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# taz.de -- Pressefreiheit und Pegida in Dresden: Wer darf eigentlich was?
> Darf ein LKA-Mann zu Pegida? Dürfen Journalisten Demonstranten filmen?
> Darf die Polizei Journalisten kontrollieren? Der juristische Faktencheck.
Bild: Die Demo-Teilnahme des LKA-Mitarbeiters war rechtens – die Aufnahme des…
Darf ein LKA-Angestellter privat auf Pegida-Demos gehen?
Die Pflicht zur politischen „Mäßigung“ gilt nur für Beamte. Im Tarifvert…
für den öffentlichen Dienst heißt es für Angestellte: „Beschäftigte des
Bundes und anderer Arbeitgeber, in deren Aufgabenbereichen auch hoheitliche
Tätigkeiten wahrgenommen werden, müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten
zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes
bekennen.“
Hoheitlich tätig ist zum Beispiel die Polizei, also auch das
Landeskriminalamt Sachsen. Auf die genaue Tätigkeit des einzelnen
Mitarbeiters kommt es nicht an. Verfassungstreue wird also auch von einem
LKA-Buchprüfer verlangt.
Allerdings gilt Pegida offiziell bisher nicht als Gefahr für Demokratie und
Rechtsstaat und wird weder vom Verfassungsschutz im Bund noch vom Landesamt
in Dresden beobachtet. Mit dem bloßen Besuch einer Pegida-Demo würde ein
LKA-Mitarbeiter also nicht gegen seine Dienstpflichten verstoßen.
Darf die Polizei die Personalien von Journalisten aufnehmen?
Wenn ein Journalist von einem Bürger angezeigt wird, darf die Polizei
grundsätzlich die Personalie aufnehmen. Journalisten stehen nicht über dem
Gesetz. Dem Vorwurf von Straftaten muss die Polizei nachgehen.
Voraussetzung ist natürlich, dass die Anzeige nicht offensichtlicher
Blödsinn ist oder offensichtlich dazu dient, jemand falsch zu beschuldigen
oder zu belästigen. Zeitliche Obergrenzen für die Dauer einer
Identitätsfeststellung gibt es nicht.
Für die Polizei gilt aber stets das Verhältnismäßigkeitsprinzip. Das heißt,
sie muss Eingriffe in die Rechte der Bürger so gering wie möglich halten.
In Dresden gab es zwei Strafanzeigen – eine wegen unerlaubten Filmens, die
andere wegen Beleidigung – gegen die gleichen Journalisten. Es ist nicht
ersichtlich, warum deshalb die Identität des ZDF-Teams zweimal direkt
hintereinander überprüft werden musste. Aus dem ZDF-Video geht nicht
hervor, warum insbesondere die zweite Überprüfung länger als eine halbe
Stunde dauerte.
Dürfen Journalisten Menschen filmen?
Seit Mai gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung, wonach für jede
Datenerhebung die Einwilligung des Betroffenen erforderlich ist. Wie das
Oberlandesgericht Köln im Juni entschieden hat, ist daneben aber das
Kunsturhebergesetz (KUG) zumindest für Journalisten weiter anwendbar.
Journalisten dürfen deshalb „Bilder von Versammlungen, Aufzügen und
ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen
haben“ weiter ohne deren Einwilligung verbreiten.
Der LKA-Mitarbeiter wird zwar nicht nur als Teil einer Menschenmenge
gezeigt, sondern auch groß im Profil. Diese Aufnahmen hat er aber selbst
veranlasst, weil er auf den ZDF-Kameramann zuging und diesen aufforderte,
mit dem Filmen aufzuhören. „Dadurch wurde er selbst zum Ereignis der
Zeitgeschichte“, sagte der renommierte Medienanwalt Gernot Lehr dem ZDF.
23 Aug 2018
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt Pressefreiheit
Schwerpunkt Pegida
Sachsen
LKA
Polizei Sachsen
Polizei Sachsen
Michael Kretschmer
Polizei Sachsen
Michael Kretschmer
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