| # taz.de -- Kommentar zum Haasenburg-Prozess: Kein Freispruch, keine Verurteilu… | |
| > Der vorerst letzte Prozess gegen die Heimerzieher endet ohne | |
| > strafrechtliche Verurteilung. Auch, weil es nicht um Kinder der oberen | |
| > Mittelschicht ging. | |
| Bild: Das Haasenburg-Heim war nicht die Odenwald-Schule | |
| Der Prozess gegen zwei ehemalige Betreuer der Haasenburg GmBH [1][endete] | |
| am Donnerstag nach vier Stunden mit einem Deal. Das Verfahren wird | |
| vorläufig eingestellt, wenn die Angeklagten an das mutmaßliche Opfer je | |
| eine Geldsumme von 750 Euro als Abgeltung für eventuell entstandene | |
| Nachteile zahlen. Ein Freispruch ist das nicht für die beiden Männer, denen | |
| vorgeworfen wurde, dem damals 16-jährigen Jungen mit schmerzenden | |
| Handgriffen ein Handgelenk beschädigt und eine Ohnmacht herbeigeführt zu | |
| haben. | |
| Doch es ist auch keine Verurteilung. Die Staatsanwaltschaft kann mit dem | |
| Deal gut Leben. Das Verfahren wurde abgekürzt, der Zeuge nicht gehört, es | |
| gab keine Plädoyers und die Schuldfrage wurde letztendlich nicht geklärt, | |
| auch mit Blick auf die Verantwortlichen in der Haasenburg. Ein | |
| unpolitisches Ende. Es ist vorerst der letzte Prozess dieser Art, auch wenn | |
| ein Ex-Heimbewohner gerade noch letzte juristische Mittel gegen die | |
| Einstellung seines Verfahrens einlegt. | |
| Die strafrechtliche Aufarbeitung des Haasenburg-Skandals wäre wohl | |
| [2][energischer verlaufen], wenn es hier um Kinder der oberen Mittelschicht | |
| a la Odenwaldschule ginge, deren Eltern sich teure Anwälte leisten können. | |
| So aber wurden von 70 Verfahren 66 eingestellt, viele Tatvorwürfe wegen | |
| Verjährung nicht verfolgt. Die Staatsanwaltschaft hat auch in diesem | |
| Prozess die Glaubwürdigkeit des Klägers hinterfragt. Die Strafverfolgung in | |
| zwei anderen Fällen beschränkte sich auf Lektüre von Akten; von den | |
| Jugendlichen genannte Zeugen wurden nicht gehört. Eine ernsthafte | |
| systematische Aufarbeitung des Komplexes Haasenburg steht nach wie vor aus. | |
| Die Strafverfolgungsbehörde hat wenig dazu beigetragen, Aufklärung zu | |
| schaffen. | |
| Trotzdem wirft dieser Prozess, zu dem es offenbar noch kam, weil die | |
| Generalsstaatsanwaltschaft es anordnete, ein Schlaglicht auf die | |
| Verhältnisse in den vor vier Jahren geschlossenen Heimen. | |
| ## Haasenburg hat es jetzt nicht leichter | |
| Und es ist nicht der letzte Akt. Denn es steht immer noch ein anderes | |
| Verfahren vor dem Verwaltungsgericht offen, bei dem der Träger gegen die | |
| Schließung klagt, um dann zivilgerichtlich Schadenersatz einzufordern. | |
| Hat die Heimfirma Haasenburg jetzt bessere Chancen auf Erfolg, weil es kaum | |
| verurteilte Erzieher gibt? Eher nein. Denn zum einen sind Strafrecht und | |
| Jugendhilferecht zwei verschiedene paar Schuhe. Strafrecht muss im Zweifel | |
| für den Angeklagten streng auf Beweisführung achten. Eine Heimerlaubnis | |
| muss widerrufen werden, wenn das Wohl der Kinder nicht sicher ist. Hier | |
| zählen nicht nur einzelne Misshandlungen, sondern die auch Gesamtumstände | |
| der Heimunterbringung. | |
| Zum anderen könne die Gegner der Schließung aus dem Ausgang des letzten | |
| Prozesses gerade keinen Honig saugen. Ist ein Gericht von der Unschuld | |
| überzeugt, muss es Freispruch geben. | |
| 23 Mar 2018 | |
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| ## AUTOREN | |
| Kaija Kutter | |
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