Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Syrische Familie aus Northeim: Bald wieder vereint
> Familie Haj Ali war lange getrennt. Die eine Hälfte lebte in Deutschland,
> die andere in der Türkei. Nun dürfen alle zusammenleben – in Northeim.
Bild: Der Vater Maher Haj Ali
Die [1][syrische Familie aus dem niedersächsischen Northeim], die so sehr
unter dem ausgesetzten Familiennachzug leidet, dass die Kinder von einem
Arzt für schulunfähig erklärt wurden, darf nun doch zusammenkommen. Der
Familienvater Maher Haj Ali schickte nur ein Foto per WhatsApp: Es zeigt
das Visum für seine Tochter Malva, gültig ab dem 4. April, ausgestellt vom
Generalkonsulat im türkischen Izmir.
Die Familie hat sich seit Oktober 2015 nicht mehr gesehen. Die Eltern
hatten nicht genug Geld, um gemeinsam nach Europa zu reisen. Maher Haj Ali
floh mit drei Kindern nach Deutschland, seine Frau blieb mit den vier
Jüngsten in der Türkei. Eine der Töchter wurde auf der Flucht geboren. „Ich
habe sie noch nie gesehen“, sagt Haj Ali im Gespräch mit der taz. Ein Arzt
diagnostizierte bei ihm eine schwere Depression. Und auch die Kinder leiden
unter schlimmen Albträumen, können sich nicht mehr konzentrieren und haben
ständig Kopfschmerzen.
In der Grundschule eskalierte die Situation: „Alle drei Kinder zeigen
provokatives Verhalten und äußern, dass sie so nicht mehr leben wollen“,
heißt es in einem Bericht der Schulleiterin. Sie setzten sich gefährlichen
Situationen aus, kletterten auf Fensterbretter oder Treppenbrüstungen, um
ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen. „Sie äußern, dass sie damit
erreichen möchten, dass wir ihre Mutter nach Deutschland holen“, heißt es
in dem Bericht weiter.
Die Familie versuchte den vollständigen Flüchtlingsschutz juristisch
durchzusetzen. Doch die Haj Alis scheiterten am Oberverwaltungsgericht und
bekamen nur den subsidiären Schutz. Für diese Gruppe ist der
Familiennachzug noch bis August ausgesetzt.
## Humanitäre Notlage
Die Haj Alis haben nun dennoch die Genehmigung bekommen. Das
Generalkonsulat in Izmir hat sich dabei auf Paragraf 22 des
Aufenthaltsgesetzes berufen. Der bezieht sich auf humanitäre Notlagen. Es
müsse eine „dringende Gefahr für Leib und Leben“ im Aufenthaltsland des
Familienteils, der nach Deutschland nachgeholt werden soll, bestehen, heißt
es dazu aus dem Auswärtigen Amt in Berlin.
Karim Alwasiti vom niedersächsischen Flüchtlingsrat ist froh, dass die
Familie vielleicht schon in der nächsten Woche zusammenkommen kann. „Dieser
Fall ist ein Paradebeispiel, was es für Familien bedeutet, getrennt zu
sein.“ Hier habe es geklappt, den Paragrafen 22 anzuwenden. Solche
Einzelfälle könnten jedoch nicht den Rechtsanspruch auf den Familiennachzug
ersetzen.
6 Apr 2018
## LINKS
[1] /Familiennachzug-in-Deutschland/!5492787
## AUTOREN
Andrea Scharpen
## TAGS
Subsidiärer Schutz
Flüchtlinge
Schwerpunkt Syrien
Asyl
Schwerpunkt Flucht
Syrische Flüchtlinge
Familiennachzug
Schwerpunkt Flucht
Schwerpunkt Flucht
Familiennachzug
Subsidiärer Schutz
## ARTIKEL ZUM THEMA
Flüchtlinge geben deutsche Papiere weiter: Frustverkauf
So mancher Geflüchtete sieht sich in Deutschland gescheitert und macht sich
auf den Weg zurück. Laut Medienbericht veräußern einige dabei ihre Papiere.
EuGH zu minderjährigen Flüchtlingen: Auch mit 18 bleiben Eltern wichtig
Der Anspruch auf Familiennachzug verfällt nicht mit der Volljährigkeit. Das
stellt der Europäische Gerichtshof klar. Deutsche Behörden müssen handeln.
Gesetzentwurf zum Familiennachzug: Der Behördenwillkür überlassen
Hartz IV ist kein Problem für den Nachzug. Trotzdem dürfen nur 1.000
Flüchtlinge im Monat einreisen. Wer, darüber bestimmen die Ämter.
Familiennachzug in Deutschland: Ein letzter Funke Hoffnung
Die syrische Familie Haj Ali leidet unter dem ausgesetzten Familiennachzug.
Die Mutter ist mit vier Kindern in der Türkei, der Vater mit dreien in
Northeim.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.