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# taz.de -- US-Sanktionen und Gegenmaßnahmen: EU wird Trump nicht blocken kön…
> Ein EU-Gesetz soll verhindern, dass US-Sanktionen gegen Iran auch hier
> greifen. Warum die Maßnahmen kaum funktionieren werden.
Bild: Automesse 2017 in Teheran: Damals hoffte Mercedes noch auf gute Geschäft…
Berlin taz | „Wer mit Iran Geschäfte macht, wird keine Geschäfte mit den
USA machen“, teilte Donald Trump am Dienstag per Twitter mit – kurz nachdem
die neuen Handelsbeschränkungen in Kraft traten. Eine Nachricht, die auch
an europäische Unternehmen gerichtet ist. Die EU wiederum will der
heimischen Wirtschaft verbieten, den Forderungen aus Washington
nachzukommen – mit einem sogenannten Blocking-Statut. Die wichtigsten
Fragen und Antworten zum Sanktionsstreit.
Was ist das überhaupt, ein Blocking-Statut?
Dabei handelt es sich um ein Abwehrgesetz, mit dem Brüssel europäische
Firmen vor US-Sanktionen schützen möchte. Die EU-Verordnung trat erstmals
1996 in Kraft, um die Wirtschaftsblockade der US-Regierung gegen Kuba zu
unterlaufen. Damit verbot man den heimischen Unternehmen, dem Handelsverbot
mit dem Karibikstaat nachzukommen. Seit Dienstag gilt sie auch für alle
neuen Beschränkungen der Trump-Regierung für den Iran. Damals wie heute ist
man in Brüssel der Meinung, dass die hiesige Wirtschaft EU-Gesetzen
unterliegt und nicht US-amerikanischen.
Und wenn EU-Unternehmen den US-Sanktionen trotzdem nachkommen?
Theoretisch drohen den Unternehmen dann ihrerseits Sanktionen. Aber das ist
unwahrscheinlich. Die Strafandrohung könnte eher zum Einsatz kommen, wenn
eine US-Firma deutsche Handelspartner zu einer Selbstverpflichtung drängen
möchte, nicht mit Iran zu handeln.
Gibt es denn Kompensationen für Unternehmen, die nach US-Recht bestraft
werden?
Hier bleibt die EU-Kommission vage. Im Statut ist zwar von Entschädigungen
die Rede, zahlen soll sie aber die „verursachende Person“ – und damit eben
nicht Brüssel. Es dürfte unmöglich sein, Kompensation von US-Firmen oder
gar US-Behörden zu erhalten.
Welche Auswirkungen haben die neuen Sanktionen auf das Irangeschäft
europäischer Unternehmen?
Kurz nach Inkrafttreten der Strafmaßnahmen und des EU-Blocking-Statuts hat
Daimler seinen Rückzug aus dem Iran bekannt gegeben. Einen Zusammenhang mit
den US-Sanktionen stellte das Unternehmen allerdings nicht her –
möglicherweise, um das neue EU-Recht befolgen zu können, ohne das Geschäft
im lukrativen US-Markt zu gefährden. Die Opel-Mutter PSA wird ebenfalls
nicht mehr in Teheran vertreten sein. Insofern kann das Blocking-Statut
teilweise als gescheitert betrachtet werden.
Was bedeutet das für die Zukunft des deutschen Iran-Handels?
Die neuen Sanktionen ähneln den Beschränkungen, die zwischen 2012 und 2015
vor dem Atomabkommen mit dem Iran galten. Selbst in dieser Zeit betrug das
Handelsvolumen durchschnittlich noch 2 Milliarden Euro. Zwar dürften sich
nun die Transaktionskosten erhöhen, der deutsch-iranische Handel wird aber
wohl nicht zum Erliegen kommen.
8 Aug 2018
## AUTOREN
Jörg Wimalasena
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