Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- AfD schließt Medien aus: Die Presse möge bitte jetzt gehen
> Die AfD hat entschieden, dass sie auch in Zukunft Journalist*innen von
> Parteitagen ausschließen kann. Dürfen die das überhaupt?
Bild: Bald nicht mehr? Der AfD-Vorsitzende Alexander Gauland im Interview
Das Verhältnis der AfD zur Presse ist paradox. Einerseits liegt der Partei
als politischer Außenseiterin viel daran, möglichst oft in den Nachrichten
vorzukommen. Andererseits pflegt sie einen offenen Antagonismus zu „den
Medien“. Auf ihrem Bundesparteitag in Augsburg am Sonntag hat die AfD nun
entschieden, dass die Presse von Parteitagen ausgeschlossen werden kann,
wenn die Mehrheit der Delegierten das wünscht.
Laut Geschäftsordnung sind die Parteitage zwar öffentlich, auf Antrag
können aber Journalist*innen künftig vor Teildebatten, etwa zu
Personalfragen, rausgeschickt werden. Nun stellt sich die Frage, ob
Pressevertreter*innen einen Anspruch auf Berichterstattung haben.
Der Vorsitzende des Deutschen Journalistenverbands (DJV), Frank Überall,
kritisiert dem Beschluss und sagte dem Handelsblatt: „Ich schließe nicht
aus, dass das ein Fall für die Gerichte wird.“ Diese Forderung, rechtlich
gegen Presseausschlüsse der AfD vorzugehen, ist nicht neu. Schon seit
Langem sorgt die rechte Partei immer wieder mit Presseausschlüssen für
Aufsehen – bisher fand dies vereinzelt in Landesverbänden statt.
Im Juni 2016 schloss der Nordrhein-Westfälische Landesverband die Presse
von seinem Parteitag in Werl aus. Im Januar 2017 beschloss der
Landesparteitag der sächsischen AfD vor Ort mit großer Mehrheit, einen
Redakteur der Sächsischen Zeitung des Saals zu verweisen. Der Reporter habe
„Hetzartikel“ verfasst, so die Begründung. Laut einem dpa-Bericht wurde der
Journalist unter Beifall nach draußen eskortiert.
## Parteienfinanzierung streichen
Zuletzt ging die Hamburger AfD vor einigen Wochen so weit, einen Parteitag
ganz und gar ohne Ankündigung abzuhalten. Der Landesvorsitzende, Dirk
Nockemann, sagte dem Hamburger Abendblatt, man werde in Zukunft von Fall zu
Fall entscheiden, ob man die Presse einlädt.
Entrüstet äußerte sich daraufhin der Bezirksvorsitzende des DGB Nord, Uwe
Polkaehn, gegenüber der dpa und forderte, einer Partei, die „die
Pressefreiheit mit Füßen tritt“, die Parteienfinanzierung zu streichen.
Aber gibt es überhaupt eine rechtliche Grundlage dafür, die Partei für ihr
Vorgehen zu sanktionieren? Ist sie verpflichtet, Journalist*innen
reinzulassen?
Einige Verfassungsrechtler*innen [1][verweisen bei dieser Frage] gerne auf
Artikel 21 des Grundgesetzes, wonach Parteien verpflichtet sind, an der
politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken. Für die Staats- und
Medienrechtlerin Sophie Schönberger, Professorin an der Uni Konstanz ist
die Sache hingegen nicht ganz so klar.
„Das Problem ist, dass Parteien keine staatlichen Akteure sind“, sagte
Schönberger der taz. „Parteien sind private Vereinigungen und haben deshalb
erst einmal relativ frei über den internen Bereich zu entscheiden, solange
es keinen anderen Vorschriften gibt.“ Allein der Ausschluss einzelner
Journalist*innen aufgrund von Geschlecht, Herkunft oder vergleichbaren
Merkmalen, sei etwa wegen des Antidiskriminierungsgesetz untersagt.
## Öffentlichkeit ohne Journalist*innen
„Der Gesetzgeber könnte eine solche Verpflichtung schaffen“, sagt
Schönberger. „Bisher gab es aber nie eine Notwendigkeit für eine
entsprechende gesetzliche Regelung, weil jede Partei froh war, wenn die
Presse über sie berichtet hat.“ Das Problem tritt also nicht alleine
Aufgrund der AfD auf, sondern stellt sich auch, weil sich die Art und Weise
verändert, wie Öffentlichkeit hergestellt wird.
Politische Akteur*innen sind nicht mehr darauf angewiesen, mit der Presse
zu sprechen. Sie können über eigene Kanäle senden – soziale Medien,
Livestreams, Internetfernsehen. Dass die Presse ihren Anspruch formulieren
muss, überhaupt in den Willensbildungsprozess einbezogen zu werden, ist in
dieser Form neu.
Der DJV fordert daher eine Änderung des Parteiengesetzes.
Pressevertreter*innen sollen einen Rechtsanspruch darauf haben, zu
Parteitagen zugelassen zu werden. Der Verband hat den Bundestag
aufgefordert, eine solche Reform auf den Weg zu bringen.
Eine gegenteilige Idee gibt es auch. Die Presse könnte AfD-Parteitage in
Zukunft einfach geschlossen boykottieren, schlug Funke-Chefredakteur Jörg
Quoos noch Anfang 2017 vor. Getraut hat sich das bisher aber noch keiner.
3 Jul 2018
## LINKS
[1] https://verfassungsblog.de/author/joachim-wieland/
## AUTOREN
Peter Weissenburger
## TAGS
Schwerpunkt AfD
Parteitag
Medien
Journalist
Schwerpunkt AfD
Sommerinterview
AfD Hamburg
Migration
CDU/CSU
Schwerpunkt AfD
## ARTIKEL ZUM THEMA
Journalistenverband gegen Privatstraßen: „Filmteam an der Arbeit gehindert“
Die Zahl privater Straßen in Berlin wächst – das ist ein Problem für die
Pressefreiheit, sagt der Journalistenverband Berlin-Brandenburg.
Öffentlich-rechtliche Medien und rechts: AfD sucht das Gespräch
Die AfD hat die Chefredakteure von ZDF und „Tagesschau“ zu einer
Podiumsdiskussion nach Dresden eingeladen. Die beiden kommen.
ZDF-Sommerinterview mit AfD-Gauland: Keine Ahnung
Nimmt man der AfD das Lieblingsthema Flüchtlinge weg, hat sie erstaunlich
wenig zu sagen. Das beweist erneut der AfD-Vorsitzende Alexander Gauland.
War Hamburgs AfD-Parteitag illegal?: Bei der AfD darf jeder mal ran
Der Parteitag vom Juni wird angefochten, weil Nichtstimmberechtigte
abgestimmt haben sollen. Parteichef spricht von Büroversagen, hält die
Beschlüsse aber für rechtmäßig.
Kommentar Asylzentren in Afrika: Hochtrabender Blödsinn
Asylzentren in Drittländern sind weder rechtskonform, noch lösen sie das
Flüchtlingsproblem. Keine afrikanische Regierung wird sie unterstützen.
Kommentar Krise in der Union: Söbrindts Killerspiel
Söder und Dobrindt treiben Seehofer wie mit dem Joystick vor sich her. Mit
ihrer Brutalität gefährden sie die Zukunft ihrer Partei.
Kommentar AfD-Parteitag: Merkel als Kitt
Gauland nutzt seine Rede beim Parteitag zur maximalen Provokation gegen
Merkel. Die Wut auf sie und die Flüchtlinge ist das, was die AfD
zusammenhält.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.