Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Anwendung des NetzDG gegen Hassrede: Fast eine halbe Million Beschw…
> Ein halbes Jahr ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetz in Kraft. Die User
> von Twitter und YouTube nutzen es eifrig. Doch gelöscht wird
> vergleichweise wenig.
Bild: Beschwerden gibt es jede Menge, gelöscht wird eher zaghaft
Berlin dpa | Die großen sozialen Netzwerke haben ein halbes Jahr nach
Inkrafttreten des umstrittenen Gesetzes gegen Hass im Netz eine erste
Bilanz gezogen. Bei Twitter gingen im Zusammenhang mit dem sogenannten
Netzwerkdurchsetzungsgesetz knapp 265.000 Beschwerden ein. Bei YouTube
wurden zwischen Januar und Juni knapp 215.000 Inhalte gemeldet. Und bei
Facebook, wo es ein anderes Meldeverfahren gibt, waren es 1.704 Beiträge.
Die Konzerne sind verpflichtet die Zahlen bekannt zu geben. Bußgelder
musste keine der drei Plattformen zahlen.
„Deutlich wird: Es gibt Beschwerden – und zwar nicht wenige. Strafbarer
Hass im Netz ist real, erfahrbar für so viele, die sich vernehmbar für
Demokratie und Toleranz einsetzen“, sagte der Staatssekretär im
Bundesjustizministerium, Gerd Billen, am Freitag der Deutschen
Presse-Agentur. Leider sei diese Hasskriminalität kein „Phänomen der Zeit�…
sondern ein Dauerzustand.
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz war am 1. Januar in Kraft getreten. Es
schreibt vor, dass die Plattformen klar strafbare Inhalte 24 Stunden nach
einem Hinweis darauf löschen müssen – und in weniger eindeutigen Fällen
eine Woche Zeit haben. Wer dieser Forderung wiederholt und systematisch
nicht nachkommt, dem drohen Strafen in Millionenhöhe.
Allerdings hatte das NetzDG, so die Kurzform, [1][immer wieder für Kritik
gesorgt]. Gegner argumentieren, dass es die Betreiber dazu verleite, aus
Angst vor Bußgeld grenzwertige Inhalte eher zu sperren. Das könne zu Zensur
führen. In den Anfangstagen war etwa ein Satire Tweet der Zeitschrift
Titanic gelöscht worden.
## Ein Großteil nicht gelöscht
Die am Freitag veröffentlichten Zahlen zeigen, dass ein Großteil der
gemeldeten Inhalte hierzulande nicht entfernt oder blockiert wird. Bei
Twitter kam es nur bei etwas mehr als jeder zehnten Beschwerde zu solchen
Konsequenzen. Bei YouTube wurden etwa 27 Prozent der gemeldeten Inhalte
entfernt, da sie gegen die entsprechenden NetzDG-Straftatbestände oder die
Community-Richtlinien des Videodienstes verstießen. 92 Prozent davon wurden
innerhalb von 24 Stunden gesperrt oder gelöscht. Bei Facebook wurden von
den 1.704 gemeldeten Beiträgen 362 geblockt oder entfernt.
Wenn die Netzwerke nicht schnell genug reagieren, können sich die User beim
Bundesamt für Justiz beschweren. Dort ist die erwartete Beschwerdewelle
allerdings ausgeblieben. Im ersten Halbjahr seien über das Online-Formular
erst 526 Anzeigen eingegangen, teilte die Bonner Behörde der Deutschen
Presse-Agentur mit. Die Prognosen lagen nach Angaben eines Sprechers des
Bundesamtes bei 25.000 Fällen im Jahr.
Auffällig ist, dass die Zahl der Beschwerden bei Twitter und YouTube
deutlich höher ist, als bei Facebook. Ein Grund dafür ist der
unterschiedliche Meldeweg. Während die Nutzer bei Twitter und YouTube
direkt in der Meldefunktion des Beitrags das NetzDG als Grund angeben
können, muss bei Facebook ein extra Formular ausgefüllt werden, das recht
schwer zu finden ist. Das Bundesjustizministerium kritisierte den
„komplizierten Beschwerdeweg“ bei Facebook.
27 Jul 2018
## LINKS
[1] /Kritik-am-Netzwerkdurchsetzungsgesetz/!5474062
## TAGS
NetzDG
Hassrede
Social Media
Schwerpunkt Meta
Twitter / X
Youtube
NetzDG
Twitter / X
Youtube
Mesut Özil
Schwerpunkt Meta
Meinungsfreiheit
Hate Speech
## ARTIKEL ZUM THEMA
Diskussion um NetzDG: Druck von beiden Seiten
Das NetzDG soll Opfern von Hate Speech in Online-Netzwerken helfen. Doch
was passiert, wenn Kommentare zu Unrecht gelöscht wurden?
Twitter will Like-Button abschaffen: Lasst das sein!
Twitter will angeblich das Herzchen abschaffen. Dabei ist es das einzige
Tool, mit dem man noch Zuneigung und Zustimmung verteilen kann.
Löschvorgänge bei YouTube: Mit Filtern gegen Kinderpornos
Vor gut einem Jahr wurde das NetzDG eingeführt. Für Youtube hat sich wenig
geändert. Dort löscht man Videos vor allem aus einem Grund.
Kolumne Liebeserklärung: #MeTwo
Eine Woche nach Özils Erklärung lohnt es sich zu lesen, wie Menschen auf
Twitter von ihren Erfahrungen mit Alltagsrassismus berichten.
Medienstrategie von Facebook: Viel Sorry, wenig Dialog
Facebook-Chef Zuckerberg übt sich in Entschuldigungen. Derweil baut der
Konzern sein Mediennetzwerk aus und arbeitet an seiner Außendarstellung.
Facebook und die Meinungsfreiheit: Eine Kneipe ist kein Marktplatz
Sind Online-Netzwerke privat oder quasi-öffentlich? Davon hängt ab, ob auf
staatlich verbriefte Rechte wie Meinungsfreiheit geachtet werden muss.
Medienanstaltsleiter über Hate Speech: „Das Problem ist nicht unlösbar“
Tobias Schmid will mit einer neuen Initiative nicht nur erreichen, dass
Hasskommentare gelöscht werden. Eine juristische Ahndung soll folgen.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.