| # taz.de -- Prüfung der Asylbescheide in Bremen: Nur ein Gefährder in 18 Jahr… | |
| > Auch wenn die hitzige Debatte etwas anderes suggeriert: Die | |
| > Sicherheitslage dürfte sich durch die Bremer Bamf- Außenstelle nicht | |
| > verschlechtert haben. | |
| Bild: Kommt aus den Schlagzeilen nicht heraus: das Bamf | |
| BERLIN taz | Die dubiose Asylanerkennungspraxis in Bremen hat die | |
| Sicherheitslage in Deutschland wohl nicht relevant verschärft. Dies ergibt | |
| eine Prüfung der 18.000 positiven Asylbescheide, die das Bundesamt für | |
| Migration und Flüchtlinge (Bamf) in Bremen seit dem Jahr 2000 ausgegeben | |
| hat. | |
| Zwar stellte das Bundesamt für Verfassungsschutz fest, dass mindestens 115 | |
| „nachrichtendienstlich relevante“ Personen von der Bremer Bamf-Außenstelle | |
| einen Schutzstatus erhalten haben, worüber zunächst das Redaktionsnetzwerk | |
| Deutschland (RND) berichtete. Unter diese Definition fallen aber auch | |
| gewaltfreie Extremisten. Von den 115 Personen sollen 46 im Bereich | |
| Islamismus aktiv sein, die anderen könnten zum Beispiel radikale Kurden | |
| sein. | |
| Wichtiger als die Zahl 115 ist deshalb die Aussage des | |
| Bundesinnenministeriums, dass seit 2000 nur eine Person in Bremen Schutz | |
| erhielt, die von der Polizei als Gefährder eingestuft ist. Zum Gefährder | |
| kann jemand erklärt werden, wenn Tatsachen darauf hindeuten, dass diese | |
| Person erhebliche Straftaten begehen könnte. Stand April hat die Polizei | |
| bundesweit rund 760 Personen als Gefährder eingestuft. Dass die | |
| Bamf-Außenstelle in achtzehn Jahren nur einem einzigen Gefährder | |
| Schutzstatus gewährt hat, wird die Debatte also wohl nicht gerade befeuern. | |
| Denkbar ist sogar, dass sich die Person erst lange nach der Bremer | |
| Asyl-Anerkennung radikalisiert hat. | |
| Aber selbst wenn jemand in Bremen Asyl erhalten hätte, der bereits als | |
| Gefährder eingestuft war, wäre das nicht automatisch rechtswidrig, wie ein | |
| Blick ins Asylgesetz ergibt. Wer wegen Verfolgung oder wegen eines | |
| Bürgerkriegs nach Europa flieht, hat Anspruch auf Schutz in einem der | |
| EU-Staaten (die Zuständigkeit regelt die Dublin-III-Verordnung). | |
| Keinen Anspruch auf Schutz hat, wer im Ausland Kriegsverbrechen oder andere | |
| schwere Straftaten begangen hat. Auch Straftaten in Deutschland können den | |
| Schutzanspruch ausschließen, wenn jemand zu einer Freiheitsstrafe von | |
| mindestens drei Jahren verurteilt wurde. Bei Gewalt- und Sexualdelikten | |
| genügt bereits eine Haftstrafe von einem Jahr, um den Anspruch zu | |
| verlieren. | |
| ## Islamistische Gesinnung plus vage Gewaltbereitschaft | |
| Der Status als „Gefährder“ genügt jedoch nicht, um einen sonst bestehenden | |
| Schutzanspruch zu verweigern. Denn der Gefährder-Status setzt nicht voraus, | |
| dass jemand bereits eine Straftat begangen hat. Vielmehr geht es nur um | |
| eine Prognose: Die Polizei will eine Person im Auge behalten, um zu | |
| verhindern, dass sie in Zukunft eine Straftat begeht. | |
| Allerdings können Gefährder, von denen eine „terroristische Gefahr“ | |
| ausgeht, seit einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im März 2017 | |
| relativ leicht ausgewiesen und abgeschoben werden. Für eine solche | |
| Abschiebungsanordnung genügt jetzt ein „beachtliches Risiko“, dass der | |
| Ausländer einen terroristischen Anschlag verübt. Letztlich reicht eine | |
| islamistische Gesinnung plus eine vage Gewaltbereitschaft. | |
| Hiergegen schützt auch ein Asylstatus nicht. Von dieser Möglichkeit hat | |
| zunächst Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) Gebrauch | |
| gemacht, inzwischen gibt es schon Dutzende Anwendungsfälle. Auch das | |
| Bundesverfassungsgericht akzeptiert das Verfahren. | |
| Wie stets kommt es jedoch darauf an, dass der Herkunftsstaat den | |
| ausgewiesenen Gefährder auch aufnimmt. | |
| 5 Jun 2018 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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| Gefährder | |
| Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) | |
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| Bremen | |
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