Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Urteil gegen Blogger: Wir sind (nicht) AfD ;)
> Nathan Mattes überlegt, ob er seine Webseite „wir-sind-afd.de“ in der
> Berufung verteidigt. Ein Gericht sieht das Namensrecht verletzt.
Bild: Die sind AfD. Alexander Gauland (r.) wird auf der Seite zitiert mit: „W…
Freiburg taz | Der AfD-kritische Blogger Nathan Mattes erfährt große
Solidarität im Netz, nachdem er einen Prozess beim Landgericht Köln
verloren hat. Er muss die Domain seiner Seite „wir-sind-afd“ aufgeben, weil
sie das Namensrecht der AfD verletzt. Das Urteil ist aber noch nicht
rechtskräftig.
Mattes betreibt die Seite „[1][wir-sind-afd.de]“ seit 2015. Er hat dort
zwanzig Originalzitate von AfD-Politikern mit Quellenangaben
zusammengestellt. Ein Beispiel: „Von der NPD unterscheiden wir uns
vornehmlich durch unser bürgerliches Unterstützerumfeld, nicht so sehr
durch Inhalte“, so der Tübinger AfD-Bundestagskandidat Dubravko Mandic.
Im April 2017 hat die AfD den 25-jährigen Mattes abgemahnt. Als Mattes
nicht nachgab, klagte die AfD. Zunächst mit Erfolg. Anfang Februar
entschied das Landgericht Köln: Der Blogger muss die Domain aufgeben und
löschen lassen.
In dem Prozess ging es nicht um die Inhalte der Seite. Mattes könne seine
Kritik an der AfD durchaus äußern, so die Richter, aber nicht auf einer
Seite mit dem Domainnamen „wir-sind-afd“. Problematisch sei allenfalls die
Aussage „Wir sind eine rechtsextreme, rassistische, menschenverachtende
Partei“ in der Kopfzeilen der Seite. Dieser Satz ist – im Gegensatz zum
Rest der Seite – kein Zitat, sondern wurde der AfD von Mattes
untergeschoben. Dies stufen die Richter als „reine Schmähkritik“ ein, die
verboten wäre. Darauf kam es aber laut Landgericht gar nicht an, weil es
hier nur um das Namensrecht der AfD ging.
## „Dekonstruktion der AfD durch Transparenz“
Die Verwendung der Domain „wir-sind-afd“ erwecke zunächst den Eindruck, die
Seite stamme von der AfD oder sei von ihr autorisiert. Dies führe zu einer
„Zuordnungsverwirrung“, so das Landgericht. Dies sei von Mattes auch
beabsichtigt. Er wolle Internet-Nutzer auf die Seite lenken, die eine Seite
von AfD-Gegnern nicht besuchen würden. Der Identitätirrtum werde „als
Mittel der Meinungsmache“ benutzt. Es komme nicht darauf an, dass ein
aufmerksamer Leser alsbald merke, dass die Seite wohl von AfD-Gegnern ins
Netz gestellt wurde.
Diese unbefugte Benutzung des Kürzels AfD verletze auch die berechtigten
Interessen der Partei, so das Urteil. Entscheidend sei, dass der Name der
AfD benutzt werde, „um gegen sie Propaganda zu machen“.
Mattes dagegen könne sich zwar auf die Meinungsfreiheit berufen. Diese sei
aber durch das zivilrechtliche Namensrecht begrenzt. Zwar müsse das
Zivilrecht mit Blick auf die Grundrechte ausgelegt werden, hier gehe das
Namensrecht aber vor. Gerade im Wahlkampf habe die AfD ein Interesse
gehabt, „Verwechslungsgefahr“ zu vermeiden. Mattes dagegen habe seine
Kritik an der AfD auch anders äußern können. Er könne seine Meinung sagen,
müsse es aber im eigenen Namen tun und „nicht unter Missbrauch des Namens
des Gegners“. Mattes könne sich auch nicht darauf berufen, er betreibe
Satire oder eine Parodie. Satire ziehe etwas durch Übersteigerung ins
Lächerliche, referieren die Kölner Richter, rufe aber keinen Irrtum über
den Urheber hervor.
Ulf Buermeyer, Richter am Landgericht Berlin, kritisierte das Urteil in
seinem Podcast „Lage der Nation“. Das Kölner Gericht habe übersehen, dass
es auf der Seite „wir-sind-afd.de“ um „Dekonstruktion der AfD durch
Transparenz“ gehe. „Es ist ja gerade der Witz der Seite, dass der Eindruck
erweckt wird, die AfD spreche selbst“. Aber auch Buermeyer räumt ein, dass
es sich hier um einen „rechtlichen Grenzfall“ handele.
Eine Freundin von Mattes hat inzwischen ein Crowdfunding gestartet, um die
Prozesskosten zu decken. Dabei sind schon über 50 000 Euro
zusammengekommen. Bis Mitte März will Mattes nun entscheiden, ob er
Rechtsmittel einlegt und in die Berufung zum Oberlandesgericht Köln geht.
20 Feb 2018
## LINKS
[1] https://wir-sind-afd.de/
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt Rassismus
Schwerpunkt AfD
Urteil
Satire
Schwerpunkt AfD
Schwerpunkt AfD in Berlin
Schwerpunkt AfD
Lügenleser
Kunstfreiheit
## ARTIKEL ZUM THEMA
AfD gegen Antifa-Magazin: „Wir unterlassen gar nichts!“
Die AfD setzt ihre Anwältin auf ein Antifa-Magazin an. Die Redaktion soll
ihre Internet-Domain abmelden – lässt sich aber nicht einschüchtern.
Rechter Aufmarsch in Berlin blockiert: Nicht in unserem Namen
Der rechte „Frauenmarsch zum Kanzleramt“ am Samstag bestand zumeist aus
Männern. 1500 Gegendemonstranten stellten sich ihnen erfolgreich entgegen.
Neonazi klagte, weil er AfD zu links findet: Höcke und Heise bleiben zusammen
Ein Neonazi fühlte sich diffamiert, als er vom Zentrum für Politische
Schönheit mit AfD-Politiker Höcke abgebildet wurde. Das Gericht sieht das
anders.
Kolumne Lügenleser: Du großartige Mausrutscher-Kolonne
So richtig überraschend sind Günther Oettingers Aussagen über Chinesen
eigentlich nicht. Es sind ja auch nicht die ersten ihrer Art.
Debatte Presse- und Kunstfreiheit: Was darf die Satire?
Jeder kennt die Antwort auf diese Frage. Doch nicht alles, was für sich
reklamiert, Satire zu sein, ist auch eine. Was macht Satire aus?
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.