# taz.de -- Pressefreiheit und Pegida in Dresden: Wer darf eigentlich was? | |
> Darf ein LKA-Mann zu Pegida? Dürfen Journalisten Demonstranten filmen? | |
> Darf die Polizei Journalisten kontrollieren? Der juristische Faktencheck. | |
Bild: Die Demo-Teilnahme des LKA-Mitarbeiters war rechtens – die Aufnahme des… | |
Darf ein LKA-Angestellter privat auf Pegida-Demos gehen? | |
Die Pflicht zur politischen „Mäßigung“ gilt nur für Beamte. Im Tarifvert… | |
für den öffentlichen Dienst heißt es für Angestellte: „Beschäftigte des | |
Bundes und anderer Arbeitgeber, in deren Aufgabenbereichen auch hoheitliche | |
Tätigkeiten wahrgenommen werden, müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten | |
zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes | |
bekennen.“ | |
Hoheitlich tätig ist zum Beispiel die Polizei, also auch das | |
Landeskriminalamt Sachsen. Auf die genaue Tätigkeit des einzelnen | |
Mitarbeiters kommt es nicht an. Verfassungstreue wird also auch von einem | |
LKA-Buchprüfer verlangt. | |
Allerdings gilt Pegida offiziell bisher nicht als Gefahr für Demokratie und | |
Rechtsstaat und wird weder vom Verfassungsschutz im Bund noch vom Landesamt | |
in Dresden beobachtet. Mit dem bloßen Besuch einer Pegida-Demo würde ein | |
LKA-Mitarbeiter also nicht gegen seine Dienstpflichten verstoßen. | |
Darf die Polizei die Personalien von Journalisten aufnehmen? | |
Wenn ein Journalist von einem Bürger angezeigt wird, darf die Polizei | |
grundsätzlich die Personalie aufnehmen. Journalisten stehen nicht über dem | |
Gesetz. Dem Vorwurf von Straftaten muss die Polizei nachgehen. | |
Voraussetzung ist natürlich, dass die Anzeige nicht offensichtlicher | |
Blödsinn ist oder offensichtlich dazu dient, jemand falsch zu beschuldigen | |
oder zu belästigen. Zeitliche Obergrenzen für die Dauer einer | |
Identitätsfeststellung gibt es nicht. | |
Für die Polizei gilt aber stets das Verhältnismäßigkeitsprinzip. Das heißt, | |
sie muss Eingriffe in die Rechte der Bürger so gering wie möglich halten. | |
In Dresden gab es zwei Strafanzeigen – eine wegen unerlaubten Filmens, die | |
andere wegen Beleidigung – gegen die gleichen Journalisten. Es ist nicht | |
ersichtlich, warum deshalb die Identität des ZDF-Teams zweimal direkt | |
hintereinander überprüft werden musste. Aus dem ZDF-Video geht nicht | |
hervor, warum insbesondere die zweite Überprüfung länger als eine halbe | |
Stunde dauerte. | |
Dürfen Journalisten Menschen filmen? | |
Seit Mai gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung, wonach für jede | |
Datenerhebung die Einwilligung des Betroffenen erforderlich ist. Wie das | |
Oberlandesgericht Köln im Juni entschieden hat, ist daneben aber das | |
Kunsturhebergesetz (KUG) zumindest für Journalisten weiter anwendbar. | |
Journalisten dürfen deshalb „Bilder von Versammlungen, Aufzügen und | |
ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen | |
haben“ weiter ohne deren Einwilligung verbreiten. | |
Der LKA-Mitarbeiter wird zwar nicht nur als Teil einer Menschenmenge | |
gezeigt, sondern auch groß im Profil. Diese Aufnahmen hat er aber selbst | |
veranlasst, weil er auf den ZDF-Kameramann zuging und diesen aufforderte, | |
mit dem Filmen aufzuhören. „Dadurch wurde er selbst zum Ereignis der | |
Zeitgeschichte“, sagte der renommierte Medienanwalt Gernot Lehr dem ZDF. | |
23 Aug 2018 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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