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# taz.de -- Kritiker über Verfassungsschutz: „Die kennen mich über 40 Jahre…
> Rolf Gössner ist einer der bekanntesten Geheimdienstkritiker der
> Republik. Seit 1970 wurde er selbst überwacht. Ein Gespräch.
Bild: Gössner klagt darauf, dass seine Überwachung von Anfang an rechtswidrig…
taz am wochenende: Herr Gössner, wenn Ihnen an diesem Interview etwas nicht
gefällt, können wir es ja schwärzen.
Rolf Gössner: Ja, toll, so machen wir’s. Schwärzen ist hip.
Die Version Ihrer Verfassungsschutzakte, die Ihnen nach langem Hin und Her
vorgelegt werden musste, hat über 2.000 Seiten und ist zu 90 Prozent
geschwärzt.
Sagen wir lieber zu 80 Prozent, ich habe es nicht genau nachgezählt.
Jedenfalls ist die überwiegende Mehrzahl der Seiten entweder ganz oder
teilweise von Hand geschwärzt.
Jetzt kann man gerade noch durch die verschiedenen „Handschriften“ der
Schwärzer auf den unterschiedlichen Inhalt der Seiten schließen.
Nicht unbedingt auf den Inhalt, aber zumindest auf unterschiedliche
Charaktere der Schwärzer: akribisch oder eher lässig geschwärzt. Oft
bleiben gerade noch Ort, Datum und Name. Bei Artikeln und Aufsätzen steht
noch dabei, wo sie erschienen sind – etwa in Geheim, der FR oder der taz.
Wenn es sich um mögliche Spitzelberichte handelt, sieht man oft nur, dass
es sich um Anschreiben an das Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln
handelt.
Sie wurden 38 Jahre lang, von 1970 bis 2008, vom Bundesamt für
Verfassungsschutz überwacht. Wissen Sie mittlerweile, wer Sie bespitzelt
hat?
Nein. Das will ich auch lieber nicht wissen. Darf ich auch gar nicht, weil
die Spitzel ansonsten an „Leib und Leben“ gefährdet wären, wie das
Bundesinnenministerium in seiner Sperrerklärung behauptet. Das nennt sich
„Quellenschutz“, deshalb die Schwärzungen. Dabei habe ich gar keine
Rachefantasien. Das sollte der Verfassungsschutz doch wissen, die kennen
mich ja seit über 40 Jahren.
Es hätte ja auch sein können, dass sich ein Spitzel nach all den Jahren bei
Ihnen offenbart, um sich zu entschuldigen.
Das ist bisher nicht passiert. Es handelt sich wohl um Zuträger oder auch
V-Leute, die auf politische Organisationen angesetzt waren. Wenn ich etwa
einen Vortrag gehalten habe bei einer Organisation wie der Vereinigung der
Verfolgten des Naziregimes, die ihrerseits unter VS-Beobachtung steht, weil
sie als „linksextremistisch beeinflusst“ gilt, hat eben einer der
anwesenden Spitzel auch über meinen Vortrag und die Diskussion berichtet.
Wie begann denn Ihre Überwachung durch den Verfassungsschutz?
Als Jugendlicher hatte ich eine Freundin in Polen. Es war die Zeit des
Kalten Kriegs. Als ich sie im „Ostblock“ besuchen wollte, suchten Beamte
meine Eltern auf, um sie zu warnen: Ich sei gefährdet, womöglich von einem
östlichen Geheimdienst angeworben zu werden.
Moment, das wäre dann ja noch vor 1970 gewesen, als Ihre Überwachung
offiziell begann.
Ja, über meine Überwachung vor 1970 gibt es im Bundesamt keine Akten, das
war vermutlich das Landesamt in Baden-Württemberg. Später kamen
aufgerissene und zensierte Briefe dazu, ich wurde observiert und mein
soziales Umfeld ausgeforscht. Als ich in Freiburg studierte, sind meine
Nachbarn über mich ausgefragt worden, was die mir dann verraten haben. Aber
erst seit 1996 weiß ich wegen eines Auskunftsantrags sicher, dass mich das
Bundesamt für Verfassungsschutz spätestens seit 1970 beobachtete und eine
Personenakte über mich führte.
Wie wurde Ihre Überwachung denn begründet?
Die ursprüngliche Begründung war das, was ich als „Kontaktschuld“ bezeich…
– also mein beruflicher Umgang mit Menschen und meine Kontakte zu
Organisationen, die als „linksextremistisch“ gelten.
Also Organisationen wie die Deutsche Kommunistische Partei oder die Rote
Hilfe?
Der Verfassungsschutz beschuldigt mich bis heute, ich hätte – so wörtlich �…
als „prominenter Jurist“ solche Organisationen durch meine Auftritte, durch
meine Beiträge oder anwaltliche Beratung „nachdrücklich unterstützt“. Er…
während des Gerichtsverfahrens gegen diese Überwachung sind sie auf den
Trichter gekommen, dass sie nachlegen müssten, um damit vor Gericht zu
bestehen. Dafür hat man den Inhalt meiner Texte so verdreht, als wären sie
verfassungsfeindlich. Einer der Vorwürfe: Ich wolle mit meiner
„diffamierenden“ Kritik an der Antiterror- und Sicherheitspolitik den Staat
wehrlos machen gegen seine inneren Feinde.
Sie konnten eigentlich nichts richtig machen: Dass Sie kein Mitglied einer
verfassungsfeindlichen Organisation waren, galt dem Verfassungsschutz als
besonders verdächtig.
Ich nenne das inquisitorisch: Egal was wir tun oder lassen, wir sind
schuldig und bereits verdammt. Und es kann alles zum Vorwurf werden, das
Tun und das Unterlassen, das Geschriebene und das Ungeschriebene. So wird
mir auch angeblich einseitige Kritik am Westen angekreidet und, das muss
ich mal zitieren, „fehlende Distanzierung von der DDR, der Stasi, der
UdSSR, dem Gulag und allen Verbrechen des Kommunismus“.
Wenn Sie eine Stasi-Distanzierung verfasst hätten, wäre die wohl auch nur
als Camouflage gedeutet worden.
Mir ist völlig unklar, wie man auf diesen Vorwurf kommen konnte. Ich habe
die Stasi-Aufarbeitung seinerzeit mitbetrieben, habe Bürgerrechtsgruppen
der DDR beraten. Während einer DKP-Konferenz, zu der ich als Gastredner
eingeladen war, störte mich die nostalgische DDR-Verklärung, weshalb ich
intervenierte: Was ich hier an Staatskritik betreibe und über
Sicherheitspolitik der BRD schreibe – was glauben Sie, wo ich gelandet
wäre, wenn ich das in der DDR getan hätte? Ich wäre nicht nur von einem
Inlandsgeheimdienst überwacht worden, es wäre da sehr schnell zum Vollzug
gekommen – in Bautzen oder sonstwo. Für diese Überlegung habe ich damals
mächtig auf die Mütze bekommen – von manchen aber auch Zuspruch.
Es bleibt aber die Frage, ob und wie es funktionieren kann, sich das Leben
zurückzuholen aus dem Zugriff des Geheimdienstes.
Ich weiß nicht, ob das wirklich funktioniert. Doch ich finde, es ist mir
ganz gut gelungen, angemessen damit umzugehen, dass ich ein ganzes
Arbeitsleben lang geheimdienstlich ausgeforscht worden bin und der
Verfassungsschutz sich ein Feind- und Zerrbild von mir machte.
Haben Sie nie ans Aufgeben gedacht?
Nein, das wäre mir zu individualistisch. Meine Familie und Freunde haben
mich immer wieder gefragt: Willst du das wirklich auf dich nehmen? Aber mir
hilft es, aktiv zu sein, zu handeln. Sonst hat man irgendwann eine Schere
im Kopf: Kann ich das schreiben? Sollte ich diese Person wirklich treffen?
Mir hilft es, dass ich meinen Fall auch für meine Arbeit nutzen kann. Wenn
ich einen Vortrag halte über die Arbeit von Geheimdiensten, habe ich immer
gleich einen Beispielfall.
Können Sie denn abschalten?
Ja, es gibt Menschen, die sich in so etwas verbeißen und nichts mehr
anderes sehen. Aber es ist wichtig, den Humor nicht zu verlieren. Es ist ja
vieles an meinem Fall auch wirklich absurd und kafkaesk.
Welche Rolle spielt Ihre Klage gegen die Überwachung für Ihre Aufarbeitung?
Die ist wichtig, um ein wenig Licht ins Dunkel zu bekommen. Bis dahin hatte
ich nur eine Art „Sündenregister“ darüber, dass vieles aus meinem Leben
aufgezeichnet wurde, seither habe ich wenigstens Einblick in die – wie auch
immer manipulierte – Akte. Außerdem dient es der persönlichen
Rehabilitierung.
2006 reichten Sie Klage ein, 2008 endete Ihre Überwachung. Hat die Klage
dazu geführt?
Ich kann es mir nicht anders erklären. Zwar wird das offiziell nicht
zugegeben, da ist die Rede von einer geänderten Gefahrenlage, von knappen
Ressourcen, die nun anderweitig eingesetzt werden müssten. Und es wird
behauptet, ich hätte weniger Kontakt zu angeblich linksextremistischen
Szenen. Aber das sind erkennbar vorgeschobene Gründe.
Erwarten Sie, dass die Gegenseite nach der Entscheidung des
Oberverwaltungsgerichts Münster, das im März in zweiter Instanz erkannte,
dass Ihre Überwachung von Anfang an rechtswidrig und unverhältnismäßig war,
aufgibt?
Nicht unbedingt: Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision vor dem
Bundesverwaltungsgericht zugelassen, und ich gehe mal davon aus, dass unser
neuer CSU-„Heimatschutzminister“ diese einlegt – zumindest um Zeit zu
schinden. Das kann also noch Jahre dauern – bis zum
Bundesverfassungsgericht oder zum Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte. Dann wäre ich wohl über 80, wenn das letzte Urteil
rechtskräftig wird.
Den Antrag auf Auskunft beim Verfassungsschutz hatten Sie 1996 gestellt,
weil das geheimdienstkritische Magazin Geheim im Verfassungsschutzbericht
als linksextremistisch eingestuft worden war.
Ja, das war der äußere Anlass nachzufragen. Um Auskunft vom Bundesamt zu
bekommen, müssen zwei Hürden genommen werden: einerseits ein Hinweis auf
den konkreten Zusammenhang, in dem man glaubt, beobachtet zu werden – also
eine Art Selbstdenunziation. Als Redaktionsmitglied von Geheim war dieser
Punkt erfüllt. Andererseits muss man ein berechtigtes Interesse an der
Auskunft haben: Das hatte ich, weil ich mich damals auf eine
Hochschullehrerstelle beworben hatte – an einer Polizeifachhochschule.
Ausgerechnet!
An der Stelle hatte ich aber wirklich Interesse, das war nicht nur
vorgeschoben. Auf meine Anfrage beim Verfassungsschutz bekam ich dann ein
erstes „Sündenregister“, das damals schon 25 Jahre zurückreichte bis in
meine Studienzeit.
Und Sie haben das gleich öffentlich gemacht?
Das schien mir wichtig. Schon einen Tag nach Erhalt des Dossiers habe ich
es öffentlich gemacht: Da hatte mich gerade der hessische Verfassungsschutz
eingeladen zu einer Veranstaltung ins Schloss Biebrich. Thema:
„Verfassungsschutz – eine Behörde ohne Zukunft?“
Absurd. Der Verfassungsschutz lädt einen Überwachten ein.
Ich mag ja solche Widersprüche. Eingeladen hat mich der hessische
Verfassungsschutz, überwacht hat mich das Bundesamt. Ich stellte dort meine
Thesen zu einer sozialverträglichen Auflösung des Verfassungsschutzes als
Geheimdienst vor und konnte deren Notwendigkeit gleich mit meiner eigenen
Geschichte illustrieren. Der Saal war voll – aber es gab null Applaus.
Warum?
Im Publikum saßen wohl fast ausschließlich „Schlapphüte“ aus der ganzen
Republik. Hinterher sind dann viele auf mich eingestürmt und haben
versucht, mich von der Wichtigkeit des Geheimdienstes zu überzeugen. Außer
dem Vortragshonorar bekam ich noch eine Flasche Wein aus dem hessischen
Staatsweingut überreicht.
Sicherlich ein edler Tropfen.
Ja, durchaus, aber ich habe mich lange nicht getraut, sie aufzumachen und
davon zu trinken.
Die Bekanntgabe Ihrer Überwachung war aber auch aus anderem Grunde riskant:
Sie arbeiten als Anwalt, und nicht alle Mandanten sind begeistert, wenn sie
erfahren, dass ihr Rechtsbeistand überwacht wird.
Einige waren verunsichert, manche sind abgesprungen. Ich musste sie ja
informieren, weil das Mandatsgeheimnis gefährdet war. Selber schuld, meinte
der Verfassungsschutz, schließlich hätte ich meine Überwachung ja nicht
öffentlich machen müssen. Es sind aber auch etliche Ratsuchende
hinzugekommen, die sich – zu Recht oder auch nur eingebildet – überwacht
und verfolgt fühlten und gerade mich als jemanden, der dem Staat die Stirn
bietet, zu Rate ziehen wollten.
Als ich Ihnen erstmals begegnet bin, das ist jetzt bald 15 Jahre her, war
ich auch skeptisch. Da kamen Sie ins Bremer taz-Büro und sagten zur
Begrüßung: Vorsicht, ich werde seit über 30 Jahren vom Verfassungsschutz
beobachtet.
Daran kann ich mich nicht erinnern, aber ich weiß, dass es schwerfällt, zu
glauben, dass eine solche rekordverdächtige Langzeitüberwachung tatsächlich
stattfindet – aber sie ist in meinem Fall nun mal aktenkundig.
Wozu war es denn gut, dass Sie Ihren Fall öffentlich gemacht haben?
Für Öffentlichkeit gesorgt haben vor allem andere: die grüne Fraktion im
Niedersächsischen Landtag, die ich damals beraten hatte, die
Internationale Liga für Menschenrechte, Bürgerrechtsorganisationen und
Gewerkschaften. Damals haben auch Schriftsteller wie Günter Grass, Lew
Kopelew oder Uwe Timm gegen meine Überwachung protestiert; bis heute gibt
es viel Unterstützung und Solidarität, für die ich sehr dankbar bin.
Aber politisch viel gebracht hat das nicht, Ihre Überwachung lief ja erst
mal weiter.
Trotzdem ist es wichtig, diesen unkontrollierbaren Geheimdienst mit seinen
Machenschaften, Skandalen und Bürgerrechtsverletzungen ins Gerede zu
bringen und zu kritisieren. Es ist wichtig, um sich aus dessen Griff zu
befreien und öffentlich zu machen, wie er Gesinnungskontrolle betreibt und
sich die Dinge ideologisch zurechtbiegt. Insgesamt ein tolles Lehrstück in
Staatskunde.
Glauben Sie, dass sich der Verfassungsschutz demokratisieren ließe?
Nein, das Problem ist grundsätzlicher: Es geht um das Geheimhaltungs- und
Verdunkelungssystem, um die Intransparenz von Geheimdiensten. Sie arbeiten
mit Mitteln und Methoden, die gravierend in Grundrechte eingreifen. Und
dabei sind sie kaum demokratisch kontrollierbar: Die parlamentarische
Kontrolle ist ihrerseits geheim und damit wenig demokratisch. Und wie
schwer die gerichtliche Kontrolle ist, sieht man etwa an den Manipulationen
in meiner Personenakte oder an den Schredderaktionen im Zusammenhang mit
dem NSU.
Ist der Verfassungsschutz verfassungswidrig?
Das vielleicht nicht, aber er handelt oft verfassungswidrig; er ist nur
schwer vereinbar mit Prinzipien des demokratischen Rechtsstaats, was ihn
tendenziell zum Staat im Staat werden lässt. So konnte er sich mit seinem
kriminellen V-Leute-System weitgehend unbemerkt heillos in die Neonaziszene
verstricken – die NSU-Mordtaten aber weder verhindern noch aufklären. Eine
solche Geheiminstitution richtet in der Regel mehr Schaden an, als sie
Nutzen bringt.
Woran arbeiten Sie gerade, wenn Sie nicht an Ihrem Fall sitzen?
Ich habe genug zu tun. Aktuell arbeite ich zu den Verschärfungen des
Polizeigesetzes in Bremen und des Verfassungsschutzgesetzes in Hessen.
Nächste Woche werden dann die Big-Brother Awards verliehen, dort halte ich
die Laudatio auf einen der Gewinner. Wer das sein wird, kann ich aber nicht
verraten.
Der Verfassungsschutz?
Nein. Der hat den schon 2016 bekommen – für sein Lebenswerk.
15 Apr 2018
## AUTOREN
Benno Schirrmeister
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