| # taz.de -- EuGH zu minderjährigen Flüchtlingen: Auch mit 18 bleiben Eltern w… | |
| > Der Anspruch auf Familiennachzug verfällt nicht mit der Volljährigkeit. | |
| > Das stellt der Europäische Gerichtshof klar. Deutsche Behörden müssen | |
| > handeln. | |
| Bild: Seine Entscheidungen gelten für die gesamte EU: EuGH in Luxemburg | |
| Freiburg taz | Wenn ein minderjähriger unbegleiteter Flüchtling im Laufe | |
| des Asylverfahrens volljährig wird, verliert er dadurch nicht den Anspruch | |
| auf Familiennachzug. Das hat nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) in | |
| einem niederländischen Fall festgestellt. Er muss den Antrag auf | |
| Familiennachzug dann allerdings binnen drei Monaten nach seiner | |
| Asylanerkennung stellen. | |
| Im konkreten Fall war ein 17-jähriges Mädchen aus Eritrea in die | |
| Niederlande eingereist. Im Februar 2014 stellte es einen Asylantrag, im | |
| Oktober 2014 wurde es als asylberechtigt anerkannt, zwei Monate später | |
| beantragte es ein Visum für seine Eltern und drei minderjährige | |
| Geschwister. Die niederländischen Behörden lehnte die | |
| Familienzusammenführung jedoch ab, weil das Mädchen schon im Juli | |
| volljährig geworden war. Als die junge Frau den Antrag auf | |
| Familienzusammenführung stellte, sei sie gar kein „minderjähriger“ | |
| Flüchtling mehr gewesen. | |
| Diese Argumentation ließ der EuGH nicht gelten. Minderjährige Flüchtlinge | |
| hätten von Beginn an einen Anspruch auf Familienzusammenführung, nicht | |
| erst dann, wenn die Asylberechtigung von den Behörden anerkannt wurde. | |
| Maßgeblich sei also das Alter bei der Einreise. Sonst hätten die Behörden | |
| einen Anreiz, Asylanträge von Minderjährigen besonders zögerlich zu prüfen, | |
| obwohl sie eigentlich verpflichtet seien, die Anträge von Minderjährigen | |
| vorrangig zu entscheiden. | |
| Es widerspräche auch dem Prinzip der Rechtssicherheit, so der EuGH, wenn es | |
| für einen minderjährigen Flüchtling völlig unabsehbar wäre, ob er seinen | |
| Anspruch auf Nachzug der Eltern in Anspruch nehmen kann oder nicht – je | |
| nachdem wie schnell sein Asylantrag bearbeitet wird. | |
| ## Subsidiär geschützte Syrer kehren zurück | |
| Die Entscheidung des EuGH gilt nicht nur in den Niederlanden, sondern in | |
| der ganzen EU, weil sie das gemeinsame EU-Recht interpretiert. Damit ist | |
| ein Urteil des deutschen Bundesverwaltungsgerichts von 2013 hinfällig. Das | |
| Leipziger Gericht hatte damals entschieden, dass der Anspruch eines | |
| minderjährigen Flüchtlings auf Elternnachzug mit Erreichen der | |
| Volljährigkeit endet. | |
| Das EuGH-Urteil nutzt aber nur minderjährig eingereisten Flüchtlingen, die | |
| wegen drohender Verfolgung als asylberechtigt anerkannt wurden. Es nutzt | |
| nicht Bürgerkriegsflüchtlingen, die nur subsidiären Schutz erhalten. Für | |
| diese ist der Familiennachzug seit März 2016 generell ausgesetzt, auch bei | |
| minderjährigen Flüchtlingen. Der Nachzug soll nach Koalitionsplänen bald | |
| in begrenzter Form – tausend Personen pro Monat – wieder zugelassen werden. | |
| Trotzdem kehren subsidiär geschützte Syrer „zunehmend“ in ihre Heimat | |
| zurück, weil sie ihre Familien bisher nicht nachholen konnten, | |
| [1][berichtet das ARD-Magazin „Panorama“]. | |
| Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl begrüßte das Urteil, es sei „ein | |
| guter Tag für den Flüchtlingsschutz“. | |
| 12 Apr 2018 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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