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# taz.de -- SPD-Mitglied und Asylanwältin: Die zwei Rollen der Sonja S.
> Ihre Partei hat das Asylrecht verschärft. Als Anwältin klagt die
> SPD-Abgeordnete Steffen gegen Abschiebungen. Wie passt das zusammen?
Bild: Asyl ist ein Menschenrecht
Berlin taz | Was treibt Menschen an, die Geflüchteten zu ihrem Recht
verhelfen und gleichzeitig Mitglied einer Partei sind, die beispielsweise
Länder, in denen Frauen, Homosexuelle und Journalisten verfolgt werden, zu
sicheren Herkunftsländern erklärt? So wie Sonja Steffen.
Die 53-Jährige aus Stralsund in Mecklenburg-Vorpommern sitzt für die SPD im
Bundestag, für eine Partei also, die gemeinsam mit der Union das Asylrecht
immer weiter verschärft hat. Viele dieser Beschlüsse hat Steffen
mitgetragen.
Gleichzeitig vertritt sie als Anwältin Nasibullah S. [1][Das ist einer
jener 69 Geflüchteten, die vor zwei Wochen nach Afghanistan abgeschoben
wurden.] Jetzt soll S. – maßgeblich auf Steffens Drängen – [2][nach
Deutschland zurückgeholt werden], weil er sich in einem laufendem
Asylverfahren befand und gar nicht hätte abgeschoben dürfen.
Wie passen diese beiden Rollen zusammen? „Das ist tatsächlich schwierig“,
sagte Steffen zur taz: „Einerseits ist der Druck bei Asylfragen, den wir
PolitikerInnen in Deutschland erfahren, sehr hoch. Andererseits sehe ich,
mit welchen Anforderungen Geflüchtete zu kämpfen haben.“ Unverständliche
Formulare, ärztliche Atteste, die angefordert würden, so was.
Nasibullah S. kam im Herbst 2015 über die Balkanroute nach
Mecklenburg-Vorpommern. Hier habe sich der junge, unauffällige Mann, wie
ihn Steffen beschreibt, weitgehend integriert. Als sein Asylantrag im
Februar 2017 abgelehnt wurde, habe sie im Frühjahr Klage dagegen erhoben.
Steffen ist eine der wenigen JuristInnen mit dem Profil „Ausländerrecht“ im
Landkreis.
Als das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sich bei Steffen vor
zwei Tagen nach den Kontaktdaten des 20-Jährigen wegen „einer geplanten
Rückführung“ erkundigte, sei das für sie „die beste Nachricht des Tages�…
gewesen, sagt Steffen. Vor der Abschiebung habe sie das Sozialamt des
Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, dem auch die Ausländerbehörde
untersteht, mehrfach über die Klage informiert. Aber wenn der Fehler nun
korrigiert würde, sei das „wirklich ein Sieg des Rechtsstaates. Damals ist
das Gesetz nicht ordnungsgemäß angewendet worden.“
Kehrt Nasibullah S. demnächst nach Deutschland zurück, kann am 5. September
jene Anhörung stattfinden, die er im Juli wegen der Abschiebung verpasst
hatte. Dieses Verfahren – von den Geflüchteten „Interview“ genannt – i…
der wichtigste Termin im Asylverfahren. Dann soll es unter anderem um einen
Brief gehen, der belegen soll, dass S. von den radikalislamischen Taliban
bedroht werde und nicht in sein Heimatland zurückkehren könne.
20 Jul 2018
## LINKS
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## AUTOREN
Simone Schmollack
## TAGS
Flüchtlinge
Schwerpunkt Flucht
Abschiebung
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Der zweite Blick
Horst Seehofer
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Abschiebung
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