| # taz.de -- Zwangspensionierung von Richtern: EU-Kommission verklagt Polen | |
| > Polen hat zahlreiche oberste Richter per Gesetz zwangspensioniert. Nun | |
| > muss das Land sich vor dem Europäischen Gerichtshof verantworten. | |
| Bild: Mit der Verfassung in den Händen demonstrieren Menschen in Warschau | |
| Brüssel dpa | Wegen der [1][Zwangspensionierung zahlreicher oberster | |
| Richter] verklagt die EU-Kommission Polen vor dem Europäischen Gerichtshof. | |
| Ein von der polnischen Regierungspartei PiS eingeführtes Gesetz verstoße | |
| gegen EU-Recht, da es den Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit und | |
| insbesondere der Unabsetzbarkeit von Richtern untergrabe, erklärte die | |
| Kommission am Montag in Brüssel. | |
| Sollte der EuGH diese Auffassung teilen, müsste Polen das Gesetz ändern. | |
| Andernfalls könnten dem Land enorme Strafzahlungen drohen. | |
| Die Kommission klagt vor dem EuGH, weil die polnische Regierung auch nach | |
| mehrfacher Aufforderung das Gesetz nicht freiwillig änderte. Es ist Teil | |
| [2][der umstrittenen polnischen Justizreformen], die aus Sicht der | |
| EU-Kommission die Gewaltenteilung in Polen gefährden und die Unabhängigkeit | |
| von Gerichten einschränken. | |
| Wegen eines neuen Gesetzes zu den ordentlichen Gerichten hatte die | |
| Kommission bereits im März Klage gegen Polen eingereicht. Mit dem nun | |
| angefochtenen Gesetz wurde das Pensionsalter für Richter am Obersten | |
| Gericht von 70 auf 65 Jahre gesenkt. Dies nutzte die politische Führung | |
| seit Anfang Juli dazu, etliche missliebige Richter in den Ruhestand zu | |
| schicken. Anträge auf eine mögliche Verlängerung der normalen Amtszeit | |
| müssen nämlich vom Staatspräsidenten bewilligt werden. | |
| Wegen der Sorge um die Rechtsstaatlichkeit in Polen hat die Kommission | |
| gegen das Land auch ein politisches Strafverfahren nach Artikel 7 des | |
| EU-Vertrags eingeleitet. Dieses könnte im letzten Schritt sogar mit einem | |
| Entzug des Stimmrechts im EU-Ministerrat enden. | |
| Dafür müssten allerdings erst einmal 22 der 28 EU-Staaten zustimmen, dass | |
| in Polen die „eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung“ von | |
| EU-Werten besteht. Diese Mehrheit ist nicht sicher, da Großbritannien sowie | |
| andere mittel- und osteuropäische Länder dem Strafverfahren kritisch | |
| gegenüberstehen. | |
| 24 Sep 2018 | |
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