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# taz.de -- Förderung neuer Technologie: Bund will künstlich intelligent werd…
> Die Bundesregierung will digitale Technologien fördern, Wissenschaft und
> Mittelstand sollen übernehmen. Datenschützer sind skeptisch.
Bild: Noch sieht künstliche Intelligenz auch künstlich aus: Roboter Sophia be…
BERLIN taz | Wenn es um künstliche Intelligenz geht, geizt die
Bundesregierung nicht mit Superlativen. Mit der Technologie will
Deutschland an die Weltspitze, zum wichtigsten Standort überhaupt werden.
Wie das funktionieren kann, stellte die Bundesregierung an diesem Mittwoch
mit einem Eckpunktepapier vor. Auf zwölf Seiten haben die Ministerien
Wirtschaft, Forschung und Arbeit ihre wichtigsten Aspekte für eine
Strategie Künstliche Intelligenz verfasst. Das Papier ist der Auftakt für
Beratungen mit Verbänden, Aktivist*innen, Unternehmen und Organisationen,
die mit künstlicher Intelligenz zu tun haben. Im Herbst soll die finale
Strategie stehen.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) spricht von einer
„Schlüsselfrage für Deutschland und Europa“. Und Forschungsministerin Anja
Karliczek (CDU) findet, man müsse im Wettbewerb mit den USA und China
einen Zahn zulegen. Damit die Wünsche der Ressortchef*innen wahr werden,
setzen sie in ihrem Strategiepapier auf die Forschung und vor allem den
Mittelstand. Wissenschaftliche Institute sollen besser zusammenarbeiten, es
soll Kompetenzzentren geben und mehr KI-Lehrstühle an den Hochschulen.
Geplant ist zudem ein deutsch-französisches Forschungs- und
Innovationsnetzwerk, das die Technologie nach Europa bringt. Für diese
Ideen soll es auch Geld geben. Wie hoch die Summe sein wird, ist derzeit
noch nicht klar. Wirtschafts- und Industrieverbände jubeln bereits.
Schließlich fürchten sie, dass sonst lukrative KI-Geschäfte ins Ausland
abwandern.
Neben Wettbewerb und wirtschaftlichen Aspekten will die Politik aber vor
allem eines: Ängste aus dem Weg räumen, die beim Thema KI und
Digitalisierung immer wieder auftauchen. Intelligente Maschinen ersetzen
den Menschen, etliche Jobs sind in Gefahr, das Ende der Selbstbestimmtheit
der Bürger*innen naht – diese Bedenken halten sich hartnäckig.
Für Datenschutzexpertin Kerstin Demuth von der Verbraucherorganisation
Digitalcourage sind die Sorgen durchaus berechtigt. „Große Datensammlungen
sind immer eine Gefahr“, sagte Demuth der taz. Dass der Staat Informationen
sammeln und auswerten könne, hätte zwar einerseits große Vorteile. Aber die
Gefahr sei enorm, dass es keine Kontrolle mehr darüber gebe, wer die Daten
letztlich einsehen könne und wie sie gegen die Bürger verwendet würden.
## Grundrechte im Blick
Tatsächlich hat die Bundesregierung vor, die Qualität der Datenströme zu
verbessern und mehr Informationen zur Verfügung zu stellen. Konkret geht es
etwa um Daten aus den Kommunen. Mit Informationen über das Verhalten der
Bürger*innen bei der Energie- oder Wasserversorgung, bei der Mülltrennung
oder im Straßenverkehr lassen sich neue Geschäftsmodelle entwickeln – zum
Vorteil der Bürger*innen oder zu ihrem Nachteil.
Auch die bundesweite Erfassung persönlicher Informationen, die bei
Bürgerämtern abgerufen werden könnten, würde die Verwaltung in Deutschland
revolutionieren. Gegen Fortschritt hat Datenschützerin Demuth nichts. Und
sie weiß, dass KI, Big Data und überhaupt die Digitalisierung aus unserem
Leben nicht mehr wegzudenken sind. Aber Strategien und Förderung der neuen
Technologien müssten immer die Grundrechte im Blick haben. „Die Maschine
hat kein Gewissen, sie kann im Zweifelsfall nur rechnen“, sagt Demuth.
Dass die neuen Technologien stärker unter ethischen Gesichtspunkten
betrachtet werden, wünscht sich auch Peter Dabrock. „Im KI-Zeitalter, in
dem die Erhebung, der Austausch und die Nutzung von Daten Alltag ist, muss
der Einzelne in menschlicher Echtzeit eingreifen können – wenn es für ihn
persönlich relevant wird“, sagte der Vorsitzende des Deutschen Ethikrates
der taz. Er plädiert für das Konzept der Datensouveränität. „Wir lieben
Daten und wollen diese nutzen, aber jeder Einzelne muss die Möglichkeit
haben, in ihn betreffende Datenströme einzugreifen.“
Er meint damit etwa die Weitergabe von Ortsdaten, wenn digitale
Straßenkarten genutzt werden oder wenn sich Verbraucher*innen bei
Nachrichtendiensten einloggen. „Ich möchte, dass der Grundgedanke der
informationellen Freiheitsgestaltung ernst genommen wird.“
19 Jul 2018
## AUTOREN
Tanja Tricarico
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