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# taz.de -- Landesärztekammern zu Paragraf 219a: Drei weitere für die Gesetze…
> In der Diskussion um den Abtreibungsparagrafen 219a fordern weitere
> Ärztekammern eine Reform. Inzwischen sind sieben gegen das Werbeverbot.
Bild: Auch beim Weltfrauentag wurde in Berlin gegen den Paragrafen 219a demonst…
Berlin taz | Immer mehr Landesärztekammern positionieren sich in der
Debatte um die gesetzliche Situation zu Schwangerschaftsabbrüchen für eine
Reform des Paragrafen 219a. Einer [1][Recherche der Nachrichtenseite
Buzzfeed] zufolge sind nun auch die Ärztekammern im Saarland, in
Mecklenburg-Vorpommern und in Sachsen-Anhalt für eine Änderung.
Der Paragraf verbietet die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche. In der
Praxis führte das Verbot [2][zum Beispiel im Fall von Kristina Hänel] dazu,
dass bereits die Information darüber, dass ein Arzt
Schwangerschaftsabbrüche durchführt, unter Strafe gestellt wurde.
In den vergangenen Wochen und Monaten brach deshalb [3][eine große
politische und gesellschaftliche Debatte] darüber aus, ob der Paragraf 219a
geändert oder abgeschafft werden soll. Die Landesärztekammern Hessen,
Berlin und Bayern sprachen sich bereits für eine Reform des Gesetzes aus,
die Ärzteschaft in Hamburg fordert sogar eine Abschaffung von Paragraf
219a.
Auf Anfrage von Buzzfeed sprechen sich nun auch die drei Ärztekammern
Saarland, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt offiziell für eine
Gesetzesänderung aus.
## Sachgereche Informationen notwendig
Die Ärzteschaft Mecklenburg-Vorpommern antwortete auf die Anfrage, das
eigentliche Werbeverbot sei „in der Realität zu einem Informationsverbot
geworden. Dieser Zustand ist nach Ansicht der Ärztekammer
Mecklenburg-Vorpommern nicht akzeptabel.“ Die Honorierung der medizinischen
Dienstleistung sei kein geeignetes Mittel zur Unterscheidung zwischen
Information und Werbung, „da für jede ärztliche Leistung ein Anspruch auf
Vergütung besteht.“
Patientinnen benötigten einen zeitnahen und niedrigschwelligen
Informationszugang, teilte Simone Heinemann-Meerz, Präsidentin der
Ärztekammer in Sachsen-Anhalt, mit. Dafür seien sachgerechte Informationen
notwendig „ohne dass Ärzte sich dadurch der Gefahr strafrechtlicher
Ermittlungen oder gar Verurteilungen ausgesetzt sehen“, so Heinemann-Meerz.
Die saarländische Ärztekammer veröffentlichte nach der Anfrage von Buzzfeed
eine Stellungnahme, in der es heißt: „Die Vertreterversammlung der
Ärztekammer des Saarlandes fordert die Abschaffung der Strafbarkeit einer
sachlichen Information über die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen
durch Arztpraxen und andere ärztliche Einrichtungen.“ Dieser Beschluss sei
mit großer Mehrheit des Ärzteparlaments verabschiedet worden.
## Deutschen Ärztetag abwarten
Reformbedarf scheint auch die Bremer Landesärztekammer zu sehen, die sich
bislang allerdings nicht eindeutig positioniert hat: Frauen müssten sich
sachlich und neutral informieren können, heißt es in der Antwort an
Buzzfeed, ansonsten würden die Möglichkeiten des straffreien
Schwangerschaftsabbruchs, der im Paragraf 218 gesichert ist, ins Leere
laufen.
Nur die Ärztekammern Niedersachsen und Nordrhein sehen keine Notwendigkeit,
den Paragrafen 219a zu ändern oder abzuschaffen. Baden-Württemberg und
Brandenburg antworteten nicht auf die Anfrage geantwortet.
Die Ärzteschaften in Westfalen-Lippe, Thüringen, Rheinland-Pfalz, Sachsen
und Schleswig-Holstein wollten sich noch nicht dazu äußern. Es seien noch
Abstimmungsprozesse mit Delegierten und Mitgliedern notwendig.
Im Mai findet in Erfurt der Deutsche Ärztetag statt, auf dem die Gesetze zu
Schwangerschaftsabbrüchen wohl auch Thema sein werden. Es bleibt
abzuwarten, ob sich die noch unentschlossenen Ärzteschaften dann auch
eindeutiger positionieren.
29 Apr 2018
## LINKS
[1] https://www.buzzfeed.com/julianeloeffler/landesaerztekammern-gegen-219a-abt…
[2] /Abtreibungsaerztin-und-Paragraf-219a/!5473040
[3] /Reform-im-Abtreibungsrecht/!5493025
## AUTOREN
Juliane Fiegler
## TAGS
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