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# taz.de -- Seehofers Ministerium schlägt vor: Kein Familiennachzug bei Hartz …
> Ein Entwurf aus dem Innenministerium zur Reform des Nachzugs bei
> Flüchtlingen ist härter als die Großkoalitonäre vereinbart haben. Die SPD
> übt Kritik.
Bild: Wer darf nachkommen? Irakischer Junge in Wohnheim in München
BERLIN taz | Es war eins der großen Streitthemen bei den verschiedenen
Anläufen zur Regierungsbildung seit der letzten Wahl: Wie weiter mit dem
Familiennachzug, der aktuell für alle Flüchtlinge ausgesetzt ist, die nur
subsidiären Schutz erhalten haben? SPD und CDU einigten sich schließlich
auf einen Kompromiss: Ab August soll der Familiennachzug für subsidiär
Schutzberechtigte wieder möglich sein, allerdings sollen pro Monat nur
1.000 Menschen auf diese Art zuziehen können.
Das Innenministerium unter Horst Seehofer (CSU) hat nun einen ersten
Vorschlag ins Spiel gebracht, wie diese Beschränkung umgesetzt werden
könnte: Nach einem Bericht des RedaktionsNetzwerks Deutschland sieht der
Entwurf des Ressorts unter anderem vor, Hartz-IV-Empfänger von der
Möglichkeit, ihre Angehörigen nachzuholen, auszuschließen. Nicht nachziehen
dürfen sollen auch Ehepartner, wenn die Ehe nicht im Herkunftsland
geschlossen wurde. „Zurückgekehrten Dschihadreisenden, terroristischen
Gefährdern, Hasspredigern und Leitern verbotener Vereine“, so die
Formulierung im Papier, soll die Möglichkeit ebenfalls versagt werden
können.
Das Papier geht damit über die im Koalitionsvertrag festgehaltenen
Vereinbarungen in dieser Frage hinaus, in denen diese Einschränkungen nicht
enthalten sind. Bis zur Sommerpause soll die Neuregelung des
Familiennachzugs stehen. Der Entwurf befindet sich derzeit in der
Abstimmung mit anderen Ministerien.
Burkhard Lischka, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag,
sagte am Mittwoch der taz, er kenne offiziell bislang noch keinen
entsprechenden Entwurf des Ministeriums. Grundsätzlich gebe es im
Koalitionsvertrag aber eine „klare Vereinbarung“ zum Familiennachzug. Der
Innenminister sei „gut beraten, keine Vorschläge zu machen, die über diese
Vereinbarung hinausgehen und weitere Personengruppen vom Familiennachzug
ausschließen“. Zur Frage des Ausschlusses von Hartz-IV-Empfängern sagte
Lischka: „Ausschlaggebend für einen Nachzug sollten humanitäre Gründe sein,
nicht der Geldbeutel der betroffenen Familien.“
Kritik an dem Entwurf kommt auch von Grünen und Linken: „Sollte es eine
Verknüpfung des Nachzugsrechts aus humanitären Gründen mit der
Eigensicherung des Lebensunterhalts geben, wäre das absurd und geht weit an
der Lebensrealität von Schutzsuchenden vorbei“, sagte die
flüchtlingspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Luise Amtsberg. Der
Vorschlag aus dem Hause Seehofer sei „näher an Wahlkampfplattitüden als am
Verantwortungsbewusstsein und dem Augenmaß eines Bundesinnenministers“.
Deutliche Worte fand auch die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion,
Ulla Jelpke: „Das Gnadenrecht des Restfamiliennachzugs von den
Vermögenverhältnissen abhängig zu machen bedeutet nichts anderes als:
Klassismus meets Rassismus“, so die Abgeordnete.
Bernd Mesovic, Leiter der Abteilung Rechtspolitik bei Pro Asyl, verurteilte
den Entwurf ebenfalls scharf. Insbesondere der Ausschluss von
Hartz-IV-Empfängern würde einen großen Teil berechtigtee Flüchtlinge
betreffen. „Die langjährige Trennung von Familien wird so dauerhaft
zementiert“, sagte er.
4 Apr 2018
## AUTOREN
Malene Gürgen
## TAGS
Familiennachzug
Flüchtlinge
Hartz IV
Horst Seehofer
Geflüchtete
Schwerpunkt Flucht
Familiennachzug
Schwerpunkt Flucht
Subsidiärer Schutz
GroKo
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