# taz.de -- Gesetzentwurf zum Familiennachzug: Der Behördenwillkür überlassen | |
> Hartz IV ist kein Problem für den Nachzug. Trotzdem dürfen nur 1.000 | |
> Flüchtlinge im Monat einreisen. Wer, darüber bestimmen die Ämter. | |
Bild: Für jedes Kind ein Kuscheltier – aber nicht alle dürfen kommen | |
BERLIN taz | In der Frage des Familiennachzugs für Geflüchtete mit | |
subsidiärem Schutz zeichnet sich ab: Wer seine Familie nachholen will, muss | |
nicht zwingend auch für den Lebensunterhalt seiner Angehörigen sorgen | |
können. Trotzdem beinhaltet der Gesetzentwurf aus dem Hause von | |
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) umstrittene Kriterien für die | |
Auswahl der Behörden, wer denn zum Kontingent von 1.000 Flüchtlingen pro | |
Monat gehören soll, die nachkommen dürfen. „Das Ermessen ist unendlich | |
groß“, rügte Bernd Mesovic, Rechtsexperte bei Pro Asyl. | |
Der Familiennachzug für Geflüchtete mit sogenanntem subsidiärem Schutz ist | |
seit dem Jahre 2016 ausgesetzt. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass | |
künftig wieder Angehörige der Geflüchteten nach Deutschland einreisen | |
dürfen, aber nur 1.000 pro Monat. Dazu hat das CSU-Bundesinnenministerium | |
einen Gesetzentwurf vorgelegt, der zwischen den Ministerien noch abgestimmt | |
werden muss. | |
Ein Passus in dem Entwurf hatte SPD und Flüchtlingsorganisationen besonders | |
empört. Danach kann die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis für Nachziehende | |
versagt werden, wenn der Geflüchtete in Deutschland auf „Leistungen nach | |
dem Zweiten Sozialgesetzbuch“, also [1][Hartz IV, angewiesen ist]. Dieser | |
Passus soll aber laut einem anderen Paragrafen im selben Gesetz keine | |
Anwendung auf die subsidiär Schutzberechtigten finden. Das hat das | |
Bundesinnenministerium mittlerweile klargestellt. „Ich halte mich strikt an | |
den Koalitionsvertrag“, betonte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) am | |
Freitag. | |
Damit bleibt es allerdings bei der Kontingentierung der Nachziehenden auf | |
1.000 Personen im Monat. Offen ist auch die Frage, wie diese Angehörigen | |
von den Behörden ausgewählt werden sollen. In der Gesetzesbegründung werden | |
dafür „relevante Aspekte“ aufgezählt, dazu gehören dann doch „die | |
eigenständige Sicherung von Lebensunterhalt und Wohnraum auch für den | |
nachziehenden Familienangehörigen“. Das gilt als Pluspunkt, wenn auch nicht | |
als zwingende Voraussetzung. | |
Die Gefahr bestehe, dass „die eher Privilegierten ihre Familienangehörigen | |
nachholen können“, bemängelte Mesovic. Auch Deutschkenntnisse des | |
nachziehenden Familienangehörigen gelten als „relevant“ für die Auswahl. | |
Minderjährige Kinder sollen zwar ihre Eltern, nicht aber ihre Geschwister | |
nachholen dürfen, was vom Bundesverband unbegleiteter minderjähriger | |
Flüchtlinge (BumF) heftig kritisiert wird. | |
6 Apr 2018 | |
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## AUTOREN | |
Barbara Dribbusch | |
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