# taz.de -- Zu Unrecht abgeschoben: Einmal Afghanistan und zurück | |
> Nasibullah S. war unter den 69 Menschen, die an Seehofers Geburtstag | |
> abgeschoben wurden, allerdings zu Unrecht. Nun darf er zurück. | |
Bild: Das BAMF will die notwendigen Schritte für die Rückholung einholen | |
Der zu Unrecht nach Afghanistan abgeschobene Asylbewerber Nasibullah S. aus | |
Mecklenburg-Vorpommern soll nach Deutschland zurückgeholt werden. „Das Bamf | |
wird die für eine Rückholung notwendigen Schritte zeitnah durchführen“, | |
bestätigte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums am | |
Mittwochnachmittag der taz. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge | |
(Bamf) stehe dafür „sowohl mit der Verfahrensbevollmächtigten von Herrn S., | |
dem Land Mecklenburg-Vorpommern als auch mit der deutschen Botschaft in | |
Kabul in Kontakt.“ | |
Nasibullah S. war am 3. Juli abgeschoben worden. Am Dienstag hatte das | |
Verwaltungsgericht Greifswald bestätigt, dass der Afghane sich noch im | |
Asylverfahren befunden hatte und die Abschiebung damit rechtswidrig war. | |
Die Anhörung in seinem Verfahren war für die Woche nach der Abschiebung | |
angesetzt. | |
Den Asylantrag von Nasibullah S. hatte das Bundesamt für Migration und | |
Flüchtlinge (Bamf) im Februar 2017 abgelehnt. Gegen diesen Bescheid hatte | |
der Afghane jedoch geklagt, vertreten wurde er dabei von der | |
SPD-Bundestagsabgeordneten Sonja Steffen. Hinweise darauf, dass Nasibullah | |
S. in Deutschland straffällig geworden sei, gibt es keine, obwohl immer | |
wieder behauptet wird, nach Afghanistan würden nur Straftäter abgeschoben | |
werden. | |
Das Bundesinnenministerium hatte nach Bekanntwerden des Falls von einem | |
„Verfahrensfehler beim BAMF“ gesprochen und zunächst angekündigt, | |
„bestehende Prozesse zu prüfen“. Nasibullah S. hatte [1][zu den 69 Personen | |
gehört, die am 69. Geburtstag des Innenministers Horst Seehofer (CSU) | |
abgeschoben worden waren], wie dieser im Anschluss auf einer | |
Pressekonferenz betonte. Einer der Männer, der 23-jährige Jamal M., | |
[2][hatte nach seiner Ankunft in Kabul Suizid begangen]. | |
18 Jul 2018 | |
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## AUTOREN | |
Malene Gürgen | |
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