| # taz.de -- Rechtswidrige Abschiebung aus Bayern: Uigure illegal ins Flugzeug g… | |
| > Bayern hat rechtswidrig einen 22-jährigen Uiguren nach China abgeschoben. | |
| > Seit der Ankunft des Mannes gibt es kein Lebenszeichen mehr von ihm. | |
| Bild: Ein 22-Jähriger wurde in ein Flugzeug nach Peking gesetzt, obwohl über … | |
| München afp/dpa | Die bayerischen Behörden haben offenbar rechtswidrig | |
| einen zur Minderheit der Uiguren zählenden 22 Jahre alten Asylbewerber nach | |
| China abgeschoben. Das geht aus der Antwort von Innenminister Joachim | |
| Herrmann (CSU) auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsabgeordneten Margarete | |
| Bause hervor. Seit der Ankunft des Manns gebe es kein Lebenszeichen mehr | |
| von ihm, [1][berichtete der Bayerische Rundfunk (BR) am Montag.] Womöglich | |
| befinde sich der zuletzt in München lebende Mann im Gefängnis. | |
| Die Abschiebung nach Peking erfolgte dem Bericht zufolge wenige Stunden vor | |
| einem Termin am 3. April, bei dem der Mann seinen Asylfolgeantrag hätte | |
| mündlich begründen müssen. Hintergrund sei eine Behördenpanne. Das | |
| Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) habe an die zuständige | |
| Ausländerbehörde zwar ein Fax mit dem Hinweis auf den Termin geschickt. | |
| Dieses Fax sei aber wohl nicht angekommen. | |
| Die Ausländerbehörde teilte dem Sender mit, das Fax sei „trotz intensiver | |
| Recherche bis heute nicht aufgefunden worden“. „Es haben umfangreiche | |
| Nachermittlungen stattgefunden, die leider ebenfalls nicht zur Aufklärung | |
| geführt haben“, hieß es weiter. | |
| Die Behörde bestätigte, dass ein Fehler vorliege. „Wir bedauern sehr, dass | |
| eine Abschiebung trotz eines wirksam gestellten Asylfolgeantrags erfolgt | |
| ist – es war nie die Absicht der Ausländerbehörde München, die Rechte des | |
| von der Abschiebung betroffenen Ausländers zu verkürzen.“ Auch das Bamf | |
| bestätigte demnach grundsätzlich, dass eine Abschiebung rechtlich in einer | |
| solchen Konstellation unzulässig sei. | |
| ## Leben und Tod | |
| Die Uiguren werden in China verfolgt. Nach Einschätzung des vom BR | |
| zitierten Experten Adrian Zenz gibt es zur Zeit wieder schwere Verfolgungen | |
| der religiösen Minderheit. Die Menschenrechtsbeauftragte der | |
| Bundesregierung, Bärbel Kofler (SPD), sagte dem Sender, „wegen der | |
| aktuellen Lage ist die Abschiebung eines Uiguren nach China nicht | |
| zumutbar.“ | |
| Was mit dem Mann nach seiner Ankunft in Peking geschehen ist, wissen dem | |
| Bericht zufolge weder die bayerischen Behörden noch sein Anwalt. Dieser | |
| sagte dem BR, es sei zu befürchten, dass sein Mandant inhaftiert wurde. | |
| Bause kritisierte den Fall als „skandalösen Fall von Behördenversagen“. D… | |
| Auswärtige Amt müsse den Mann finden und zurückzuholen. „Es geht um Leben | |
| und Tod“, sagte Bause. Nach Recherchen des britischen Economist könnten in | |
| Xinjiang seit 2016 bis zu eine halbe Million der ethnischen Minderheit der | |
| Uiguren in Arbeits- und Umerziehungslagern verschwunden sein. Die | |
| Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch geht von massiven | |
| Menschenrechtsverletzungen aus. | |
| Der erste Asylantrag des 23-Jährigen war 2016 abgelehnt worden, weil er | |
| nach Einschätzung des Bundesamts legal mit einem gültigen Reisepass aus | |
| China ausgereist war und damit mutmaßlich nicht verfolgt. | |
| [2][Erst vor Kurzem hatte der Fall eines Afghanen für Aufsehen gesorgt], | |
| der Anfang Juli mit einem Charterflug aus München in sein Heimatland | |
| abgeschoben worden war. Zwei Wochen später wurde bekannt, dass der | |
| 20-Jährige wegen eines laufenden Verfahrens am Verwaltungsgericht | |
| Greifswald zu diesem Zeitpunkt nicht hätte abgeschoben werden dürfen. Er | |
| hatte gegen die Ablehnung seines Asylantrags geklagt. In der Woche nach der | |
| Abschiebung hätte der Flüchtling vor Gericht angehört werden sollen. | |
| 6 Aug 2018 | |
| ## LINKS | |
| [1] https://www.br.de/nachrichten/bayern-schiebt-uiguren-zu-unrecht-nach-china-… | |
| [2] /Zu-Unrecht-abgeschoben/!5518220 | |
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| Sami A. | |
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