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# taz.de -- Frauenpolitische Sprecherinnen fordern: Abtreibungen sollen straffr…
> PolitikerInnen von Linken und Grünen sowie mehrere Organisationen wollen,
> dass Paragraf 218 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen wird.
Bild: Nur ein erster Schritt: Das Informationsverbot für Abtreibungen muss auf…
Die Linksfraktion im Bundestag, die frauenpolitische Sprecherin der Grünen
und mehrere Organisationen fordern die Legalisierung von
Schwangerschaftsabbrüchen. „Wir wollen das Selbstbestimmungsrecht der
Frauen stärker in den Fokus nehmen und Frauen den sicheren Zugang zu
Schwangerschaftsabbrüchen ermöglichen“, sagte die frauenpolitische
Sprecherin der Linksfraktion, Cornelia Möhring, der taz.
Nach der Sommerpause wolle ihre Fraktion deshalb einen Antrag einbringen,
der den Arbeitstitel „Beratungspflicht aufheben – Beratungsrecht stärken“
trage, sagte Möhring. Sie sehe die aktuelle Debatte um die [1][Streichung
des Paragrafen 219a], der die „Werbung“ für Abtreibungen verbietet, so weit
gereift, dass es nun an der Zeit sei, einen Schritt weiter zu gehen.
„Langfristig muss klar werden, dass das gesamte Thema
Schwangerschaftsabbruch nichts im Strafgesetzbuch zu suchen hat.“
Der Paragraf 218 im Strafgesetzbuch steht gleich hinter Mord, Totschlag und
Tötung auf Verlangen und stellt den Schwangerschaftsabbruch unter Strafe.
Nach Paragraf 218a ist die Abtreibung aber „straflos“, wenn sie in den
ersten zwölf Wochen vorgenommen wurde und sich die Schwangere vorher
beraten ließ. Der Paragraf 219a verbietet die Werbung für Abbrüche,
worunter allerdings auch Information darüber fällt. Seit die [2][Gießener
Ärztin Kristina Hänel] vergangenen November zu einer Geldstrafe von 6.000
Euro verurteilt wurde, weil auf ihrer Website steht, dass sie
Schwangerschaftsabbrüche vornimmt, wird über die Abschaffung des Paragrafen
219a StGB diskutiert.
Die Linksfraktion, deren Antrag der taz in einer vorläufigen Fassung
vorliegt, will nun den Zugang zu einem sicheren Schwangerschaftsabbruch
sicherstellen, ohne der Frau eine verpflichtende Beratung aufzuerlegen. Das
Angebot von Beratungen vor Abbrüchen sei zwar Bestandteil einer guten
Gesundheitsversorgung, die Inanspruchnahme solle aber auf Freiwilligkeit
beruhen.
## „Der Paragraf 218 ist frauenfeindlich“
Nicht nur die Linksfraktion geht über die bisherige Forderung nach einer
Abschaffung des Paragrafen 219a hinaus – auch die Deutsche Gesellschaft für
Sexualforschung (DGfS) und die Giordano-Bruno-Stiftung wollen die
ersatzlose Streichung beziehungsweise Revision aller Paragrafen im
Strafgesetzbuch zu Schwangerschaftsabbrüchen.
„Die moralische Verurteilung, die Frauen häufig immer noch erfahren, wenn
sie einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen, wird durch die
strafrechtlichen Bestimmungen verstärkt und gesellschaftsfähig gemacht“,
schreibt der Vorstand der größten deutschen Fachgesellschaft für
Sexualwissenschaft DGfS in einem Papier, das der taz vorliegt. Die
Gesetzgebung greife „massiv in das Selbstbestimmungsrecht von Frauen ein“,
so unter anderen die beiden Vorsitzenden Martin Dannecker und Hertha
Richter-Appelt. Die Paragrafen 218 und 219 müssten deshalb abgeschafft
werden.
Die Gesetze zu Abbrüchen, argumentiert zudem die gemeinnützige
Giordano-Bruno-Stiftung, die nach den Prinzipien Humanismus und Aufklärung
arbeitet, seien „weder rational noch evidenzbasiert noch weltanschaulich
neutral“. Es sei eine „eigentümliche Idee“, sagte Sprecher Michael
Schmidt-Salomon der taz, empfindungsfreien Zellformationen ein Recht auf
Leben zuzubilligen und schwangeren Frauen aufgrund dieses Rechts ein
„zumutbares Opfer“ abzuverlangen. Aufgrund überkommener religiöser
Forderungen maße sich der Staat an, Frauen ins Gewissen zu reden. „Meiner
Ansicht nach ist das verfassungswidrig“, sagte Schmidt-Salomon.
Gesine Agena, die frauenpolitische Sprecherin der Grünen, sagte, sie
unterstütze Positionen wie die der DGfS, den Schwangerschaftsabbruch aus
dem Strafgesetzbuch zu streichen. „Der Paragraf 218 ist frauenfeindlich“,
sagte Agena. Er unterstelle, Frauen könnten keine verantwortungsvolle
Entscheidung treffen und bringe damit Misstrauen gegenüber Frauen zum
Ausdruck. Die Entscheidung über Schwangerschaftsabbrüche solle deshalb
allein bei der Frau liegen. „Sie hat das Recht, über ihren Körper selbst zu
entscheiden.“
18 Jun 2018
## LINKS
[1] /Abtreibungsstreit-um-Paragraf-219a/!5500896
[2] /Paragraf-219a-und-der-Fall-Kristina-Haenel/!5510910
## AUTOREN
Patricia Hecht
## TAGS
Schwerpunkt Paragraf 219a
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