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# taz.de -- Gesetzentwurf zum Familiennachzug: Der Behördenwillkür überlassen
> Hartz IV ist kein Problem für den Nachzug. Trotzdem dürfen nur 1.000
> Flüchtlinge im Monat einreisen. Wer, darüber bestimmen die Ämter.
Bild: Für jedes Kind ein Kuscheltier – aber nicht alle dürfen kommen
Berlin taz | In der Frage des Familiennachzugs für Geflüchtete mit
subsidiärem Schutz zeichnet sich ab: Wer seine Familie nachholen will, muss
nicht zwingend auch für den Lebensunterhalt seiner Angehörigen sorgen
können. Trotzdem beinhaltet der Gesetzentwurf aus dem Hause von
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) umstrittene Kriterien für die
Auswahl der Behörden, wer denn zum Kontingent von 1.000 Flüchtlingen pro
Monat gehören soll, die nachkommen dürfen. „Das Ermessen ist unendlich
groß“, rügte Bernd Mesovic, Rechtsexperte bei Pro Asyl.
Der Familiennachzug für Geflüchtete mit sogenanntem subsidiärem Schutz ist
seit dem Jahre 2016 ausgesetzt. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass
künftig wieder Angehörige der Geflüchteten nach Deutschland einreisen
dürfen, aber nur 1.000 pro Monat. Dazu hat das CSU-Bundesinnenministerium
einen Gesetzentwurf vorgelegt, der zwischen den Ministerien noch abgestimmt
werden muss.
Ein Passus in dem Entwurf hatte SPD und Flüchtlingsorganisationen besonders
empört. Danach kann die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis für Nachziehende
versagt werden, wenn der Geflüchtete in Deutschland auf „Leistungen nach
dem Zweiten Sozialgesetzbuch“, also [1][Hartz IV, angewiesen ist]. Dieser
Passus soll aber laut einem anderen Paragrafen im selben Gesetz keine
Anwendung auf die subsidiär Schutzberechtigten finden. Das hat das
Bundesinnenministerium mittlerweile klargestellt. „Ich halte mich strikt an
den Koalitionsvertrag“, betonte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) am
Freitag.
Damit bleibt es allerdings bei der Kontingentierung der Nachziehenden auf
1.000 Personen im Monat. Offen ist auch die Frage, wie diese Angehörigen
von den Behörden ausgewählt werden sollen. In der Gesetzesbegründung werden
dafür „relevante Aspekte“ aufgezählt, dazu gehören dann doch „die
eigenständige Sicherung von Lebensunterhalt und Wohnraum auch für den
nachziehenden Familienangehörigen“. Das gilt als Pluspunkt, wenn auch nicht
als zwingende Voraussetzung.
Die Gefahr bestehe, dass „die eher Privilegierten ihre Familienangehörigen
nachholen können“, bemängelte Mesovic. Auch Deutschkenntnisse des
nachziehenden Familienangehörigen gelten als „relevant“ für die Auswahl.
Minderjährige Kinder sollen zwar ihre Eltern, nicht aber ihre Geschwister
nachholen dürfen, was vom Bundesverband unbegleiteter minderjähriger
Flüchtlinge (BumF) heftig kritisiert wird.
6 Apr 2018
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## AUTOREN
Barbara Dribbusch
## TAGS
Familiennachzug
Horst Seehofer
Schwerpunkt Flucht
Hartz IV
Hubertus Heil
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Familiennachzug
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