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# taz.de -- Kommentar 38 Jahre unrechtmäßige VS-Beobachtung: Geheimdienste si…
> Es ist rätselhaft, wie ein so demokratiefernes Konstrukt wie der
> Verfassungsschutz die freiheitlich demokratische Grundordnung schützen
> soll.
Bild: Anscheinend nötig: Werbung in eigener Sache des Bundesamtes für Verfass…
Mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster in der Sache Rolf
Gössners ist jetzt erneut bestätigt: Die 38-jährige Überwachung des Bremer
Menschenrechtsanwalts war rechtswidrig, unverhältnismäßig, anlasslos –
sinnlos. Interessant wäre da natürlich mal eine Prüfung durch den
Bundesrechnungshof, denn auch sinnlose Bespitzelung gibt es nicht für lau.
Aber ach!, das bleibt ein frommer Wunsch. Denn während die Kontrolle der
Mittelvergabe zum Wesen der Demokratie gehört, wächst das Budget der
Geheimdienste ganz unabhängig davon, ob mit dem Geld Erfolge, Neo-Nazis,
oder irre Späh-Attacken finanziert werden. Das markiert ihr Verhältnis zur
Demokratie: Denn die basiert auf Vertrauen. Und „Vertrauen ohne
Transparenz“ ist laut Bundesverfassungsgericht „nicht möglich.“
Ebenso unmöglich: Ein transparenter Geheimdienst. Und auch wenn dabei dem
Verfassungsschutz bescheinigt werden muss, dass er nie so komplett von
Nazi-Seilschaften dominiert war, wie der Bundesnachrichtendienst, bleibt
rätselhaft, wie ein so demokratiefernes Konstrukt die freiheitlich
demokratische Grundordnung schützen soll: Wäre dafür nicht nötig, eine
demokratische Kultur zu entwickeln, die von Vielfalt der Meinungen lebt,
statt einzelne als bedrohlich zu diffamieren?
Die jedenfalls fehlt dem BfV. Das belegt, mehr noch als die jahrzehntelange
Überwachung eines Einzelnen selbst, die Verbissenheit, mit der diese
Bundesbehörde für ihr vermeintliches Recht kämpft, unbescholtene
Bürger*innen ausspitzeln zu dürfen – mit egal wie dürftigen Ergebnissen. Es
ist tröstlich, dass die Justiz ihr Einhalt gebietet – und so wirksam die
Verfassung schützt.
15 Mar 2018
## AUTOREN
Benno Schirrmeister
## TAGS
Geheimdienst
Schwerpunkt Überwachung
Verfassungsschutz
Bürgerrechte
Rechtsstaat
Geheimdienst
Schwerpunkt Überwachung
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