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# taz.de -- Neuregelung des Familiennachzugs: Kabinett beschließt Gesetzentwurf
> Ab August sollen Flüchtlinge Angehörige nachholen dürfen – mit starken
> Einschränkungen. Im Bundestag erwartet die Regelung viel Gegenwind.
Bild: Horst Seehofer äußert sich im Innenministerium zum Thema Familiennachzug
Berlin dpa | Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus sollen vom 1.
August an wieder Angehörige zu sich nach Deutschland holen dürfen. Eine
entsprechende Änderung im Aufenthaltsgesetz verabschiedete das
Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin. Bei den Beratungen dazu im Bundestag
dürfte es reichlich Gegenwind von der Opposition geben. Grüne und Linke
finden die Regelung zu hartherzig. Die AfD will den Familiennachzug für
Flüchtlinge abschaffen. Die FDP ist für eine Härtefallregelung. Doch auch
in der Union regt sich Widerstand gegen einige Punkte im Gesetzentwurf.
Aktuell dürfen subsidiär Schutzberechtigte – darunter sind viele
Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien – nur in seltenen Ausnahmefällen
Angehörige nach Deutschland holen. Die Neuregelung sieht jetzt vor, dass
ihre Ehepartner und minderjährigen Kinder demnächst wieder kommen dürfen.
Auch Eltern von unbegleitet in Deutschland lebenden minderjährigen
Flüchtlingen mit diesem zeitlich begrenzten Status könnten dann einen
Visumsantrag stellen. Pro Monat sollen aber nur 1.000 Angehörige einreisen
dürfen. Gegenwärtig liegen an deutschen Auslandsvertretungen bereits 26.000
Termingesuche von Angehörigen subsidiär Schutzberechtigter vor.
Neben Neuerungen für subsidiär Schutzberechtigte will die große Koalition
mit ihrem Gesetzentwurf außerdem bestimmte Gruppen grundsätzlich vom
Familiennachzug ausschließen. Dabei geht es um Terrorsympathisanten, Hetzer
oder sogenannte Gefährder. Das sind vor allem radikale Islamisten, denen
die Behörden Terroranschläge zutrauen. Allerdings sollen auch hier
Ausnahmen möglich sein. Und zwar für Menschen, die sich nun glaubhaft von
ihrem früheren Handeln distanzieren. Das sorgt in der Union für Unmut.
Betroffen wären nicht nur Migranten sondern auch Deutsche, die ausländische
Angehörige zu sich holen wollen.
Das internationale Kinderhilfswerk Terre des Hommes sieht das Wohl der
betroffenen Kinder verletzt. Vorstandssprecher Albert Recknagel warnte, die
Trennung von Familien werde so zementiert. „Familienleben ist aber nicht
kontingentierbar – auch subsidiär Schutzberechtigte müssen mit ihren
Familien zusammenleben können.“
Caritas-Präsident Peter Neher befürchtet komplizierte Entscheidungsprozesse
zu Lasten der Flüchtlinge: „Wir sind in Sorge, dass sich die Verfahren für
die betroffenen Familien noch weiter verzögern und sich ihr Leid durch die
inhumanen Familientrennungen noch verschlimmert.“
Der Sprecher der unionsgeführten Länder-Innenministerien, Lorenz Caffier,
kritisierte, dass das bestehende Nachzugsverbot für Gefährder dann nicht
gelten soll, wenn diese sich glaubhaft von ihrem früheren Handeln
distanzieren. Ausländische Gefährder gehörten abgeschoben, sagte der
Ressortchef von Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin. Damit könne auch dessen
Familie keine Zukunft in Deutschland haben. Die vom Kabinett beschlossene
Regelung gefährde die innere Sicherheit erheblich. Die
AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel sagte, die Pläne der Bundesregierung
seien „ein Stück aus dem Tollhaus“ und gefährdeten die Sicherheit der
Bürger.
Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Stephan
Mayer (CSU), sagte dem Kölner Stadt-Anzeiger, er hätte auf diesen Passus
gern verzichtet. Das SPD-geführte Bundesjustizministerium habe aber aus
verfassungsrechtlichen Gründen darauf bestanden. Da die Entscheidung im
konkreten Einzelfall ohnehin im Bundesinnenministerium getroffen werde,
sehe er jedoch keine Gefahr.
9 May 2018
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