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# taz.de -- Kolumne Nullen und Einsen: Gebt mir einen Datenspendeausweis!
> Angehörige dürfen die Chats von Verstorbenen einsehen. Mir ist nicht wohl
> bei dem Gedanken. Nicht wegen der Toten. Sondern wegen der Lebenden.
Bild: Wem gehört das digitale Ich, wenn das nichtdigitale nicht mehr da ist?
Wenn ich über Messenger kommuniziere, lasse ich gewisse Themen und
Reizwörter lieber weg. Der nächste Datenskandal kommt bestimmt und es soll
ja alles schön legal bleiben (tut es natürlich eh, IST KLAR, NE?). Was ich
nicht weglasse: Lästereien und Beschwerden über Kolleginnen, Bekannte,
Familie sowie Deep Talk über Beziehungs- und sonstige Probleme.
Soft-kompromittierendes Material quasi.
Ich sollte damit lieber vorsichtiger sein, denn der Bundesgerichtshof hat
vergangene Woche [1][entschieden], dass Angehörige ein Recht auf die
Zugangsdaten von verstorbenen Facebook-Nutzerinnen haben. Bisher wurden
solche Accounts, sofern Facebook vom Tod wusste, entweder gelöscht (das
kann man in den Einstellungen so regeln) oder quasi eingefroren.
„Gedenkzustand“ heißt das, ein vorher festgelegter „Nachlasskontakt“ h…
dann einen [2][sehr eingeschränkten Zugriff], kann etwa neue
Freundschaftsanfragen pietätvoll beantworten, aber eben keine
Nachrichtenverläufe einsehen. Facebook verkauft das als Schutz der
Privatsphäre, sein Interesse ist klar: Wenn die Nutzerinnen sich nicht
sicher sein können, dass ihre Chats privat bleiben, gehen sie vielleicht
lieber woandershin.
Mir ist nicht wohl mit dem BGH-Urteil. Weniger wegen der Toten, die sind ja
tot. Aber wegen der Lebenden. Denn es ist ja gut möglich, dass die
Chatpartnerinnen auch mit den Angehörigen bekannt sind, aber nicht
unbedingt auf eine gute Art. Und dass diese Angehörigen sich auf die Suche
nach Fremdgehgeständnissen, Drogengeschichten oder anderen kleinen
Schweinereien machen, halte ich für eine konkretere Bedrohung, als dass der
Staat oder Firmen bei uns „mitlesen“. Wenig motiviert so stark wie private
Verwerfungen.
Klar: Wenn, wie im vor dem BGH konkret verhandelten Fall, eine Person unter
ungeklärten Umständen ums Leben kommt, Suizid dabei nicht ausgeschlossen
ist und die Facebook-Chatprotokolle bei der Klärung dieser Frage
weiterhelfen können – ja, dann sollte es bitte eine Möglichkeit geben,
diese auch einzusehen. Aber warum nicht von einer neutralen Instanz, die
dabei nicht en passant Privates über gemeinsame Bekannte erfährt?
In Artikeln zum Urteil wurden die Chats gern mit Briefen verglichen, die ja
auch nach dem Tod gelesen werden können. Das stimmt – und auch nicht.
Digitale Kommunikation ist nicht einfach die Fortführung der alten
Schriftkorrespondenz mit anderen Mitteln. Chats ersetzen auch Telefonate
und Gespräche, also Verbalkommunikation, oder sie schaffen völlig neue
Zusammenhänge.
Sie werden als flüchtig und, ja, als privat wahrgenommen und es wäre
wesentlich entspannter, wenn das auch so bliebe. Testamentarisch löschen
lassen will ich meine digitalen Ichs nämlich eigentlich nicht, und einer
Instanz würde geradezu gern Zugriff gewähren: Linguistinnen, Soziologinnen
und Historikerinnen, die in 100 Jahren das Leben, Reden und Wirken unserer
frühdigitalen Gesellschaft erforschen.
Ich vermache mein Inneres der Wissenschaft. Gebt mir einen
Datenspendeausweis!
18 Jul 2018
## LINKS
[1] /BGH-Urteil-zum-digitalen-Erbe/!5521897
[2] https://www.facebook.com/help/1568013990080948?helpref=faq_content
## AUTOREN
Michael Brake
## TAGS
Schwerpunkt Meta
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Messenger
Soziale Medien
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