| # taz.de -- Urteil gegen Blogger: Wir sind (nicht) AfD ;) | |
| > Nathan Mattes überlegt, ob er seine Webseite „wir-sind-afd.de“ in der | |
| > Berufung verteidigt. Ein Gericht sieht das Namensrecht verletzt. | |
| Bild: Die sind AfD. Alexander Gauland (r.) wird auf der Seite zitiert mit: „W… | |
| Freiburg taz | Der AfD-kritische Blogger Nathan Mattes erfährt große | |
| Solidarität im Netz, nachdem er einen Prozess beim Landgericht Köln | |
| verloren hat. Er muss die Domain seiner Seite „wir-sind-afd“ aufgeben, weil | |
| sie das Namensrecht der AfD verletzt. Das Urteil ist aber noch nicht | |
| rechtskräftig. | |
| Mattes betreibt die Seite „[1][wir-sind-afd.de]“ seit 2015. Er hat dort | |
| zwanzig Originalzitate von AfD-Politikern mit Quellenangaben | |
| zusammengestellt. Ein Beispiel: „Von der NPD unterscheiden wir uns | |
| vornehmlich durch unser bürgerliches Unterstützerumfeld, nicht so sehr | |
| durch Inhalte“, so der Tübinger AfD-Bundestagskandidat Dubravko Mandic. | |
| Im April 2017 hat die AfD den 25-jährigen Mattes abgemahnt. Als Mattes | |
| nicht nachgab, klagte die AfD. Zunächst mit Erfolg. Anfang Februar | |
| entschied das Landgericht Köln: Der Blogger muss die Domain aufgeben und | |
| löschen lassen. | |
| In dem Prozess ging es nicht um die Inhalte der Seite. Mattes könne seine | |
| Kritik an der AfD durchaus äußern, so die Richter, aber nicht auf einer | |
| Seite mit dem Domainnamen „wir-sind-afd“. Problematisch sei allenfalls die | |
| Aussage „Wir sind eine rechtsextreme, rassistische, menschenverachtende | |
| Partei“ in der Kopfzeilen der Seite. Dieser Satz ist – im Gegensatz zum | |
| Rest der Seite – kein Zitat, sondern wurde der AfD von Mattes | |
| untergeschoben. Dies stufen die Richter als „reine Schmähkritik“ ein, die | |
| verboten wäre. Darauf kam es aber laut Landgericht gar nicht an, weil es | |
| hier nur um das Namensrecht der AfD ging. | |
| ## „Dekonstruktion der AfD durch Transparenz“ | |
| Die Verwendung der Domain „wir-sind-afd“ erwecke zunächst den Eindruck, die | |
| Seite stamme von der AfD oder sei von ihr autorisiert. Dies führe zu einer | |
| „Zuordnungsverwirrung“, so das Landgericht. Dies sei von Mattes auch | |
| beabsichtigt. Er wolle Internet-Nutzer auf die Seite lenken, die eine Seite | |
| von AfD-Gegnern nicht besuchen würden. Der Identitätirrtum werde „als | |
| Mittel der Meinungsmache“ benutzt. Es komme nicht darauf an, dass ein | |
| aufmerksamer Leser alsbald merke, dass die Seite wohl von AfD-Gegnern ins | |
| Netz gestellt wurde. | |
| Diese unbefugte Benutzung des Kürzels AfD verletze auch die berechtigten | |
| Interessen der Partei, so das Urteil. Entscheidend sei, dass der Name der | |
| AfD benutzt werde, „um gegen sie Propaganda zu machen“. | |
| Mattes dagegen könne sich zwar auf die Meinungsfreiheit berufen. Diese sei | |
| aber durch das zivilrechtliche Namensrecht begrenzt. Zwar müsse das | |
| Zivilrecht mit Blick auf die Grundrechte ausgelegt werden, hier gehe das | |
| Namensrecht aber vor. Gerade im Wahlkampf habe die AfD ein Interesse | |
| gehabt, „Verwechslungsgefahr“ zu vermeiden. Mattes dagegen habe seine | |
| Kritik an der AfD auch anders äußern können. Er könne seine Meinung sagen, | |
| müsse es aber im eigenen Namen tun und „nicht unter Missbrauch des Namens | |
| des Gegners“. Mattes könne sich auch nicht darauf berufen, er betreibe | |
| Satire oder eine Parodie. Satire ziehe etwas durch Übersteigerung ins | |
| Lächerliche, referieren die Kölner Richter, rufe aber keinen Irrtum über | |
| den Urheber hervor. | |
| Ulf Buermeyer, Richter am Landgericht Berlin, kritisierte das Urteil in | |
| seinem Podcast „Lage der Nation“. Das Kölner Gericht habe übersehen, dass | |
| es auf der Seite „wir-sind-afd.de“ um „Dekonstruktion der AfD durch | |
| Transparenz“ gehe. „Es ist ja gerade der Witz der Seite, dass der Eindruck | |
| erweckt wird, die AfD spreche selbst“. Aber auch Buermeyer räumt ein, dass | |
| es sich hier um einen „rechtlichen Grenzfall“ handele. | |
| Eine Freundin von Mattes hat inzwischen ein Crowdfunding gestartet, um die | |
| Prozesskosten zu decken. Dabei sind schon über 50 000 Euro | |
| zusammengekommen. Bis Mitte März will Mattes nun entscheiden, ob er | |
| Rechtsmittel einlegt und in die Berufung zum Oberlandesgericht Köln geht. | |
| 20 Feb 2018 | |
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| [1] https://wir-sind-afd.de/ | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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