| # taz.de -- Landesantidiskriminierungsgesetz: Diskriminierung ade? | |
| > Ein neues Gesetz soll es diskriminierten Personen erleichtern, ihre | |
| > Rechte einzufordern. Auch gegen die öffentliche Verwaltung. | |
| Bild: Kein Eintritt wegen Herkunft? Dagegen kann bereits geklagt werden. | |
| Die rot-rot-grüne Landesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag auf | |
| ein Landesantidiskriminierungsgesetz (kurz LADG) verständigt. Das geplante | |
| Gesetz soll das bereits auf Bundesebene bestehende Allgemeine | |
| Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ergänzen und verbessern. | |
| Zur Diskussion des neuesten Entwurfs für ein LADG kamen am Montagabend | |
| unter anderem Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne), Staatssekretärin Margit | |
| Gottstein, Verbandsvertreter*Innen und Wissenschaftler*Innen zu einem | |
| Fachgespräch im Berliner Abgeordnetenhaus zusammen. | |
| Bei der von Bündnis 90/Die Grünen organisierten Veranstaltung bezeichnete | |
| Senator Behrendt das Gesetz als eines der „zentralen Vorhaben der | |
| Landesregierung“. Es werde „erhebliche Verbesserungen“ bringen. | |
| ## Staatliche Diskriminierung | |
| Ziel dieser Verbesserungen ist der öffentliche Dienst, der vom AGG nicht | |
| erfasst wird. Sollte das Gesetz beschlossen werden, wird es in Zukunft | |
| möglich sein, gegen eine mögliche Ungleichbehandlung durch eine öffentliche | |
| Behörde zu klagen. „Der Staat tritt erstmals nicht nur als Akteur gegen | |
| Diskriminierung auf“, so Behrendt, „sondern zeigt auch, dass er selbst | |
| potenziell diskriminierend sein kann.“ | |
| Vor allem die Berliner Verwaltung solle dabei für | |
| Diskriminierungserfahrungen sensibilisiert werden. Nachdrücklich wurde | |
| darauf hingewiesen, dass es oberste Priorität sei, Chancengleichheit | |
| herzustellen und durchzusetzen. Gleichzeitig wurden Befürchtungen | |
| ausgeräumt, dass auch das Neutralitätsgesetz betroffen sei. Dieses bleibe | |
| in seiner jetzigen Fassung bestehen. | |
| Neuerungen, die das LADG vorsieht, sind unter anderem das Verbot von | |
| Diskriminierungen aufgrund chronischer Erkrankungen, der | |
| Geschlechtsidentität, dem sozialen Status, dem Familienstand, der Sprache | |
| oder der zugeschriebenen Ethnie. Keine Diskriminierung liege vor, wenn | |
| Ungleichbehandlung durch Rechtsvorschriften und hinreichend sachliche | |
| Gründe belegt werden könne. Außerdem wurde die Verjährungsfrist für | |
| Diskriminierungen auf drei Jahre angehoben, das Verbandsklagerecht | |
| eingeführt und die Beweisführung erleichtert. | |
| ## Beweislast bei den Angeklagten | |
| Bislang mussten Menschen, wenn sie eine konkrete Diskriminierungserfahrung | |
| beanstanden wollten, den Beweis dafür selbst erbringen. Die Neuerung | |
| bewirkt nun, dass, sollte die Tatsache einer Diskriminierung glaubhaft | |
| dargestellt werden, prinzipiell von einem Verstoß gegen das LADG | |
| ausgegangen wird. Dann liegt die Beweislast bei der angeklagten Seite. | |
| Dafür gibt es auch von Wissenschaftlerinnen überwiegend Lob. Vor allem das | |
| Verbandsklagerecht sei eine gute Maßnahme, die viele bereits seit Langem | |
| gefordert hätten, so Eva Andrades, Projektleiterin des | |
| Antidiskriminierungsnetzwerks Berlin. Allerdings wies sie darauf hin, dass | |
| die Ausstattung der Verbände unzureichend sei. „Klagen sind schlicht und | |
| einfach teuer“, so Andrades. Wenn man das Gesetz wirklich ernst nehme, | |
| müsse man die Verbände finanziell unterstützen. | |
| Auch kritisierte sie die Tatsache, dass etwa Wohnungsbaugesellschaften | |
| unberücksichtigt blieben. Bekommt also jemand aufgrund seiner | |
| Geschlechtsidentität oder seines sozialen Status keine Wohnung, kann er | |
| oder sie dagegen nicht vorgehen. | |
| Das LADG befindet sich momentan in der Abstimmung zwischen den einzelnen | |
| Senatsverwaltungen. Über den Sommer wird das Gesetzesvorhaben von den | |
| Verbänden bewertet, bis es dann schließlich dem Abgeordnetenhaus vorgelegt | |
| wird. | |
| 29 May 2018 | |
| ## AUTOREN | |
| Serdar Arslan | |
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