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# taz.de -- NSU-Skandal: Der nette Geheimdienst
> Das rot-grüne Bremen will seinem Verfassungsschutz mehr Rechte geben.
> Beim Einsatz von V-Leuten soll das Parlament bald mitreden dürfen.
Bild: Reformbedarf festgestellt: Der Untersuchungsausschuss zu den NSU-Morden t…
BREMEN taz | Der Bremer Verfassungsschutz soll etwas mächtiger und ein
bisschen demokratischer werden. Das ist das Ziel des neuen
Verfassungsschutzgesetzes, das der rot-grüne Senat am Dienstag beschlossen
hat. Mit ihm will das Land als Erstes auf den NSU-Skandal und die
Empfehlungen des parlamentarischen Untersuchungsausschusses reagieren.
Für den Einsatz von V-Leuten sollen künftig verbindliche Standards gelten,
auf die sich die Innenminister der Länder verständigt haben. In Bremen
seien diese Regeln auch bisher schon eingehalten worden, behauptet
Hans-Joachim von Wachter, Chef des Landesamtes für Verfassungsschutz (LFV).
In anderen Bundesländern jedoch wollen die Grünen ganz auf V-Leute
verzichten – in Bremen nicht.
Neu ist indes, dass nicht von Wachter allein über den Einsatz von V-Leuten
entscheidet. Statt dessen soll künftig die Bremische Bürgerschaft zustimmen
müssen – aber nur wenige Abgeordnete: Die Aufsicht liegt bei der
dreiköpfigen Parlamentarischen Kontrollkommission sowie der von ihr
bestellten G 10-Kommission. Diese kümmert sich um den Eingriff ins
verfassungsmäßig geschützte Brief- und Fernmeldegeheimnis. Beide Gremien
unterliegen der Geheimhaltungspflicht. Bremens Innensenator Ulrich Mäurer
(SPD) bezeichnet das als „parlamentarischen Genehmigungsvorbehalt“. Der ist
bislang nicht Konsens unter den Innenministern. Bremen ist hier Vorreiter.
Zu den neuen Standards gehört, dass künftig weder Minderjährige noch jene
als V-Leute arbeiten dürfen, die wegen schwerer Straftaten vorbestraft
sind. Ferner müssen sie noch andere Einkünfte haben als solche vom
Geheimdienst. Und um „Abhängigkeiten oder eine zu große Nähe“ zu vermeid…
müssen die Ansprechpersonen im Verfassungsschutz „regelmäßig wechseln“.
Außerdem dürfen die V-Leute ihre „extremistischen“ Organisationen weder
ideologisch noch finanziell wesentlich beeinflussen.
Genau geregelt wird zudem, welche Delikte man den V-Leuten durchgehen lässt
(siehe Kasten). Bisher gab es für all das nur Dienstvorschriften, sagt von
Wachter, doch die seien nicht verbindlich gewesen und bundesweit überall
anders gehandhabt worden. So wurden wiederholt hohe Funktionäre der rechten
Szene angeworben.
Nachholbedarf sieht von Wachter bei den „besonderen Befugnissen“ des
Verfassungsschutzes. Dementsprechend werden sie nun ausgeweitet, verglichen
mit dem alten, zuletzt 2006 novellierten Gesetz. Künftig sollen sie für
„gewaltbereiten Extremismus“ jedweder Art gelten, also für internationalen
und islamistischen Terrorismus ebenso wie für Rechte und Linke hierzulande.
Dabei geht es um personenbezogene Daten, die im Vorfeld eines
Straftatverdachts und ohne richterliche Kontrolle erfasst und weitergegeben
werden, vor allem um Auskünfte bei Banken, Fluglinien, Post-und
Telekommunikationsdiensten, um Informationen zu Geldanlagen, Konten- und
Reisebewegungen oder Telefonverbindungen.
Diese „besonderen Befugnisse“, die nun teilweise mit Auflagen versehen
werden, dürften prinzipiell nur der Polizei zustehen, nicht aber einem
Geheimdienst, sagt der Anwalt, Menschenrechtler und parteilose Deputierte
der Linksfraktion in Bremen, Rolf Gössner, der selbst jahrzehntelang vom
Verfassungsschutz überwacht wurde. Gössner spricht von „Notstandsgesetzen
für den Alltag“.
Die rot-grüne Reform des Geheimdienstes ist aus seiner Sicht ohnehin
ungenügend, der Versuch, das „reichlich ramponierte“ Image des
Geheimdienstes zu verbessern und dessen Effizienz zu steigern. Die Idee
einer parlamentarischen Kontrolle von V-Leuten sei „ein Widerspruch in
sich“. Gössner nennt sie „Kriminelle im Dienste des Staates“. Das geheime
V-Leute-System werde sich „nie“ demokratisch kontrollieren lassen.
Von Wachter indes will seinen Geheimdienst jetzt als „Dienstleister“
verstanden wissen. Und nicht als „klandestine Truppe“.
3 Sep 2013
## AUTOREN
Jan Zier
Jan Zier
## TAGS
Geheimdienst
Schwerpunkt Pressefreiheit
Schwerpunkt Pressefreiheit
Schwerpunkt Rechter Terror
Bundestag
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