| # taz.de -- Anwendung des NetzDG gegen Hassrede: Fast eine halbe Million Beschw… | |
| > Ein halbes Jahr ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetz in Kraft. Die User | |
| > von Twitter und YouTube nutzen es eifrig. Doch gelöscht wird | |
| > vergleichweise wenig. | |
| Bild: Beschwerden gibt es jede Menge, gelöscht wird eher zaghaft | |
| Berlin dpa | Die großen sozialen Netzwerke haben ein halbes Jahr nach | |
| Inkrafttreten des umstrittenen Gesetzes gegen Hass im Netz eine erste | |
| Bilanz gezogen. Bei Twitter gingen im Zusammenhang mit dem sogenannten | |
| Netzwerkdurchsetzungsgesetz knapp 265.000 Beschwerden ein. Bei YouTube | |
| wurden zwischen Januar und Juni knapp 215.000 Inhalte gemeldet. Und bei | |
| Facebook, wo es ein anderes Meldeverfahren gibt, waren es 1.704 Beiträge. | |
| Die Konzerne sind verpflichtet die Zahlen bekannt zu geben. Bußgelder | |
| musste keine der drei Plattformen zahlen. | |
| „Deutlich wird: Es gibt Beschwerden – und zwar nicht wenige. Strafbarer | |
| Hass im Netz ist real, erfahrbar für so viele, die sich vernehmbar für | |
| Demokratie und Toleranz einsetzen“, sagte der Staatssekretär im | |
| Bundesjustizministerium, Gerd Billen, am Freitag der Deutschen | |
| Presse-Agentur. Leider sei diese Hasskriminalität kein „Phänomen der Zeit�… | |
| sondern ein Dauerzustand. | |
| Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz war am 1. Januar in Kraft getreten. Es | |
| schreibt vor, dass die Plattformen klar strafbare Inhalte 24 Stunden nach | |
| einem Hinweis darauf löschen müssen – und in weniger eindeutigen Fällen | |
| eine Woche Zeit haben. Wer dieser Forderung wiederholt und systematisch | |
| nicht nachkommt, dem drohen Strafen in Millionenhöhe. | |
| Allerdings hatte das NetzDG, so die Kurzform, [1][immer wieder für Kritik | |
| gesorgt]. Gegner argumentieren, dass es die Betreiber dazu verleite, aus | |
| Angst vor Bußgeld grenzwertige Inhalte eher zu sperren. Das könne zu Zensur | |
| führen. In den Anfangstagen war etwa ein Satire Tweet der Zeitschrift | |
| Titanic gelöscht worden. | |
| ## Ein Großteil nicht gelöscht | |
| Die am Freitag veröffentlichten Zahlen zeigen, dass ein Großteil der | |
| gemeldeten Inhalte hierzulande nicht entfernt oder blockiert wird. Bei | |
| Twitter kam es nur bei etwas mehr als jeder zehnten Beschwerde zu solchen | |
| Konsequenzen. Bei YouTube wurden etwa 27 Prozent der gemeldeten Inhalte | |
| entfernt, da sie gegen die entsprechenden NetzDG-Straftatbestände oder die | |
| Community-Richtlinien des Videodienstes verstießen. 92 Prozent davon wurden | |
| innerhalb von 24 Stunden gesperrt oder gelöscht. Bei Facebook wurden von | |
| den 1.704 gemeldeten Beiträgen 362 geblockt oder entfernt. | |
| Wenn die Netzwerke nicht schnell genug reagieren, können sich die User beim | |
| Bundesamt für Justiz beschweren. Dort ist die erwartete Beschwerdewelle | |
| allerdings ausgeblieben. Im ersten Halbjahr seien über das Online-Formular | |
| erst 526 Anzeigen eingegangen, teilte die Bonner Behörde der Deutschen | |
| Presse-Agentur mit. Die Prognosen lagen nach Angaben eines Sprechers des | |
| Bundesamtes bei 25.000 Fällen im Jahr. | |
| Auffällig ist, dass die Zahl der Beschwerden bei Twitter und YouTube | |
| deutlich höher ist, als bei Facebook. Ein Grund dafür ist der | |
| unterschiedliche Meldeweg. Während die Nutzer bei Twitter und YouTube | |
| direkt in der Meldefunktion des Beitrags das NetzDG als Grund angeben | |
| können, muss bei Facebook ein extra Formular ausgefüllt werden, das recht | |
| schwer zu finden ist. Das Bundesjustizministerium kritisierte den | |
| „komplizierten Beschwerdeweg“ bei Facebook. | |
| 27 Jul 2018 | |
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