnungen
lagen 2017 im Schnitt bei 5,91 Euro pro Quadratmeter. „Das ist ein Anstieg
gegenüber 2016 um 1,9 Prozent“, betonte Jan Kuhnert. Tatsächlich hatten
sich die landeseigenenen Unternehmen in der Kooperationsvereinbarung dazu
verpflichtet, die Bestandsmieten nicht um mehr als 2 Prozent im Jahr zu
erhöhen.
Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) zeigte sich erfreut.
„Der Bericht zur Kooperationsvereinbarung zeigt, dass die
Wohnungsunternehmen die Vereinbarung erfolgreich umsetzen und damit ihrem
besonderen Auftrag zur sozialen Wohnraumversorgung in Berlin mit großem
Engagement nachkommen“, so die Senatorin. „Der vorgelegte Bericht schafft
Transparenz und zeigt Ansatzpunkte für die weitere Ausgestaltung sozial
verträglicher Wohnungspolitik.“
## 61,1 Prozent an WBS-Inhaber
Allerdings zeigt der Bericht auch, dass die Wohnungsbaugesellschaften die
Spielräume, die ihnen die Kooperationsvereinbarung lässt, voll ausschöpfen.
So gab es allein 2017 insgesamt 126.000 Mieterhöhungen. Allerdings
überschritten diese nicht die festgelegte Höchstgrenze von 2 Prozent,
betonte Kuhnert. Von den mehr als 20.000 Mieterhöhungen, die nach der
Verabredung, aber noch vor Unterzeichnung der Vereinbarung verschickt
worden waren und über 2 Prozent lagen, seien 12.763 zurückgenommen worden.
Bei 9.000 seien die Mieterhöhungen angepasst worden, so Kuhnert. „Das geht
auf das Engagement der Senatorin zurück.“
Von den 9.666 Bestandswohnungen, die 2017 von den landeseigenen
Gesellschaften vermietet wurden, gingen 61,1 Prozent an Bewerberinnen und
Bewerber mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS). Das ist eine Steigerung
um 3,6 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr. In der Kooperationsvereinbarung
hatten sich die Gesellschaften verpflichtet, 60 Prozent der Wohnungen an
WBS-Inhaber zu vermieten.
Davon wiederum soll ein Viertel an „Wohnberechtigte besonderer
Bedarfsgruppen“ vermietet werden, also an „fransferleistungsbeziehende,
Obdachlose, Geflüchtete, betreutes Wohnen, Studierende sowie vergleichbare
Bedarfsgruppen“. Auch dieses Ziel ist erreicht worden, freut sich Jan
Kuhnert. Seine Partnerin im Vorstand der Sozialen Wohnraumversorgung
Berlin, Alexa Prietzel, betont aber, dass an manchen Punkten noch
Diskussionsbedarf bestehe. So hätten insgesamt nur 448 Haushalte von den
Härtefallregelungen profitiert, die greifen, wenn ein Haushalt mehr als ein
Drittel seines Einkommens für die Miete ausgibt. „Hier wollen wir mehr für
diese Regelung werben“, so Prietzel. Positiv ist für Prietzel und Kuhnert
auch der Umstand, dass niemand „auf die Straße geräumt wurde“.
Dennoch ist, neben den teuren Wiedervermietungsmieten, nicht alles Gold,
was glänzt. So ist die Fluktuation, also die Zahl frei werdender Wohnungen,
gegenüber 2016 um 21 Prozent gesunken. Wer eine landeseigene Wohnung hat,
gibt sie offenbar nicht mehr gern her. Allerdings hielt sich der Ansturm
auf die 9.666 Wohnungen, die 2017 vermietet wurden, in Grenzen. Von 10 bis
20 Bewerbern pro Wohnung spricht der Vorstand der Stadt und Land, Ingo
Malter. Stadtentwicklungssenatorin Lompscher warb in diesem Zusammenhang
noch einmal dafür, sich einen WBS zu besorgen. „Es gibt eine Kluft zwischen
denen, die einen Anspruch haben, und den tatsächlichen WBS-Inhabern“, so
die Senatorin.
17 Oct 2018
## AUTOREN
Uwe Rada
## TAGS
Katrin Lompscher
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